Ich habe folgendes Problem,
ich bin für nächste Woche zur Zeugenaussage meines Exfreundes geladen der auch noch dummerweise bei mir gemeldet ist !
Er wird beschuldigt ein Auto gestohlen zu haben und den Kaufvertrag gefälscht zu haben. Ich hatte damals bei der Polizei schon einmal als Zeuge ausgesagt wg. Ermittlung des Diebstahl, da er das Auto mit meiner Handynummer bei der 2.Hand inseriert hatte. Ich habe der Polizei schon gesagt das ich damit nichts zu tun habe und das entspricht auch 100% der Wahrheit nun bin ich als Zeuge vorgeladen. Da ich Ihn damals erlaubt hatte diese Nummer zu benutzen habe ich Angst das die denken ich könnte da mit was zu tun haben.
Nun muss ich wegen Urkundenfälschung aussagen wo ich ja nun absolut garnichts zu sagen kann ! Kann es passieren das durch meine Aussage ich mit beschuldigt werde , da damals meine Handynummer mit im Spiel war ? Wie soll ich mich verhalten das mit der Nummer habe ich zugegeben zu den anderen Sachen weiss ich nichts kann ich das so sagen ? Mit der Bitte um Eure Ratschläge....nur weil mein Exfreund Mist gemacht hat werde ich nachher mitreingezogen !
Angst vor Zeugenaussage
Du musst keine Aussage machen, wenn Du Dich selbst damit belasten würdest. Aber Du darfst deswegen auch nicht lügen.
Außer im Falle, dass Du Dich selbst belastest, hast Du aber auch kein Aussageverweigerungsrecht. Also musst Du wohl oder übel hin und aussagen.
-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
Hingehen werde ich auf jeden Fall ! Ich habe nur angst das der Richter aufgrund dessen das ich damals meine Handynummer zur Verfügung geslellt habe mit Verdächtigt. Wenn ich zu anderen Fargen nichts sagen kann weil ich es wirklich nicht weiss, kann ich das doch so angeben oder sieht das dann so aus als verweigere ich die Aussage ? Was soll ich denn sonst machen, war ja nicht dabei und weiss ja nun wirklcih nicht was mein Exfreund gemacht hat und was nicht ! Ich hoffe das wenn er schuldig ist seine Tat zugibt und ich nicht mehr Aussagen muss. Vielen Dank ersteinmal für Deine Antwort.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Wie gesagt, wenn Du Dich selbst belasten würdest, hast du ein Aussageverweigerungsrecht.
Ansonsten musst du aussagen. Wenn Du etwas nicht weißt, dann sag es auch so! Nur nicht lügen.
Sagen Sie einfach die Wahrheit...
-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
-
7 Antworten
-
19 Antworten
-
9 Antworten
-
10 Antworten
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
76 Antworten