Anhörunfgsbogen Strafrecht

22. Januar 2023 Thema abonnieren
 Von 
Slevin030
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 0x hilfreich)
Anhörunfgsbogen Strafrecht

Hallo und folgender Sachverhalt.
Ich bin letztes Jahr mit meinem Firmenwagen gefahren. Vor mir ein Transporter der mehrfach über beide Spuren gefahren ist. Eine Frau mit einem Nissan Micra ist gegen die Bügersteigkannte gekommen und total verängstigt gewesen. Diese ist dann rechts in eine Seitenstraße gefahren und war weg. Nun war dieser Transporter vor mir und dieser machte genau das gleiche Spiel mit mir. Spurwchsel und über beide Spuren gefahren. Wollte ich linkls vorbei, wurde nach links gezogen usw. Dann kam eine Ampel und er stand mittig. Ich passte aber, mit 2 Reifewn auf dem Bürgersteig daran vorbei und fragte den Beifahrer was denn das Problem sei? Der Beifahrer spielte am Handy und zeigte auf den Fahrer. Als wenn, der da fährt ja und nicht ich und zuckte immer mit den Schultern.
Darauf fuhr ich vorbe und an der nächsten Ampel wurde rot und ich stand vor ihm. Also raus und den fahrer gefragt, ob er evtl. Hilfe bräuchte. Dier verschloss die Tür und fuhr das Fenster hoch. Guckte Sturr in die andere Richtung. Ich „klopfte" kurz gegen das Fenster und ging. Als ich im Auto sahs, kam der Beifahrer angerannt und meinte der Spiegel sei jetzt kaputt und hielt das Handy au mich. Ich stieg aus und dieser rannte dann weg.

Jetzt. Kam eine Strafanzeige wegen Schaden an einem KFZ. Mit Halterauskunft. Da ich bei einem großen Arbeitgeber arbeite, hat dieser meine Dten vom Fahrtenbuch ausgelesen und natürlich meine Daten übergeben, mit der Bitte direkt den Fahreranzuschreiben da es ja der Firmenwagen war.
Nun kam der Anhörungsbogen und dort steht nur Beschädigung eines KFZ und Strafrecht blas bal. Ich fülle natürlich nichts aus und werde einen Anwalt aufsuchen. Gibt es vielleicht etwas, was ich beachten solle?
Ich würde ja irgendwie gerne die beiden typen nochmal sehen undvon denen die Story hören.
Ich habe eine Rechtsschutz mit Privat Arbeit und Verkehr. Nur steht im Breif Strafrecht. Meiner Meinung nach, ist das aber vorher eine Nötigung im Straßenverkehr gewesen oder täusche ich mich da:

Danke fürs lesen

-- Editiert von Moderator topic am 15. Dezember 2023 16:03

-- Thema wurde verschoben am 15. Dezember 2023 16:03

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61 Antworten
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#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119464 Beiträge, 39731x hilfreich)

Da man sich im Straßenverkehr offenbar genau so verhält, wie man hier schreibt, kann ich nur dazu raten das man sich per Anwalt gegenüber den Ermittlern äußert - egal ob die Versicherung das nun zahlt oder nicht.

Es sei denn man braucht die Fahrerlaubnis nicht unbedingt ...



Zitat (von Slevin030):
Meiner Meinung nach, ist das aber vorher eine Nötigung im Straßenverkehr gewesen oder täusche ich mich da:

Da auch Nötigung dem Strafrecht unterfällt ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Slevin030
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für deine Antwort. Ich verstehe den Satz , „ Da man sich im Straßenverkehr offenbar genau so verhält, wie man hier schreibt," nicht ganz.
Der Autofahrer hat sich komplett daneben benommen. Mehrfach über beide Spuren gefahren, wie gesagt die Micra Fahrerin ist gegen den Bordstein gefahren um nicht mit dem Auto in berührung zu kommen und dann abgebogen. Nachdem er das gleiche bei mir gemacht hat, bin ich halt daneben angehalten, um zu fragen, was denn das Problem sei?
Sicher hätte man an der Reaktion erkennen können, dass es nicht die hellsten Kerzen sind und auch abbiegen sollen? Ich fahre über 20 Jahre Auto und Motorrad und habe nocch nie einen Punkt oder sonstiges erhalten.

