Angezeigt wg Eiwurf auf Auto

23. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
Sarah221188
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Angezeigt wg Eiwurf auf Auto

Hallo zusammen,mir ist gestern etwas dummes passiert und möchte mich mal erkundigen. Auf das Auto der Exfreundin meines Partners wurde gestern ein rohes ei geworfen. Wir erfuhren dass durch die chefin der arbeitsstelle meines partners. Der verdacht fiel auf mich da ich mich über die dame aufgrund stalking versuche beschwert hatte.
Nun war ich aber zum tatzeitpunkt den ich anhand des anrufes denke, arbeiten bzw. Mit meinem freund bei diversen bekannten und verwandten. Heute teilte uns die chefin mit, dass die geschädigte Strafanzeige gestellt hat. Was meint ihr erwartet mich jetzt?
Vielen dank vorab

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120362 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat (von Sarah221188):
Was meint ihr erwartet mich jetzt?

Nichts, man war es ja nicht.

Und wenn die Polizei anfragen sollte, teilt man sein Alibi mit und gut ist.

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sarah221188
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort. Ich war es auch nicht. Unser Auto wurde an der gleichen stelle schon selbst beschädigt.
Werden dann nicht zeugen befragt oder ähnliches? Von meiner seite aus können genügend personen bezeugen dass ich ohne auto auf arbeit war und dann abgeholt etc... aber was wenn sie sich einen Zeugen "erfinden"?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 618x hilfreich)

Ein wenig mehr Großbuchstaben, z.B. am Satzanfang oder bei Substantiven, wären nicht schlecht. Auch wenn es schwer fällt. Das erhöht die Lesbarkeit signifikant.


Zitat (von Sarah221188):
aber was wenn sie sich einen Zeugen "erfinden"?

Naja, wenn man drei glaubwürdige Zeugen auftreibt die schlüssig und widerspruchsfrei aussagen dass Sie es gewesen sind, dann waren Sie es entweder, oder aber es könnte zu einem Justizirrtum kommen.

Spaß beiseite: Warten Sie es ab, auch wenn es schwer fällt. Die Polizei und Staatsanwaltschaft haben wesentlich wichtigeres zu tun als bei Eiwürfen auf PKW zu ermitteln. Da kommt möglicherweise ein Anhörungsbogen oder eine Ladung zur Vernehmung als Beschuldigter, oder eben auch nicht. Dann können Sie entsprechend agieren, eine (schriftliche) Aussage machen, Zeugen für Ihr Alibi benennen, vorab Akteneinsicht nehmen (lassen), etc.

Also immer mit der Ruhe. Das kann jetzt ein paar Wochen bis Monate dauern, eventuell kommt aber auch gar nichts.

Signatur:

Meine persönliche Meinung

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Sarah221188
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank. Sorry für die schreibweise am Handy neigt man dazu, die deutsche Rechtschreibung insbesondere Grammatik zu ignorieren. Generell kann ich sagen, dass ich in Deutsch immer sehr gut war. Danke für die Antwort.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von Sarah221188):
Werden dann nicht zeugen befragt oder ähnliches?


Man wird z.B. den Halter befragen, wem er sein Auto überlassen hat. Dann muß der die Wahrheit sagen, sofern es nicht ein Verwandter war.
Edit: Mein Fehler. Ich hatte gelesen, daß *aus* dem Auto ein Ei geworfen wurde. :D

Zitat (von Sarah221188):
aber was wenn sie sich einen Zeugen "erfinden"?


Das wäre schön dumm. Wer sollte wegen so einer Lappalie riskieren, im Extremfall die Mindeststrafe (!) von 6 Monaten für eine uneidliche Falschaussage zu kassieren? In Tateinheit mit falscher Verdächtigung.

-- Editiert von BigiBigiBigi am 23.08.2018 15:04

0x Hilfreiche Antwort

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