Hey,
meine Freundin und Ich hatten letzten Monat unseren Nachbarn angezeigt, weil Er uns angedroht hatte, dass Er uns verprügeln will.
Jetzt hat unser Nachbar mich wegen falscher Verdächtigung angezeigt und meine Freundin (die als Zeugin ausgesagt hat) und ich müssen Freitag zur Polizei.
Meine Fragen dazu:
1.) Sollen wir da zur Polizei hingehen?
2.) Soll ich mir einen Anwalt nehmen?
3.) Wie sieht es aus wenn wir die Anzeige zurückziehen? Weil wir ziehen in 3 Monaten sowieso weg (das wusste ich aber noch nicht als ich die Anzeige gestellt hatte) und jetzt ist es mir eh wurscht was mit dem Nachbarn ist, weil wir ja bald nichtmehr hier wohnen.
LG
Knödelteig
Angezeigt wegen falscher Verdächtigung
1. Das würde ich bejahen.
2. Nein.
3. Sie können die Anzeige gar nicht zurücknehmen. By the way - selbst wenn es ginge, wäre der Tatvorwurf nicht aus der Welt.
Wegen WAS haben Sie den Nachbarn eigentlich angezeigt? Für eine Bedrohung reicht die Androhung des Verprügelns nämlich nicht aus...
Zitat :1. Das würde ich bejahen.
2. Nein.
3. Sie können die Anzeige gar nicht zurücknehmen. By the way - selbst wenn es ginge, wäre der Tatvorwurf nicht aus der Welt.
Wegen WAS haben Sie den Nachbarn eigentlich angezeigt? Für eine Bedrohung reicht die Androhung des Verprügelns nämlich nicht aus...
Wörtlich hatte der Nachbar gemeint, das er uns "die Fresse einschlägt".
Da im laufe der Zeit schon viele Vorfälle mit dem Nachbar gab sind wir dann an dem Tag zur Polizei und haben ihn deshalb angezeigt.
Die Polizei hatte das so aufgenommen.
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Wörtlich hatte der Nachbar gemeint, das er uns "die Fresse einschlägt". Nun ja - das dürfte also maximal als Beleidigung aufgenommen worden sein. Da könnte man tatsächlich den Strafantrag zurücknehmen - das würde ich aber nicht raten, weil das sehr nach Schuldeingeständnis aussieht und, wie schon erwähnt, eine falsche Verdächtigung auch nicht aus der Welt schaffen würde.
Zitat :Wörtlich hatte der Nachbar gemeint, das er uns "die Fresse einschlägt". Nun ja - das dürfte also maximal als Beleidigung aufgenommen worden sein. Da könnte man tatsächlich den Strafantrag zurücknehmen - das würde ich aber nicht raten, weil das sehr nach Schuldeingeständnis aussieht und, wie schon erwähnt, eine falsche Verdächtigung auch nicht aus der Welt schaffen würde.
Alles klar.
Also am besten Freitag zur Polizei hin und dann aussagen.
Was wird denn da dann gefragt? Nochmal ob sich das tatsächlich zu zugetragen hat wie wir letzten Monat angegeben haben?
Und was denkst du würde ich da an Strafe bekommen wenn die dann Urteilen dass ich tatsächlich eine falsche Verdächtigung gemacht hätte (was ich ja, meiner Meinung nach, nicht habe.)
Und was denkst du würde ich da an Strafe bekommen wenn die dann Urteilen dass ich tatsächlich eine falsche Verdächtigung gemacht hätte Geldstrafe, wenn Sie keine einschlägigen Vorstrafen haben. Dazu müßte ja aber feststehen, dass der Nachbar das nicht gesagt hat - und dafür dürfte es außer der mäßig glaubwürdigen Behauptung des Nachbarn keine Beweise geben.
Was wird denn da dann gefragt? Nochmal ob sich das tatsächlich zu zugetragen hat wie wir letzten Monat angegeben haben? Na sicher - und vermutlich auch was zum generellen Verhältnis zum Nachbarn.