Kurz nach der Aktion kam ja ein Polizeiauto aus der Straße und ich habe noch kurz überlegt, ob ich das nicht melde. Haben aber beide Seiten nicht getan sondern die erst später und ich bekomm Wochen später Post von der Polizei.
Heute weiß ich, dass aussteigen und nachhaken nicht sinnvoll ist. Aber es war nunmal so und ich will da ja auch nichts schön reden.

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#3
 Von 
Slevin030
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich glaube du meinst meinen letzten Absatz im ersten Text? Das liest sich schlimmer, als es gemeint ist aber ich gebe dir Recht und so ist das ja auch gar nicht gemeint. Ich weiß auch gar nicht, warum ich da ausgestiegen bin, denn am Verhalten im Straßenverkehr, hat man ja eigentlich das Niveau erkannt und durch mein aussteigen, habe ich mich ja praktisch auf das selbige gestellt.

Also lieber einen Anwalt geben und schauen was eigentlich der genaue Vorwurf ist. Denn im Anhörungsbogen steht natürlich nichts genaues und auch nichts von derem Verhalten.














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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119464 Beiträge, 39731x hilfreich)

Zitat (von Slevin030):
Das liest sich schlimmer, als es gemeint ist

Genau das ist das Problem, man redet sich als Laie schnell um Kopf und Kragen.

Macht man das gegenüber der Polizei, ist das Kind in den Brunnen gefallen.
Der Rechtsanwalt sortiert das und formulier das passend um.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
Slevin030
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich war heute beim Anwalt. Ist das normal, dass man ohne genauen Verlauf oder Akte knapp 2000 in Vorkasse gehen muss, damit der Anwalt das übernimmt? Klar da entstehen kosten aber so winer Summe, könnte man ja fast bei der Polizei eine Aussage dazu machen und gucken zu was die einen verdonner?

Oder habe ich da einen Denkfehler?

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#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32820 Beiträge, 17247x hilfreich)

Vorkasse ist normal, 2.000 Euro ist ziemlich viel - im Strafverfahren fallen üblicherweise so 1.000 bis 1.500 Euro Anwaltskosten an.

-- Editiert von User am 23. Januar 2023 14:53

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#7
 Von 
Slevin030
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für deine Antwort. Soweit ich das verstanden habe, sidn die Kosten wohl auch bis zur ersten Instanz

Habe das jertzt zusammengerechtnet und komme auf 1700 Euro.
Meine Frage ist nur, als absoluter Laie, Warum schreibe ich nicht den Sachverhalt, und warte das „Urteil" vom Staatsanwalt ab und gehe dann zu einem Anwalt? Es geht mir nicht ums Geld gerade denn ich glaube zu den Kosten, kommt ja später noch die Strafe dazu. Und wenn ich ehrlich bin, dachte ich bisher okay lass den Staatsanwalt einen schlechten Tag haben und ich muss 1000 Euro Strafe zahlen.
Das jetzt gezahlte ist ja „weg" udn keiner weiß, was ja nun wirklich vorgeworfen wird.
Nicht falsch verstehen der Anwalt, hat ja auch Arbeit und ich bezahle diese. Nur ist mir der Ablauf halt so überhaupt nicht bekannt, weil ich mit sowas noch nie zutun hatte.



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#8
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32820 Beiträge, 17247x hilfreich)

Warum schreibe ich nicht den Sachverhalt, und warte das „Urteil" vom Staatsanwalt ab und gehe dann zu einem Anwalt? Es gibt gar keine "Urteile vom Staatsanwalt" - Urteile werden von Richtern gefällt. Ansonsten: Man kann das so machen - warum Sie das nicht tun, sollten Sie schon selber wissen... Im Übrigen ist eine Aussage, die man mal gemacht hat, in der Welt - falls die irgendwie nachteilig ist, schafft die auch kein Anwalt mehr aus der Welt. Deswegen macht ein Anwalt schon oft Sinn.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#9
 Von 
CarstenF
Status:
Praktikant
(913 Beiträge, 159x hilfreich)

Vorgeworfen wird die Sachbeschädigung, da Strafen in Tagessätzen verhängt werden, bemisst sich die konkrete Strafhöhe nach dem Einkommen.

