Hallo,
habe ein Schreiben von der Polizei eines KOK bekommen und eine Anhörung als Beschuldigter (Anhörung Formular)
Aus dem Schreiben geht hervor, dass der Anzeigende (Schwager) hat angezeigt, dass ich Bilder von seiner Familie ohne deren Zustimmung bzw. Erlaubnis in Facebook veröffentlich habe.
Dies ist aber nicht der Fall, ich habe weder noch werde ich Bilder veröffentlichen.
In der Belehrung
Wird mir die angegebene näher bezeichnete Straftat zur Last gelegt—.
Es steht mir frei nach dem gesetzt mich zu den Beschuldigungen zu äußern steht. Oder einen Verteidiger zu befragen.
Als beschuldigter könnte ich zu meiner Entlastung einzelne Beweiserhebungen beantragen.
Das heißt, ich könne dort hingehen, um Einsichtnahme der angeblichen Fotos die vorliegen zu begutachten etc.?
Irgendwie weiß ich nicht weiter, da ich keine Straftat begangen habe.
Was für Möglichkeiten habe ich bzw. was kann ich machen, bin ziemlich überfordert aus gesundheitlichen Gründen, damit.
Ich würde mich auf einen Tipp von euch sehr freuen.
LG
Kim
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-- Editiert von Moderator am 27.01.2015 00:16
-- Thema wurde verschoben am 27.01.2015 00:16
Anhörung als Beschuldiger § 22 KunstUrhG
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Habe mal etwas gefunden, das könnte eigentlich auch gehen, vermutlich. Und zwar:§ 147 Abs. 7 StPO
.??
LG
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wenn eine Vorladung von der StA kommt, geht man zu einem Rechtsanwalt, der sagt einem dann alles weitere.
Was dann allerdings Geld kostet.
@ TE: Der § 147(7) ist aber eher eine Kann-Bestimmung. Und dann ist da ja auch so eine Sache: "Zeigen Sie mir die Bilder, die ich nie veröffentlicht habe" - wenn Sie wissen, daß das so ist, können Sie das schlecht verlangen, oder?
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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
quote:
"Zeigen Sie mir die Bilder, die ich nie veröffentlicht habe"
Eben, ziemlich unsinnige Strategie.
quote:
der Anzeigende (Schwager) hat angezeigt, dass ich Bilder von seiner Familie ohne deren Zustimmung bzw. Erlaubnis in Facebook veröffentlich habe.
Das ist ja nun einer der Vorwürfe, die sich regelmäßig mit Screenshots untermauern lassen. Wenn Sie niemals Bilder veröffentlich haben, sollte es dem Schwager doch unmöglich sein, zum Beweis solche Screenshots vorzulegen, aus denen die Veröffentlichung von Bildern unter Ihrem Profil hervorgeht, oder? Dumm wird es nur, wenn er das doch schafft oder behauptet, dass Sie über ein fremdes (Pseudo-)Profil Bilder veröffentlich haben.
Noch dümmer wäre es natürlich, wenn Sie nochmal genau nachdenken und dann doch zu dem Schluss kommen müssten, solche Bilder veröffentlicht zu haben. Ehrlich gesagt kann ich mir eher nicht vorstellen, wieso der Schwager solche Behauptungen zur Anzeige bringen sollte, wenn er nicht entsprechende Gewissheit und Beweise hätte.
Entsprechend würde ich auch hohe Summen darauf verwetten, dass das Verfahren eingestellt wird, wenn keine Screenshots vorgelegt werden können. Ihrer Ansicht nach wird das ja nicht möglich sein. Also haben Sie auch nichts zu befürchten.
Und wenn der eigene Schwager schon wegen sowas Anzeige erstattet, gibt es doch zumeist noch ganz andere Probleme in der Familie. Auf diese sollte Sie sich konzentrieren. Und auf die eventuell bald folgenden zivilrechtlichen Schreiben. Wenn da also nochmals Post kommt, können Sie sich ja wieder hier melden. Dann kann man auch daüber nachdenken, ob Sie einen Anwalt brauchen. Bisher nämlich nicht.
Bis dahin würde ich nochmals genau mein facebook-Profil kontrollieren, der Polizei gegenüber in einem kurzen schriftlichen Satz meine Unschuld beteuern und auf die vermutlich fehlenden Beweise in Form von Screenshots verweisen. Oder Sie fragen ganz einfach mal den Schwager, wie er darauf kommt.
Hallo,
Vielen lieben Dank für eure schnelle Hilfe.
