Angst ins Gefängnis zu kommen Stgb 184

4. Januar 2025 Thema abonnieren
 Von 
SOSOS
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 5x hilfreich)
Angst ins Gefängnis zu kommen Stgb 184

Hallo zusammen ich habe leider wieder einen Fehler gemacht und habe jetzt richtig Angst ins Gefängnis zu kommen.Aber ich sage jetzt schon das ich mir Hilfe hole und schon dran bin.

Wie schon in meinen Beiträgen vorher habe ich leider wieder mit dem Sammeln und tauschen von Kipo angefangen ja ich weiß es ist nicht zulässig und könnt mich gerne töten aber das bringt auch nix mehr ich möchte sagen das es auf der Apps von Zangi war die ich aber bevor die Durchsuchung war gelöscht wurde.was habe ich jetzt zu befürchten da ich mir Hilfe hole und alles was ich mit dem Sport hatte gekündigt habe

Es ist erst im Ermittlungsverfahren drin

Ich weiß der Ton ist hier rauh aber bitte gebt mir eine kleine Info




18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128653 Beiträge, 41100x hilfreich)

Zitat (von SOSOS):
Aber ich sage jetzt schon das ich mir Hilfe hole und schon dran bin.

Das sollte man sehr schnell, ernsthaft und nachhaltig betreiben. Und darauf achten, das es möglichst professionelle Hilfe ist.
Denn so etwas kann sich durchaus strafmildernd auswirken.

Ist halt die Frage, in wie weit da die anderen Taten noch Nachwirkungen haben.



Zitat (von SOSOS):
was habe ich jetzt zu befürchten

Aufgrund der unbekannten Faktoren / Unwägbarkeiten ist das in Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.



Zitat (von SOSOS):
Es ist erst im Ermittlungsverfahren drin

Man ist also schon aufgefallen?

Gab es schon Maßnahmen der Justiz.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
SOSOS
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo Harry , ja es gab aktuell 2007scon ein Urteil zu 1 Jahr und 2 Monate auf 2 Jahre Bewährung bekommen.
Sonst waren bis dahin noch keine Maßnahmen zu gekommen.Ich würde alles machen außer ins Gefängnis zu kommen ich weiß dass es scheise ist.

Aber die können ja alles wieder holen kann ja jetzt nicht noch mal sagen das ich es gelöscht habe und es nicht mehr machen werde da ich es beim letzten Mal auch schon gesagt habe

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128653 Beiträge, 41100x hilfreich)

Zitat (von SOSOS):
da ich es beim letzten Mal auch schon gesagt habe

Genau das ist das Problem, man ist wortbrüchig geworden, rückfällig geworden.
Jetzt muss man beweisen, das man es tatsächlich ernst meint.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
SOSOS
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 5x hilfreich)

Dazu bemühe ich mich ja jetzt auch um eine Therapie dazu zu machen. Aber ich habe die Angst vor dem Gefängnis immer wieder aber vielleicht habe ich ja noch das Glück dazu weil ich es eigentlich verachte sowas

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#5
 Von 
Roboter3000
Status:
Schüler
(233 Beiträge, 41x hilfreich)

Das tut mit alles sehr Leid.

Du hast aber auch etwas Glück, da das Gesetz ja erst neulich geändert wurde. Es ist zumindest kein Verbrechen mehr.

Eine Therapie solltest Du schleunigst beginnen. Zur Not erstmal Ambulant. Sofort.

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#6
 Von 
Nana71
Status:
Student
(2036 Beiträge, 280x hilfreich)

Zitat (von SOSOS):
Dazu bemühe ich mich ja jetzt auch um eine Therapie dazu zu machen.


Man bemüht sich also seit ca. 2007 um eine Therapie?

Das ist nicht wirklich glaubhaft.

Zitat (von SOSOS):
aber vielleicht habe ich ja noch das Glück dazu weil ich es eigentlich verachte sowas


Es ist nicht strafbar, pädophil zu sein, aber es ist strafbar, dieser Neigung nachzugehen.

Wenn man es verachtet, warum macht man es dann?

Diese Frage wirst du dir nicht nur von mir stellen lassen müssen...

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128653 Beiträge, 41100x hilfreich)

Zitat (von Nana71):
Man bemüht sich also seit ca. 2007 um eine Therapie?

Nö, erst seit man wieder erwischt wurde.



Zitat (von Nana71):
Es ist nicht strafbar, pädophil zu sein,

Korrekt.