Korrekt, manchmal kann ein Anwalt auch gar nicht viel ausrichten und man bezahlt diese Kosten eben zusätzlich, lohnt sich also (vor allem bei kleineren Delikten) nicht immer.

2000 Euro (pauschal) sind hier allerdings auch wirklich sehr viel. Da würde man sicher noch jemanden finden, der nicht so viel verlangt.

Die Nötigung könnten Sie natürlich auch anzeigen, Zeugen sind bei sowas allerdings immer sehr hilfreich. Auf Ihr Strafverfahren selbst wird das aber keinen Einfluss haben.

Zitat (von Slevin030):
Ich würde ja irgendwie gerne die beiden typen nochmal sehen undvon denen die Story hören


Möglich wäre das, wenn man Einspruch gegen einen eventuellen Strafbefehl einlegt, dann kommt es zur Verhandlung und diese beiden Personen müssten als Zeugen aussagen.


-- Editiert von User am 23. Januar 2023 15:26

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#10
 Von 
Slevin030
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 0x hilfreich)

Gut ich glaube ich bin nur gerade etwas vor dem Kopf gestossen und habe sowas ja auch nicht alle Tage.
Wie geschrieben, die Kosten sind bei 1700 euro. Diese überweise ich jetzt und werde sehen, was der Anwalt danach macht. Laut Aussage, muss ich jetzt abwarten, was in der Ermittlungsakte steht.
Ich danke Euch, für die Mühe hier zu antworten dann das kann einem schon ganz schön den Tag versauen.

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#11
 Von 
Slevin030
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 0x hilfreich)

Ganz kurz noch zu den Kosten
ich habe gerade mal alles zusammen gerechnet und komme auf 1800 Vorkasse.
Dann habe ich das zur Berechnung iom Internet gefunden.

Also: Was kostet ein Strafverteidiger mit dem Gesetz. Als gesetzliche
Gebühren einer Strafverteidigung vor dem Amtsgericht bei einem einzelnen Verhandlungstag könnten beispielsweise bei einem nicht inhaftierten Mandanten und einer Sache mit mittlerem Schwierigkeitsgrad wie folgt berechnet werden - die Gebühren sind aus der Anlage zum RVG und zzgl.
USt., daher ist die Gesamtsumme dann inkl. UST. höher:
• Grundgebühr: 220 Euro (gesetzliches Maximum: 396 Euro)
• Verfahrensgebühr im Vorverfahren: 240 Euro (gesetzliches Maximum: 319
Euro)
• Verfahrensgebühr im Hauptverfahren: 240 Euro (gesetzliches Maximum:
319 Euro)
• Verteidigung in einem Verhandlungstermin: 275 Euro (gesetzliches
Maximum: 528 Euro)
• Postpauschale: 20 Euro (fällt zwei Mal an, daher 40 Euro insgesamt)
• Gesamtkosten inkl. USt: 1207.85 Euro
Das Beispiel oben geht von einer Verhandlung aus: Wenn man erreicht, dass das Verfahren eingestellt wird, werden die Kosten nicht fällig.


Meine Preistabelle sieht so aus

Grundgebühr 720 Euro
Verfahrenasgebühr für vorbereitende Verfahren 610
Verfahrensgebühr für Hauptverfahren 490 Euro
Hauptverhandlung durch Mitwirkung des Rechtsanwalts 610 Euro

Das sieht mir irgendwie komisch aus, zumal oben Maximum Grenzen genannt werden.

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#12
 Von 
Dirrly
Status:
Student
(2017 Beiträge, 530x hilfreich)

Zitat (von Slevin030):
Das sieht mir irgendwie komisch aus, zumal oben Maximum Grenzen genannt werden.


Ein Anwalt kann höhere, als vom Gesetz vorgesehene Beträge verlangen, wenn er mit dem Mandanten eine entsprechende Honorarvereinbarung schließt. Und viele Anwälte sind halt in der Lage zu sagen "Ich vertrete nur, wenn wir eine Honorarvereinbarung schließen, zu den gesetzlichen Gebühren mache ich das nicht, der Aufwand rechnet sich für mich dann nicht."

