Anhörung ?!

6. März 2012 Thema abonnieren
 Von 
Rick321
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)
Anhörung ?!

Hallo an alle..

Hatte vor einiger zeit ein gerichtsverfahren wegen wohnungeinburchsdiebstahl und wurde auf 10 monate haft auf 2 jahre Bewährung verutreilt.

Heute kam der Brief auf dem stand!!

In der oben bezeichneten Sache ist Termin zur mündlichen Anhörung bestimmt worden aud (datum)

warum wollen die eine mündliche Anhörung ??

MFG
rick321

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1495x hilfreich)

Üblicherweise findet ein Anhörungstermin statt, weil der Verurteilte seinen Auflagen nicht nachgekommen ist und Gelegenheit erhalten soll, dem Gericht zu erklären, woran das liegt. Dann wird entschieden, wie verfahren wird, also ob die BW-Zeit verlängert oder die Strafaussetzung zur BW widerrufen wird.

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#2
 Von 
Rick321
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe Die Strafe bezahlt... sonst hatte ich keine auflagen..
kann das auch sein das die nur nachfragen ob ich dies getan habe??
Es steht auch nicht das ich dagegen verstoßen habe...
Es steht auch nicht Mündliche Verhandlung sondern Anhörung
MFG
rick321

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-- Editiert Rick321 am 06.03.2012 13:51

-- Editiert Rick321 am 06.03.2012 13:52

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#3
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1495x hilfreich)

Lesen Sie mal den Bewährungsbeschluss. Da steht üblicherweise, dass der Verurteilte ... zu zahlen und die Zahlung dem Gericht unaufgefordert nachzuweisen hat , weil das Gericht keine Lust hat bzw. haben muss, dem Verurteilten hinterherzulaufen, ob und wann er nun wieviel zahlt. Wenn "die also nachfragen müssen", ob Sie gezahlt haben, spricht einiges dafür, dass Sie die Zahlungen nicht nachgewiesen haben. Also nehmen Sie vorsichtshalber die Zahlungsnachweise mit zum Termin.

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#4
 Von 
Rick321
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Achso ja das hat nur mein bewährungshelfer gefragt ob ich dies getan habe das hat er aber dem gericht schon mitgeteilt soweit ich weiß..

ist das jetzt schon ein verstoß oder so??

MFG

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#5
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1495x hilfreich)

Die Nicht-Zahlung wäre ein Verstoß. Bislang weiß das Gericht doch nur, was Sie dem Bewährungshelfer erzählt haben. Kein Mensch weiß, ob das auch stimmt. Deshalb sollen die Zahlungen ja nachgewiesen werden. Also nehmen Sie die Nachweise mit zum Termin. Ansonsten läuft der so ab, dass Sie dem Richter erzählen, dass Sie gezahlt haben und er Ihnen eine - kurze - Frist setzt, den Nachweis zu erbringen. Das können Sie abkürzen, indem Sie es gleich nachweisen.

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#6
 Von 
Rick321
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja und wie funktioniert das mit dem geld das von der person entwendet wurde ich muss dies zurückzahlen nur kam bis jetzt kein brief welche raten usw an diese person...
sie hat sich bis jetzt auch nicht gemeldet mein anwalt sagte sie kann einen vorschlag machen solange warten wir sagte er damals



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#7
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1495x hilfreich)

Ich muss ja hier etwas im Nebel stochern: Sie schrieben doch, dass Sie gezahlt haben. Was war denn das für Geld? Was für eine Bewährungsauflage gab es denn? Zahlung an den Geschädigten oder an sonstwen? Wenn an sonstwen bleibt natürlich der Anspruch des Geschädigten, aber das hätte mit der BW nichts zu tun, es sei denn, die Rückzahlung wäre auch eine Auflage.

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#8
 Von 
Rick321
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich musste an eine gemeinnützige anstalt 1200 euro zahlen dies ist beglichen und entschädigung an den beteiligten bei dem ich eingebrochen bin 600 euro da wurde mir aber noch nicht gesagt wie viel usw steht auch nicht in der bewärhungsauflage drin


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#9
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1495x hilfreich)

Ok, das ist doch gut. Die Zahlung an den Geschädigten hat also mit der BW nichts zu tun. Da hatte der Anwalt völlig recht: Wenn der was von Ihnen will soll er sich halt melden.
Wichtig ist die BW-Auflage. Diese Zahlung der 1200 € müssen Sie nachweisen (Einzahlungsbeleg bei Bareinzahlung bzw. Kontoauszug). Wenn bis zum Anhörungstermin noch etwas hin ist können Sie das auch schriftlich mit einem Begleitbrief ans Gericht schicken und anfragen, ob sich der AT damit erledigt hat. Wenn der AT in den nächsten 2 Wochen ist, sollten Sie mit dem Nachweis hingehen.

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#10
 Von 
Rick321
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Jetzt ist es so ich müsste drogenscreening machen der war posetiv darum manche sagen es ist kein Verstoß da es ja heist das ich dran Teil nehmen muss und nicht es muss negativ sein

Habt ihr bitte Rat ?!

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#12
 Von 
Rick321
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

In dem abzistensnachweis steht es nicht deine da steht nur ich muss das durchfuhren

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