Jetzt kann ich mir vorstellen, welche Bilder die meinen.
Meine Tochter und ich haben ein Weihnachtspaket, für ihre Cousine und meine Nichte verschickt. Das Paket kam zurück. Die Annahme der Sendung wurde verweigert.
Drauf hin habe ich das Paket fotografiert aus gepackt den Inhalt fotografiert.
Bei Facebook eingestellt und dazu geschrieben und mich bedankt bei den beiden ab nur den Vornamen. Auf dem Paket wurde der Name überklebt bzw. bearbeitet und unkenntlich gemacht. Und öffentlich gestellt, sonst ist in meinen Account nur für Freunde sichtbar.
Dazu muss ich noch sagen, dass die keinen Account haben, das wurde meiner Schwester verboten und auch Whatsapp von ihrem Mann.
@ von Hafenlärm, Probleme in der Familie sind alltäglich und jahrelang schon. Mann kann sagen ich habe keinen Platz in der Familie bekommen und das schon als Kind, somit bin ich das schwarze Schaf der Familie, wenn man das noch Familie nennen könnte.
Die Suchen förmlich immer nach Fehler von mir und dann wird das überall erzählt sodass das man mich darauf Ansprach. Und meine Tochter wird auch schlecht gemach. (Bin alleinerziehender Vater) und wenn ich mal einen Fehler gemacht habe, der nicht schlimm war, bekomme ich immer Post vom Jugendamt Post für ein Gespräch. Der ist mittlerweile auch schon genervt von denen und ist auf meiner Seite, da ja hier nichts passiert ist und meiner Tochter geht es auch gut.
Sorry, dass ich hier soweit aushole, nimmt es mir nicht all so böse.
So weiter, mir wurde und wird auch immer der Vorwurf gemacht, ich würde Bilder veröffentlichen, daher bekommen wir auch keine Bilder mehr. Wir haben hier nur Bilder, die meine Tochter 2012 gemacht hat, als sie dort zu besuch war und hat auch eine CD mitbekommen dort waren auch Bilder drauf. Da ging es noch..
So aus den vielen Problemen und auch anderen Erkrankungen bin ich jetzt in Eu/Em Rente.
Aus den Ganzen bekam ich schwere Depression und befinde mich noch in der ambulanten Therapie, aber auch eine stationäre wird auch noch kommen.
So zu den Bildern Teil 2.---
Ich habe eine Collage mit Bildern von meiner Familie erstrellt, habe einen Ordner bei Facebook erstellt und nur für mich sichtbar gemacht. Dann ein Screenshot gemacht, und denen zugesandt.
Aber darauf ist auch sehr deutlich erkennbar das, dass es nur für mich sichtbar gemacht habe und mit Hinweis das Schloss ist geschlossen . Und dann den Ordner gelöscht.
Und wenn ich die Bilder, für mich und meine Freunde gepostet haben sollte, hätten sie das gar nicht sehen können. 1. Account muss vorhanden sein 2. und befreundet muss man dann auch noch sein.
Im nach hinein, ärgert mich das, aber ich wusste nicht, wohin damit und da die mich immer ärgern und schlecht Gemachte haben. Habe ich mir einen Scherz erlaubt, der dann wohl nach losgeht.
So, nun, möchte euch mal aufhören zu schreiben, das hier ja keine Therapie.
Wenn bis hier durchgekommen seid. Bedanke mich bei euch für die Zeit.
LG
Kim
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-- Editiert Brummelkreis am 27.01.2015 09:33
-- Editiert Brummelkreis am 27.01.2015 09:38
quote:
Drauf hin habe ich das Paket fotografiert aus gepackt den Inhalt fotografiert.
Bei Facebook eingestellt und dazu geschrieben und mich bedankt bei den beiden ab nur den Vornamen. Auf dem Paket wurde der Name überklebt bzw. bearbeitet und unkenntlich gemacht.
Nach der Schilderung sind ja keine Bilder von Personen verbreitet worden, sodaß KunstUrhG gar nicht einschlägig wäre.
quote:
Aber darauf ist auch sehr deutlich erkennbar das, dass es nur für mich sichtbar gemacht habe und mit Hinweis das Schloss ist geschlossen
Da Richter und Staatsanwälte im Normalfall nicht alle Details von Facebook kennen, könnte man ja darauf hinweisen - aber erst, wenn man konkret damit konfrontiert wird, vorher würde ich auch keine "Teilgeständnisse" abgeben.
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