Bei einem Freispruch im Strafverfahren trägt ja die Staatskasse die notwendigen Auslagen des Angeklagten. Da würden dann diese gesetzlichen Gebühren erstattet werden aus der Staatskasse. Evt. würde sich dann der von dir zu zahlende Betrag um diese gesetzlichen Gebühren verringern. Könnte zumindest sein. ;-)

-- Editiert von User am 23. Januar 2023 16:19

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#13
 Von 
Slevin030
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 0x hilfreich)

Das mag sicher ein. Wenn aber schon im Beratungsgespräch gesagt wird, dass ein Freispruch schwierig wird dann weckt das nicht mein Vertrauen. Desweiteren, war meine REeaktion evtl unangemessen oder wie auch immer man das sehen mag. Aber ich habe leider kein geld, was ich zum fenster rauswerfen kann. Das ist jetzt natürlich übertrieben und jeder soll für seine Arbeit ordentlich entlohnt werden. Nur erscheint mir das dann doch etwas hoch.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
CarstenF
Status:
Praktikant
(913 Beiträge, 159x hilfreich)

Ich würde auch vermuten, dass das hier im Strafbefehlsverfahren abgehandelt wird, also heißt, es gibt nur eine Verhandlung, wenn Einspruch eingelegt wird. Damit ist die Terminsgebühr ja auch noch fraglich.

Bzw. zu Ihrer Schilderung: Sie haben an die Scheibe geklopft und plötzlich war der Autospiegel weg...naja.
Ein Anwalt kann Aussagen der Zeugen auch nicht wegzaubern, höchstens besser auf Glaubwürdigkeit überprüfen.

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Slevin030
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 0x hilfreich)

Da stimme ich Ihnen auch vollkommen zu. Ich möchte auch nichts beschönigen oder gar verdrehen. Und sicher bin ich kein Profi auf dem Gebiet. Was bedeutet Strafbefehlsverfahren?
Es tut mir leid, dass ich soviel hinterfragen muss.
Was passiert, wenn ich die Aussage verweiger und auch auf das >Schreiben nicht reagiere?
Kam nicht per Einschreiben oder sonstiges.

-- Editiert von User am 23. Januar 2023 16:29

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#16
 Von 
Slevin030
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 0x hilfreich)


Kann ich nicht einfach einen Strafbefehl abwarten und wenn dieser mir „passt" diesen annehmen oder sollte dieser in meinen Augen zu hoch oder zu teuer oder wie auch immer man das nennen mag sein, dann einen Anwalt einschalten?

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
CarstenF
Status:
Praktikant
(913 Beiträge, 159x hilfreich)

Naja gut, wenigstens eine ehrliche Einschätzung von Ihrem Anwalt. Wenn es eben tatsächlich so abgelaufen ist, wie man vermuten könnte, wird es eben schwierig werden, um eine Strafe herumzukommen.

Zitat (von Slevin030):
Was bedeutet Strafbefehlsverfahren?

Dass Sie irgendwann per Post die Entscheidung des Gerichts/ der Staatsanwaltschaft über eine (möglich) Strafe erreicht (ohne Verhandlung). Allerdings könnte man dann selbst danach noch Einspruch einlegen und einen Anwalt beauftragen.
Zitat (von Slevin030):
Was passiert, wenn ich die Aussage verweiger und auch auf das >Schreiben nicht reagiere?


Es besteht keine Pflicht, sich zu äußern. Dann wird eben ohne Ihre Aussage entschieden. Wenn man allerdings wirklich schuldig ist, kann man meist auch nicht viel Entlastendes beitragen. Bzw. eine andere Option wäre auch, die Tat zuzugeben.

Zu Ihrem letzen Beitrag: Ja, ganz genau so funktioniert das. Manchmal nicht die schlechteste Option.



-- Editiert von User am 23. Januar 2023 16:56

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#18
 Von 
Dirrly
Status:
Student
(2017 Beiträge, 530x hilfreich)

Zitat (von Slevin030):
Aber ich habe leider kein geld, was ich zum fenster rauswerfen kann.


Ich wollte mit meinem Beitrag auch nicht sagen, dass du das unbedingt machen sollst oder es wenig Geld wäre.

