Angriff eines Arbeitskollegen

6. Dezember 2007 Thema abonnieren
 Von 
Der-unwissende-1980
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Angriff eines Arbeitskollegen

Hallo Ihr Lieben Wissenden,

den Fall habe ich auch noch im Arbeitsrecht tread, aber ich würde auch gern die strafrechtliche Seite von euch dazu hören.

folgender Fall:

Gestern Nacht hatte ich Nachtschicht wie sonst und in unserem Betrieb herschte Magazin-Mangel (In diesen Kästen bewahren wir unsere fertig Produzierten Teile auf. Gewicht ca. 5kg). Unter uns Arbeitskollegen teillten wir diese immer gegenseitig auf, dass sollte auch gestern Nacht so sein. Ich lief um ca. 01:30Uhr an der Maschine von meinem Arbeitskollen A vorbei und sah er hatte mehrere dieser Magazine auf einen Wagen, sagte im vorbeigehen ich nehme mir eins mit, damit ich anfahren kann und nahm mir dann auch ein. Ich kahm nicht weit, ca. 1 Meter später hielt er es plötzlich fest und sagte mir: „ Das ist meins und zog daran. Ich ließ nicht los, dachte er wolle wieder einmal spaß machen wie sonst. Auf einmal Brüllte er von einer auf die andere Sekunde: „ Das ist mein voller Ernst, gib das Herr" und er sappte mit voller Kraft mit seinem Fuß in das Magazin, dass mir dann aus der Hand riß und mir auf meinem Fußknochen schoß. Ich fragte ihn danach ob er noch ganz normal sei, ging dann erstmal humpelnt zu meiner maschine. 5 Min später nachdem ich mir auch meinen Fuß ansah der mittlerweile geschwollen war und Blau ging ich nochmal zu ihm um ihm zu zeigen was er da eigentlich gemacht hat, bekam ich die Antwort dass sei mein problem und ihm *******gal. Nach dieser äußerung ging ich zu meinem Vorgesetzten und teilte dies ihm so mit. Einen Ersthelfer gab es erstmal nicht ich solle mir ein cool-pack aus dem Kühlschrank holen und kühlen. Nachdem es nach einer halben stunde immer noch nicht besser war, ging ich wieder zu meinem Vorgestzen und teilte ihm mit das es nicht besser wird und die schmerzen stärker, und das ich in ein Krankenhaus möchte,. Als Antwort bekahm ich, dass er jetzt hier niemanden weglassen könne und ich bis um 6 aushalten solle. Dies ging dann immer so hin und her, bis ich dann sagte er solle mir ein Telefonbuch geben, damit ich mir ein Taxi rufen kann. Er gab es mir zögerlich und sagte das um die uhrzeit keine Taxis mehr fahren würden. Darauf ich, was ich denn machen solle ich habe schmerzen und wenn ich dann morgens erst ins krankenhaus gehe wird bestimmt die Berufsgenossenschaft fragen warum es denn so lange gedauert hat. Was soll ich denn dieser dann darauf sagen? Nach dieser Äußerung gab es plötzlich trotzdem einen Ersthelfer aus einer Anderen Abteilung, der dann auch gleich kam und sah sich meinen Fuß an und sagte der muß ja sofort ins Krankenhaus, wann ist es denn passiert? Um 1:30 und jetzt war es schon ca. 4 uhr. Er fragte in richtung vorgesetzten warum man ihn erst jetzt hole, daraufhin schweigen. Achja, was ich noch total vergessen habe: Bei uns gibt es so ein Verbandsbuch in dem werden unsere Unfälle und Verletzungen eingetragen, da wollte ich diesen vorfall eintragen, aber mein Vorgesetzter (Schichtleiter) sagte ich brauche das nicht er schreibe eine Email an unseren Abteilungsleiter. Ich machte es aber trotzdem und schilderte den Vorfall genau. So wir fuhren also dann in das Krankenhaus und dort stellte man fest, dass mein Sprunggelenk geprellt war. Der Ersthelfer fuhr mich dann auch danach nach Hause. Danach rief ich dann meinen Abteilungsleiter an und schilderte ihm dies alles, denn in der Email von meinem Schichtleiter stand nur: das ich ins krankenhaus mußte. Nachdem ich ihm alles gesagt hatte fragte er mich wie ich denn weiter vorgehen will. Ich Antwortete darauf, dass das Krankenhaus gesagt hat, dass dies eigentlich Körperverletzung sei. Darauf entgegnete er mir: Ich geb dir einen guten Rat, überleg dir da genau was du machst, ist nur ein guter Rat. Nun meine Frage an euch wie würdet ihr euch verhalten? Was sollte ich da machen?

Vielen Dank im voraus für eure Antworten.

P.S: verzeiht mir Rechtschreibfehler aber ich habe es gar nicht schnell genug schreiben können.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32882 Beiträge, 17268x hilfreich)

Hi,

tja, das müssen Sie schon selber wissen. Ich kann Ihnen nur mitteilen, daß bei einer einfachen KV innerhalb von 3 Monaten Strafantrag gestellt werden muß, anderenfalls entfällt die Strafbarkeit. Im Übrigen stellt das Verhalten des Kollegen einen Kündigungsgrund dar, aber das gehört ins Arbeitsrecht.

Gruß vom mümmel

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