Zitat (von Nana71):
aber es ist strafbar, dieser Neigung nachzugehen.

Nicht mal das.
Es sind nur bestimmte Formen strafbar.



Zitat (von Nana71):
Wenn man es verachtet, warum macht man es dann?

Aus dem gleichen Grund, weshalb Leute sich ritzen oder Heroin konsumieren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
Sprachlosergoldfisch75
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 2x hilfreich)

Deine Historie mit der Thematik hier reicht 13 Jahre zurück.
Immer willst du dir Hilfe suchen - aber explizit nicht dann, wenn du rückfällig geworden bist, sondern wenn man dich (wieder) erwischt hat.
Ich glaube kaum, dass du eine echte Therapiemotivation hast. Hier spricht vielmehr das Selbstmitleid aus dir.

Sorry, das muss ich so deutlich sagen.

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(18904 Beiträge, 10201x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Genau das ist das Problem, man ist wortbrüchig geworden, rückfällig geworden.

Der Fall von 2007 müsste im BZR gelöscht sein - man ist also juristisch nicht vorbelastet.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128653 Beiträge, 41100x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Der Fall von 2007 müsste im BZR gelöscht sein

Nun ist das BZR nicht die einzige Quelle in denen sich Informationen befinden.
In wie weit diese dann hier herangezogen werden dürfen, ist mir allerdings unbekannt. Und in die Köpfe der Beamten kann man nicht hineinsehen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#11
 Von 
SOSOS
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo erstmal bin ich ziemlich schockiert hier das man hier so angefeindet wird nur da man was dazu fragen möchte aber OK muss ich mit leben.

Ja im erweiterten Führungszeugnis ist auch nix weiter drin aber wie das von 2007 noch mit rein kommt bin ich auch überfragt.

Wegen der Therapie ist es ja wenn man im ländlichen Raum vom Sauerland wohnt auch eine Sache wer es anbietet.
Wegen dem Gesetz dachte ich das die es aktuell verschärfen wollten oder.

Danke Harry

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Roboter3000
Status:
Schüler
(233 Beiträge, 41x hilfreich)

Scheinbar hast Du Dich ja auch noch nicht erkundigt. In jedem Fall würde hier eine ambulate Therapie angezeigt sein. Deine Krankenkasse hilft Dir weiter.

Bis dahin solltest Du vllt. auf PC Internet und Smartphone verzichten.... scheinbar hast Du ein Problem. Sonst gibts gleich noch einen Besuch.... (Heisst nämlich nicht unbedingt, das nur ein Verfahren läuft...)

Ach und einen Anwalt solltest Du Dir nehmen. Je nachdem was da zu finden ist, vielleicht schon jetzt. Durch die Gesetzesänderung wirst Du (imho) keinen Pflichtverteidiger kriegen. (Musst Du ggf. sowieso bezahlen)
Und nimm genug Kleingeld mit.....

Aber: Glaskugel was da alles noch so kommt...

Viel Erfolg bei der Suche

-- Editiert von User am 5. Januar 2025 11:21

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#13
 Von 
SOSOS
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 5x hilfreich)

Einen Anwalt das habe ich schon da es sicherer ist.

Wollte mich vielleicht jetzt noch bei ktw melden und hoffen das die noch einige Adressen für mich haben

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Roboter3000
Status:
Schüler
(233 Beiträge, 41x hilfreich)

Sehr gut. Befolge aber das, was Dein Anwalt sagt. Und sag ihm alles: kommt eh raus.

Und tu was...

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(41961 Beiträge, 14652x hilfreich)

ktw ist das übliche Kürzel für Krankentransportwagen. Was soll der hier tun?

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
SOSOS
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 5x hilfreich)

Kein Täter werden

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
amz621718-85
Status:
Schüler
(481 Beiträge, 50x hilfreich)

Zitat (von Roboter3000):
Du hast aber auch etwas Glück, da das Gesetz ja erst neulich geändert wurde. Es ist zumindest kein Verbrechen mehr.
ich finde daran gar nichts glücklich.. (Beleidigung editiert)

-- Editiert von Moderator am 7. Januar 2025 16:12

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#18
 Von 
Roboter3000
Status:
Schüler
(233 Beiträge, 41x hilfreich)

Naja der OP hat ein Problem was er ja auch (hoffe ich) erkannt hat. In diesem Fall tatsächlich glücklich/vorteilhaft, dass die Strafe gemildert wurde. Ich halte das auch für Richtig. Aber das wurde ausgiebig diskutiert im Rechtsausschuss.

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