Ich wollte nur das mit den Sätzen aus RVG und im Gegensatz dazu Honorarvereinbarungen erklären. Und halt, dass viele Anwälte für die gesetzlichen Gebühren gar nicht mehr arbeiten.

Wenn es in dem Verfahren um Sachbeschädigung geht, ist gut möglich, dass die Anwaltskosten höher liegen als eine evt Strafe.

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Slevin030
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

ich hatte von der Sache bis heute nichts weiter gehört. Es kam der Brief von der Polizei, Beschuldigung : Sachbeschädigung an einem KFZ.
Daraufhin, habe ich keine Aussage getätigt und bis zum heutigen tage, habe ich keine weitere Post oder Vorlage bekommen.

Heute kam nun ein Brief von der Amtsanwaltschaft. Vorgangsanr XXX
Tatvorwurf Schabeschädigung amn einen KFZ

Sehr geehrter Herr…

Die Firma XXYX GMBH hat als Halter des KFZ /LKW die Gewährung der Akteneinsicht in die Ermittlungsakten zur Prüfung eines Schadensersatzanspruchs durch eine Rechtsanwältin beantragt. Es ist beabsichtigt, die Akteneinsicht zu gewähren.
Es wird Ihnen zeit gegeben, binnen einer Woxche evtl. Schriftlich begründete Einwände dagegen zu erheben.
Mit Freundlichen Grüßen
Erstewr Oberamtsanwalt

Meine frage, ich habe jetzt fast 1 jahr nicht davon gehört. Es kam nach Brief zur Beschuldigung keine weitere Post.
Wie kann ich mich jettzt verhalten?
ich nehme an, die gegnerische Anwältin möchte das Spiegelglas erswetzt haben?
Wie kann ich mich verhalten, dass darauf keine gerichtsverhandlung ensteht?
Sollte ich Einspruch gegen die Akteneinsicht vfordern und wenn ja, wie soll ich das begründen?

vielen dank fürs lesen.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119464 Beiträge, 39731x hilfreich)

Zitat (von Slevin030):
ich nehme an, die gegnerische Anwältin möchte das Spiegelglas erswetzt haben?

Die wird noch sehr viel mehr haben wollen...



Zitat (von Slevin030):
Wie kann ich mich verhalten, dass darauf keine gerichtsverhandlung ensteht?

Falls damit die zivilrechtliche Gerichtsverhandlung gemeint ist: man zahlt alles was der Gegner haben will.



Zitat (von Slevin030):
Sollte ich Einspruch gegen die Akteneinsicht vfordern

Wo will man denn da was fordern?
Einspruch muss man bei der entsprechend zuständigen Stelle einlegen.



Zitat (von Slevin030):
wenn ja, wie soll ich das begründen?

Nun, da man offenbar keine Gründe hat ... kann man sich das ganze auch sparen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Slevin030
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 0x hilfreich)

Kapier ich nicht. Es wurde mir vor knapp einem Jahr geraten, sich nicht dazu zu äussern. Das habe ich getan. Mehr ist bisher nicht passiert. Wer sagt, dass die Leute ausn dem LKW die Wahrheit gegenüber der polizei gesagt haben?
Meine Frage dazu, warum habe ich bisher nichts weiter vom Staatsanwalt gehört oder gelesen? Okay die könnten viel zutun haben. Ich habe bisher jeden Brief nur per Briefkasten ohne Einschreiben usw bekommen. Ich dachte immer, dass sollte per richtiger Zustellung erfolgen. Kann aber auxch sein, dass es ja bisher nur um eine Stellungnahme ging.

Ich habe auch keinerlei Daten von der gegnerischen Seite. Keine Daten von der Anwältin oder so.

@Harry danke für deine Antwort. Finde es super, wenn leute die sich mit der Materie besser uskenne, anderen helfen oder Ratschläge geben. Bei deiner Antwort, hab ich gleich Sodbrennen bekommen. Ich htte mir erhofft, dass mich einen Antwort eher beruhigt. Aber villeicht muss ich da jetzt durch.
Danke

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16464 Beiträge, 9282x hilfreich)

Zitat (von Slevin030):
Meine Frage dazu, warum habe ich bisher nichts weiter vom Staatsanwalt gehört oder gelesen?

