Angestellter begeht Warenbetrug - Hausdurchsuchung

1. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
Fidor
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Angestellter begeht Warenbetrug - Hausdurchsuchung

Hallo,

ich war mit einem Angestellten in dem Ihm von mir zur Verfügung gestelltem PKW unterwegs, er fragte, ob er eben noch etwas abholen könne, ich sagte dies sei ok! Ich war nur auf dem Beifahrersitz als dann auf einmal 4 Polizeibeamte auf uns losstürmten. In der Wache wurde mir dann gesagt, das hier ein Warenbetrug begangen wurde, in dem Firmenwagen wurde im Kofferraum ein weiterer Karton mit Kleidung aus einem Online Shop gefunden. Der Beamte fragte mich dann, ob ich mit einer Hausdurchsuchung meines Büros und meiner Privatwohnung einverstanden wäre. Ich stimmte der Durchsuchung meiner Büroräume zu. Hier wurde dann wohl auch der Ausweis von dem Angestellten gefunden (er sagte er hätte den verloren), in der Portmanie wurden dann weitere Beweismittel/Listen gefunden. Die Polizei wollte eigentlich alle Datenträger/Computer vor Ort Beschlagnahmen, als dann aber alles bei dem einen Angestellten gefunden wurde, ließen Sie nach kurzer Rücksprache bis auf den Firmencomputer von dem Angestellten und die gefundenen Beweise zum Glück alles stehen.
Anders bei mir Zuhause, da ich der Durchsuchung nicht zugestimmt habe, wurde wohl ein Richterlicher Beschluss erlassen, ich wollte vorher mit meinem Anwalt telefonieren, dass der das ggf. noch verhindern konnte, dies wurde mir aber verweigert, erst nachdem der Beschluss erlassen wurde, durfte ich meinen Anwalt kontaktieren, dieser sagte mir, dass er jetzt da auch nicht gegen machen kann. Bei mir Zuhause haben Sie dann mehrere Kundengeräte mitgenommen die zur Reparatur von Kunden da, meine Computer/Laptops ect. Mein Handy wurde direkt bei der Polizei Sichergestellt. Zur schnelleren Bearbeitung habe ich alle Kennwörter der Computer und Handys rausgegeben. Dies war im Dezember 2016. Mein Anwalt hat schon mehrfach um die Herausgabe der Geräte und um Akteneinsicht gebeten. Bisher noch keine Antwort von der Staatsanwaltschaft oder von der Polizeibehörde. Ich brauche meine Geräte dringend, bin mir aber nicht sicher, ob mein Anwalt sicher ist, was er da macht. Eigentlich hätte er doch irgendeine Antwort bekommen müssen? Zumindest dass es noch in Bearbeitung ist. Ich selber habe auch einmal die Staatsanwaltschaft angeschrieben, und erklärt, dass nachdem alle Beweise beim angestellten gefunden wurden, die Hausdurchsuchung bei mir Zuhause doch gar nicht notwendig gewesen wäre (es wäre genug Zeit gewesen diese noch abzusagen)

Meine Frage:
1. Kann ich eine Anzeige wegen Illegaler Hausdurchsuchung/Hausfriedensbruch stellen?
2. Ich musste Kunden teilweise neue Geräte kaufen und um weiter arbeiten zu können auch ein neues Handy und einen neuen Laptop. Kann ich dies in Rechnung stellen? Es handelt sich teilweise auch um Apple Geräte die einen hohen Wertverlust erleiden.
3. Wann kann ich wohl mit meinen Geräten rechnen?


Viele Grüße

Fidor

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Das ist ein Fall für den Rechtsanwalt. Er sollte klarstellen, dass der Betroffene nichts mit den illegalen Aktivitäten zu tun hat und beim Gericht Herausgabe verlangen. Es sollte ein Sicherstellungsverzeichnis geben, auf dem ggf. ersichtlich ist, wer den Beschluss erlassen hat.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39816x hilfreich)

Zitat (von Fidor):
1. Kann ich eine Anzeige wegen Illegaler Hausdurchsuchung/Hausfriedensbruch stellen?

Klar.
Wird nur zu nichts führen, da beides nicht vorlag.



Zitat (von Fidor):
2. Ich musste Kunden teilweise neue Geräte kaufen und um weiter arbeiten zu können auch ein neues Handy und einen neuen Laptop. Kann ich dies in Rechnung stellen?

Klar, auch das kann man.
Ist nur die Frage ob der Ex-Angestellte Geld hat um zu bezahlen.



Zitat (von Fidor):
Es handelt sich teilweise auch um Apple Geräte die einen hohen Wertverlust erleiden.

Die sind doch wesentlich wertsabiler als die 0815-Windows Geräte?



Zitat (von Fidor):
3. Wann kann ich wohl mit meinen Geräten rechnen?

Alle Glaskugeln sind derzeit zur Inspektion ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Welchen Status haben Sie denn überhaupt in dem Verfahren inne? Sind Sie Beschuldigter oder Zeuge, oder "Dritter"

Ihr Anwalt kann Beschwerde gegen die Beschlagnahme der Geräte einlegen, was er ja normalerweise schon getan haben sollte.

Die Hausdurchsuchung war nicht illegal.

Zitat:
3. Wann kann ich wohl mit meinen Geräten rechnen?


Spätestens nach entgültigem Abschluss des Verfahrens

Zitat:
Kann ich dies in Rechnung stellen?


Kommt drauf an, wie das Verfahren gegen Sie ausgeht (falls Sie Beschuldigter sind). Man kann Ansprüche gem. StrEG geltend machen. Die Zuerkennung fällt jedoch erfahrungsgemäß sowohl in Umfang als auch Höhe relativ bescheiden aus. Ihre Anwaltskosten könnten Sie aber z.B. über diesen Weg erstattet bekommen (im Rahmen der gesetzlichen Anwaltsgebühren)

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