Anhörungsbogen Ladendiebstahl: Einstellen gegen Geld?

4. August 2004 Thema abonnieren
 Von 
SusanneP
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Anhörungsbogen Ladendiebstahl: Einstellen gegen Geld?

Hallo,

ich, 20 hab dummerweise etwas im Klamottenladen mitgehen lassen. Bin Ersttäterin und bereue den Diebstahl.

Heute kam das Schreiben der Polizei von wegen Ermittlungsverfahren. Auf den Äußerungsbogen gibt es die Option "Ich bin mit einer Geldauflage einverstanden ... dann wird das Verfahren eingestellt" (So oder so ähnlich)

Ich habe allerdings nicht wirklich Geld- Meine Frage: Muss/Sollte ich hier "JA" ankreuzen, oder wird das Verfahren auch eingestellt wenn ich zunächst sage "Nein, ich zahle freiwillig keine Geldbuße"

UND:

Es gibt ein Feld "Eltern" - Muss ich das ausfüllen, sie sollen nichts davon erfahren wenn möglich.

Bitte helft mir
Danke
Susanne

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Deine Eltern kannst Du außen vor lassen.

Was die Einstellung betrifft, ist es natürl. ein Risiko. Den Diebstahl an sich bestreitest Du ja nicht, wenn ich es richtig sehe.

Die Einstellung gegen Auflage nach § 153a StGB , bzw. § 45 JGG ist das "Angebot"einer eleganten "Zwischenlösung" durch die StA. (Anmerkung: Auch wenn Du dort "ja" ankreuzt, hießt daß nicht verbindlich, daß auch so verfahren wird. Du signalisierst damit nur Deine -gesetzlich vorgeschriebene- grundsätzliche Zustimmung.)

Kreuzt Du "nein" an, bleibt dem StA nur übrig ohne Auflage einzustellen, oder Anklage zu erheben, bzw. einen Strafbefehl zu erlassen, bzw. den Erlaß zu beantragen. Ist er nicht geneigt ohne Auflage einzustellen, wird der Strafbefehl oder das Hauptverhandlungurteil i.a.R. "teurer", als die Auflage geworden wäre. Manche StAe nehmen es auch persönlich, wenn man trot erwiesener oder gestander Tat, einer Einstellung gg. Auflage nicht zustimmt, und klagen dann schon aus Prinzip an, bzw. beantragen einen Strafbefehl.

Kurz und Gut: Ein "nein" will hier sehr gut überlegt sein. Die Chancen, daß es "teurer" wird sind m.E. größer, als das es "billiger" wird.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#2
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Stimmt alles. Außerdem ist das ja nur die grundsätzliche Bereitschaft zur Zahlung. Die Höhe setzt die StA fest. Dann würde ich allerdings auch nicht anfangen, darüber zu diskutieren, denn ehe sich der StA vorkommt wie auf dem Basar und mit Dir eine Art Brieffreundschaft über die Höhe der Buße anfängt, erhebt er lieber Anklage. Und das wird mit ziemlicher Sicherheit teurer.

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