-- Editiert von muemmel am 27.05.2019 18:34
Zitat :Und was denkst du würde ich da an Strafe bekommen wenn die dann Urteilen dass ich tatsächlich eine falsche Verdächtigung gemacht hätte Geldstrafe, wenn Sie keine einschlägigen Vorstrafen haben. Dazu müßte ja aber feststehen, dass der Nachbar das nicht gesagt hat - und dafür dürfte es außer der mäßig glaubwürdigen Behauptung des Nachbarn keine Beweise geben.
Was wird denn da dann gefragt? Nochmal ob sich das tatsächlich zu zugetragen hat wie wir letzten Monat angegeben haben? Na sicher - und vermutlich auch was zum generellen Verhältnis zum Nachbarn.
-- Editiert von muemmel am 27.05.2019 18:34
Angenommen die Frau von unserem Nachbarn sagt dann dass unser Nachbar das nicht gesagt hat - meine Freundin und Ich behaupten dass er das schon gesagt hat, wie sieht es dann aus?
Vorstrafen hab ich keine.
Heißt also du denkst dass der Nachbar mit der Anzeige wegen falscher Verdächtigung keinen großen Erfolg haben wird, ja?
Und noch ne Frage:
Man liest immer dass man nicht zur Polizei gehen soll wenn man als Beschuldigter angezeigt wird, weil die nur darauf aus sind das man sich selbst rein reitet. Wie siehst du das?
[Anmerkung]
Das Verhältnis zu unserem Nachbarn sieht so aus das wir seit Jahren von dem tyrannisiert werden, weil er sich über Alltagsgeräusche von uns aufregt. Das wurde auch in unsere Anzeige bereits mit aufgenommen.
-- Editiert von Knödelteig am 27.05.2019 18:45
Angenommen die Frau von unserem Nachbarn sagt dann dass unser Nachbar das nicht gesagt hat - meine Freundin und Ich behaupten dass er das schon gesagt hat, wie sieht es dann aus? Nun, die Frau ist neu im Sachverhalt - das wird dann vielleicht anders bewertet. Letztlich kommt es auf die Qualität der Aussagen an.
Heißt also du denkst dass der Nachbar mit der Anzeige wegen falscher Verdächtigung keinen großen Erfolg haben wird, ja? Siehe letzte Antwort. By the way kann auch einfach wegen Geringfügigkeit eingestellt werden - da spart sich die Staatsanwaltschaft dann die Feststellung von Schuld oder Unschuld.
Man liest immer dass man nicht zur Polizei gehen soll wenn man als Beschuldigter angezeigt wird, weil die nur darauf aus sind das man sich selbst rein reitet. Wie siehst du das? Anders. Warum sollte die Polizei darauf aus sein - die hat nichts Spezielles gegen Sie. Natürlich gibt es Situationen, wo man besser keine Aussage macht - ist man unschuldig, ist es aber in der Regel sinnvoll, sich zu äußern. Sonst gibt es nämlich nur die Aussagen des Anzeigeerstatters als Entscheidungsgrundlage (plus in diesem Fall seiner Frau) - das ist nicht gut...
Zitat :Warum sollte die Polizei darauf aus sein - die hat nichts Spezielles gegen Sie. Natürlich gibt es Situationen, wo man besser keine Aussage macht - ist man unschuldig, ist es aber in der Regel sinnvoll, sich zu äußern. Sonst gibt es nämlich nur die Aussagen des Anzeigeerstatters als Entscheidungsgrundlage (plus in diesem Fall seiner Frau) - das ist nicht gut...
Okay, weil mir wurde gesagt das die Polizei nur darauf aus ist dinge zu finden, die der Aussage des Anzeigeerstatters nützen und alle anderen Infos werden garnicht notiert.
Noch ne Frage zur eventuellen Geldstrafe: In welchem Bereich bewegen wir uns da? Geht das nach Tagessätzen?
In welchem Bereich bewegen wir uns da? Keine Ahnung - ich kann ja nicht hellsehen, außerdem glaube ich hier nicht wirklich, dass eine Strafe folgt: Da kann ich schlecht eine Prognose treffen.
Geht das nach Tagessätzen? Da Geldstrafen in D immer in Tagessätzen verhängt werden, kann man zumindest das bejahen.
Und jetzt?
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