Anhörungsbogen Ladendiebstahl

3. Mai 2020 Thema abonnieren
 Von 
stupidstudent
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Anhörungsbogen Ladendiebstahl

Ich habe in einem Baumarkt Waren im Wert von 80€ versucht zu stehlen. Dabei wurde ich von den Ladendetektiven erwischt. Ich habe zunächst noch versucht mich rauszureden, wurde aber darauf hingewiesen das alles auf Video ist und mir bewiesen werden kann. Dann wurde mir noch nahegelegt dass es besser sei den Diebstahl zuzugeben, mich "kooperativ zu verhalten". Das habe ich dann gemacht, den Diebstahl zugegeben und die Sachen bezahlt. Und eine Vertragsstrafe von 100€ bezahlt.

Nun kam ein Anhörungsbogen von der Polizei. Ich kann dort Angaben zum Sachverhalt und meiner Person machen. Ich bin Studentin und habe kaum eigenes Einkommen. Von meinen Eltern bekomme ich 700€ im Monat und in meinem Nebenjob verdiene ich 250€ mtl., allerdings im Moment durch Corona nicht. Den Diebstahl habe ich vor allem aus Geldmangel begangen: Ich musste gerade meine Mietsicherheit zahlen und den Semesterbeitrag. Die ganze Situation ist mir total unangenehm. Meine Frage ist, ob es sinnvoll ist noch Angaben zu meiner persönlichen Situation, eine Erklärung der Tat, in dem Bogen anzugeben oder eher so wenig wie möglich anzugeben. Ich habe auch noch nie vorher einen Ladendiebstahl begangen, bin also Ersttäterin.

Kann ich meine Situation noch geringfügig verbessern anhand der Angaben die ich jetzt in dem Bogen mache? Oder ist eh schon alles zu spät und ich muss einfach auf meine Strafe warten? Da der Warenwert nicht unter 50€ liegt, werde ich denke ich auf jeden Fall eine bekommen, oder? Ist abschätzbar wie hoch diese ungefähr sein wird? Und wird das in meinem polizeilichen Führungszeugnis auftreten? Wenn mir dieser Vorfall meine berufliche Laufbahn zerstört, wäre das eine Katastrophe für mich.

Vielen Dank schon mal für etwaige Antworten!




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30197 Beiträge, 9549x hilfreich)

Zitat (von stupidstudent):
Ist abschätzbar wie hoch diese ungefähr sein wird?


Maximal 25 bis 30 Tagessätze schätze ich. Aber auch eine Einstellung gegen Auflage ist sicher noch im Bereich des Möglichen.

Zitat (von stupidstudent):
Ich habe auch noch nie vorher einen Ladendiebstahl begangen, bin also Ersttäterin.


Aber schon andere Straftaten??

Zitat (von stupidstudent):
nd wird das in meinem polizeilichen Führungszeugnis auftreten?


Kommt auf die Antwort auf die Frage 1 Absatz höher an.

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
stupidstudent
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, auch keine anderen Straftaten. Ich bin nie in irgendeiner Form straffällig geworden.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
stupidstudent
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Maximal 25 bis 30 Tagessätze schätze ich. Aber auch eine Einstellung gegen Auflage ist sicher noch im Bereich des Möglichen.

Und wie könnte ich darauf hin wirken dass es eine Einstellung gegen Auflage wird?

Aber schon andere Straftaten??

Nein, keine.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34263 Beiträge, 17734x hilfreich)

Und wie könnte ich darauf hin wirken dass es eine Einstellung gegen Auflage wird? Nun, im Anhörungsbogen tiefe Reue bekunden - aber keine Romane schreiben, zwei Sätze reichen da völlig. Und falls man eine Vertragsstrafe ("Fangprämie") an den Baumarkt zahlen soll, dieses tun und das dann auch im Anhörungsbogen erwähnen. 25 bis 30 Tagessätze würden hier aber, mangels Vorstrafen, sowieso nicht ins Führungszeugnis kommen.
Den Diebstahl habe ich vor allem aus Geldmangel begangen Das zum Beispiel sollten Sie NICHT erwähnen - das klingt so nach "Wenn ich kein Geld habe, klaue ich halt".

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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