Vielleicht weil das Strafverfahren im Sande verlaufen ist.

Zitat (von Slevin030):
ich nehme an, die gegnerische Anwältin möchte das Spiegelglas erswetzt haben?

Ja - die Akteneinsicht der Gegenseite dient offenbar dazu, eine Schadensersatz-Forderung vorzubereiten.

Zitat (von Slevin030):
Sollte ich Einspruch gegen die Akteneinsicht vfordern und wenn ja, wie soll ich das begründen?

Das hat wenig sinn - Sie können die Akteneinsicht realistisch nicht verhindern. Wenn Sie Einspruch einlegen, können Sie die Akteneinsicht nur herauszögern, denn der Einspruch wird nicht erfolgreich sein.

Zitat (von Slevin030):
Wie kann ich mich verhalten, dass darauf keine gerichtsverhandlung ensteht?

Ich gehe davon aus, dass die Forderung erstmal schriftlich gestellt wird und es nicht sofort zu einer Gerichtsverhandlung kommt.
Wenn die Forderung kommt, werden Sie nicht drumherum kommen, Ihren Arbeitgeber zu involvieren, denn die KfZ-Haftpflichtversicherung (der der Vorfall hoffentlich schon vor Monaten gemeldet wurde) kommt ins Spiel.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119464 Beiträge, 39731x hilfreich)

Zitat (von Slevin030):
Wer sagt, dass die Leute ausn dem LKW die Wahrheit gegenüber der polizei gesagt haben?

Das sagen genau diese Leute. Und man selber auch - zumindest indirekt.
Und da sich bis jetzt nichts gegenteiliges dazu in den Akten findet, gehen auch alle derzeit zu Recht davon aus, das es die Wahrheit ist.



Zitat (von Slevin030):
Ich habe auch keinerlei Daten von der gegnerischen Seite. Keine Daten von der Anwältin oder so.

Die werden auch eher mit der Versicherung des KfZ und / oder mit dem Halter kommunizieren.



Zitat (von Slevin030):
Ich htte mir erhofft, dass mich einen Antwort eher beruhigt.

Naja, es nützt ja nichts, wenn man was schönredet und dann der Dicke Hammer überraschend kommt ...



Zitat (von Slevin030):
warum habe ich bisher nichts weiter vom Staatsanwalt gehört oder gelesen

A) das Verfahren läuft noch (der "Kleinkram" liegt ganz unten im Stapel und der Stapel liegt ganz weit hinten)
B) das Schreiben zur Einstellung ging verloren
C) es wurde gar kein Schreiben versendet




-- Editiert von User am 11. November 2023 17:29

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Slevin030
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für deine Antwort. Ich habe den Schaden ja nicht mit meinem Firmenwagen verursacht sondern durch meine Wut des Verkehrsrowdys gegenüber, bin ich ausgestiegenund wollte ihm wegen sein Verhalten zur Rede stellen. Dieser verriegelte die Tür und ich habe wütend gegen den LKW Spiegel gehauen.

Ich werde abwarten, was mir die Anwältin schreibt zu dieser Sache oder was mir genau vorgeworfen wird.
Und auf das Schreiben von heute nicht antworten oder Einspruch einlegen.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119464 Beiträge, 39731x hilfreich)

Zitat (von Slevin030):
Ich habe den Schaden ja nicht mit meinem Firmenwagen verursacht sondern durch meine Wut des Verkehrsrowdys gegenüber

Es könnte sein, das die Gegenseite das anders sieht.
Aber da muss man abwarten, welchen Weg die gehen wollen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Slevin030
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

