Angst vor Bewährungswiederruf

2. August 2020 Thema abonnieren
 Von 
Babadimri05
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)
Angst vor Bewährungswiederruf

Hallo,
Wurde zu einer Strafe von 7 Monaten auf 2 Jahre Bewährung verurteilt. Besitz nicht geringer Menge Thc. Bei mir würde ein minderschwerer Fall festgestellt.
Selten, aber möglich da es bei mir keinen Verdacht auf handeltreiben gab.
Nun sind schon 9 Monate vorbei und habe schon 3 Drogenscreening negativ bei meinem Bewährungshelfer abgegeben. Dann kam ein einmaliger Rückfall und habe mich um eine Therapie bemüht, die mir zugesagt wurde. Ich 1,5 Monaten soll sie los gehen. Hatte echt suchtproblematiken bis zur verurteilung.
Angenommen ich werde zu einen Urinscreening aufgefordert und dass vor der Therapie und dieser ist positiv, ist ein bewährungswiederruf wahrscheinlich?
Habe nie ein Termin bei der Bewährungshilfe verpasst und war auch immer überpünktlich. Die Weisung den regelmäßigen Kontakt zur Suchtberatungsstelle halte ich auch ein.
Können die mich wirklich wegen EINES einzigen Rückfalls, ins Gefängnis stecken?
Ist das schon ein gröblicher oder beharlicher Verstoß?
Ein Richter muss doch prüfen ob mildernde Maßnahmen ausreichen dürften, aber woran machen Sie objektiv sowas fest?
Danke schonmal vorab

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Zitat (von Babadimri05):
Bei mir würde ein minderschwerer Fall festgestellt.
Selten, aber möglich da es bei mir keinen Verdacht auf handeltreiben gab.


Das alleine reicht nicht für einen minderschweren Fall, da nach § 29a BtmG auch der bloße Besitz einen Regelstrafrahmen von ab 1 Jahr aufwärts hat. Aber egal, wollte es nur am Rande erwähnen. Aus irgendwelchen Gründen war es eben ein minderschwerer Fall.

Zitat (von Babadimri05):
Angenommen ich werde zu einen Urinscreening aufgefordert und dass vor der Therapie und dieser ist positiv, ist ein bewährungswiederruf wahrscheinlich?


Nein, beim ersten Mal nicht. Aber wenn es nur ein einmaliger Rückfall war und Du Dich danach um eine Therapie bemüht hast und diese Bemühungen schon so weit fortgeschritten sind, dass die Therapie in 1,5 Monaten losgeht, dürfte der einmalige Rückfall ja eh schon so lange zurückliegen, dass er nicht mehr nachweisbar ist, jedenfalls nicht bei einem Urinscreening.

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#2
 Von 
Babadimri05
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für die Antwort.
Man muss halt sagen, dass ich nicht vorbestraft bin und allgemein meine Persönlichkeit stark von anderen in ähnlichen Fällen abwich. Schulbildung und Soziales Umfeld war/ist super.
Minder schwerer Fall war da 100% gegeben, wäre auch in Berufung gegangen wäre dieser nicht gegeben.
Vorallem setzte ich mich mit meiner Suchtproblematik gut auseinander.
Hoffe halt wirklich das du recht hast und ein positiver Test nicht alles kippt.
VG

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#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Nein, wird er nicht...

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