Angezeigt wegen Körperverletzung

26. April 2006 Thema abonnieren
 Von 
antiprosoph
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Angezeigt wegen Körperverletzung

Hallo,

Es ist folgendes Passiert:
Ich und mehrere Kumpels waren auf einem Frühlingsfest in einem Bierzelt. Ich saß mit einem kumpel auf der Bank, als plötzlich ein Junge uns von hinten die ganze Zeit anrempelte, wir baten ihn höflich darum das zu unterlassen. Er nahm das zu kenntnis und ging zu seinen Leuten zurück. Plötzlich begannen sie uns provozierende Blicke zuzuwerfen, welche wir erwiderten. Nach einer Weile kam einer von ihnen zwischen mich und meinen Kumpel und disskutierte mit ihm. Plötzlich gab dieser Junge meinem Kumpel einen Kopfstoß. Ich sah dies und wollte den fremden zurück ziehen, indem ich mein Arm um ihn legte..Er schuckte mich weg, ich im Fallen schlug gleichzeitig dem Geschädigten ins Gesicht. Bruchteile von Sekunden vor meinem schlag hatte ein anderer Kumpel ihn Frontal auf die Nase geschlagen, dieser gibt das auch zu. Fakt ist nun ich bin von den Kumpels des Geschädigten als Hauptverantwortlicher erkoren worden! Viele sagen ich soll eine Gegenanzeige machen, da dadurch das Verfahren häufig eingestellt wird. Ich weiß überhaupt nicht wie ich mich nun verhalten soll und wollte euch fragen ob jemand vielleicht erfahrungen mit solchen Verfahren hat, oder mir ein paar Tipps geben kann?
Über eine Antwort würde ich mich freuen.

-- Editiert von antiprosoph am 26.04.2006 17:25:33

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

Das kann man pauschal nicht sagen. Wenn es zu einem Verfahren kommt, wird anhand der Zeugenaussagen versucht herauszufinden, wer mit der Auseinandersetzung angefangen hat. Derjenige hat sich strafbar gemacht. Der andere könnte gegebenenfalls durch Notwehr oder Nothilfe gerechtfertigt sein.

Ob eine gegenanzeige Sinn macht oder nicht kann ich nicht sagen. Ich bezweifle aber, daß dadurch eine Einstellung wahrscheinlicher oder unwahrscheinlicher wird.

Gruß Justice

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