Es wurde wohl der gegenseite Auskuinft erteilt, denn ein Anwalt, hat jetzt meinen Arbeitgeber angeschrieben.
Darin wird der Ersatz des Spiegelglases und die entandenen Anwaltskosten eingefordert. Am Ende sind Rechnungen und Beitragssätze der Werkstatt und des Anwalts aufgeführt.
Diese ergeben für mich soweit Sinn, obwohl ich mir bewusst bin, dass Spiegelglas war ja genutzt oder evtl. Sogar vorher defekt,.
Mein Arbeitgeber, hat auch eine eigene Rechtsabteilung und hat mich dazu befragt. Ich gab an, wie es war und man hat sich gewundert, obwohl die Anwaltskanzlei meinen namen und Adresse hat, trotzdem meinen Arbeitgeber angeschrieben hat.
Ich versuche mich kurz zu fassen. Die Forderungen, sind für nachvollziuehbar und decken ungefähr meine Recherche im netz zum Preis des Spiegels. Da es auch ein Leasingfahrzeug ist, macht das mit einer Werkstatt usw Sinn füpr mich. Die Kosten belaufen sich insgesamt incl Anwaltg auf knapp 200 Euro. Ich hab meinen anwalt kurz kontaktier, dieser hat aber leider gerade kaum Zeitwegen Krankheit und Personalausfall.

Ich würde das gerne bezahlen, um diese Sache abzuschliessen. Nur ein Satz. Verunsichert mich.

„Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt ausdrücklich vorbehalten."

Ich habe jetzt keine Lust die sache zu bezahlen und dann stellt man mir noch weiteren Kosten auf. InForm von, Lohnausfall und anderen Dingen.

Wie kann ich darauf reagieren, um die Sache abzuschliessen?
Das evtl. Vom Stattsanwalt noch was kommt, ist mir auch bewusst aber ich würde gerne den Schaden bezhalen.
Desweiteren steht nur bei der Zeugenaussage, ich sei an der Ampel ausgestiegen und habe den spiegel zerschalgen und sei dann davon gefahren. Das stimmt ja so nicht.
Ich habe auch keinenBrief an meine Adresse erhalten. Mein Arbeitgeber hat in informiert, dass dieser mich informiert hat.,
Kann ich dem Anwalt ne E Mail schicken und mit dem Aktenzeichen ?
Kann ja nicht in der Überweisung als Verwendungszweck schreiben, unter Vorbehalt. Mein Anwalt meine am Telefon kurz etwas von. Ohne Anerkennung einer Rechtspflich Präjodiz glaub ich. Nur wie teile ich das dem Anwalt mit?

Danke fürs lesen.




-- Editiert von User am 13. Dezember 2023 15:30

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119464 Beiträge, 39731x hilfreich)

Zitat (von Slevin030):
Wie kann ich darauf reagieren, um die Sache abzuschliessen?

Gar nicht, denn nur die Gegenseite kann die Sache abschließen.



Zitat (von Slevin030):
Das stimmt ja so nicht.

Aktuell gibt es dafür wohl keine Beweise - im Gegenteil.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Slevin030
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für deine Antwort.
Wie kann ich den Spiegel bezahlen, ohne dass man mir das als Eingeständnis oder so auslegt.
Im Sinne der Erledigung ? Ist eine EMail dazu an den Anwalt sinnvoll oder nur per Post und Einschreiben?

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16464 Beiträge, 9282x hilfreich)

Zitat (von Slevin030):
Ohne Anerkennung einer Rechtspflich Präjodiz glaub ich. Nur wie teile ich das dem Anwalt mit?

Das heißt "Ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und ohne Präjudiz" - und man kann es einfach mit in den Verwendungszweck der Überweisung schreiben.
Damit ist es dann kein Eingeständnis.

Die Gegenseite dazu zu bringen, auf weitere Ansprüche zu verzichten, ist schwieriger.
Ich glaube aber nicht, dass überhaupt noch weitere Ansprüche kommen werden.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Slevin030
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich hatte das Schreiben so bezahlt und im Den Text auch so im Verwendungszweck benannt.

heute kam ein brief von der Amtsanwaltschaft.

Sehr geehrter Herr XXX
Ihre Person betreffend wurde anliegende Mitteilung gemäß Nummer 45 MiStra gefertigt.
Diese Benachrichtigung ergeht gemäß Paragraph 21 Abs. 2 Satz 1 EGGVG.
Mehr nicht.
Auf der zweiten Seite,

Ans Landesamt für Bürger und Ordnungsangelegenheiten,

Mitteilung gemäß Nr 45 der Anordnung über die Mitteilung in Strafsachen

Anlage : 1 Strafbefehl

Mehr steht nicht in diesem Brief
Ausser ein paar Belehrungen.
Was soll man daraus schliessen können?

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