Guten Morgen zusammen,
ich habe vor kurzem in diesem Forum wegen zwei Anzeigen um Hilfe gebeten (der Thread wurde mittlerweile geschlossen/ siehe Sachlage).
Nun bekam ich wie angekündigt einem Anhörungsbogen von der Polizei. Die Polizisttin meinte damals zu mir, dass ich mich zu dem Sachverhalt äußern könne, um der Staatsanwaltschaft die andere Seite zu der Aussage der Anzeigenerstatterin aufzuzeigen.
In diesem frühen Stadium möchte ich zunächst auf einen Anwalt verzichten, da ich den Tatvorwurf nicht begangen habe. Was mir allerdings genau vorgeworfen wird, ist nirgends dargestellt.
Ich möchte nun eine entsprechende Äußerung tätigen. Worauf soll ich denn bei der Wortwahl achten, um sich selbst nicht unnötig zu belasten? Gibt es dabei gewisse Regularien, die zu beachten sind?
Ich wäre um jeden konstruktiven Rat dankbar.
Liebe Grüße
Anhörungsbogen- Tatbestand Beleidigung
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



Sie müssen doch wissen, was Ihnen vorgeworfen wird, sonst macht doch ein Anhörungsbogen keinen Sinn.
Wahrheit wäre super und ganze deutsche SätzeZitatWorauf soll ich denn bei der Wortwahl achten :
ZitatSie müssen doch wissen, was Ihnen vorgeworfen wird, sonst macht doch ein Anhörungsbogen keinen Sinn. :
Paragraph 185 Beleidigung, mehr steht nicht drin
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Es gibt 2 Möglichkeiten, um mehr über die Vorwürfe zu erfahren:
1) kostenlose Variante:
Man geht zur Polizei, hört sich den Vorwurf an, der vorgetragen wird. Man hat keine Pflicht zur Polizei zu gehen oder eine Aussage zu machen. Du kannst ohne eine Aussage zu machen wieder gehen.
2) Anwalt beauftragt Akteneinsicht (kostet Geld):
Dann erhält der Anwalt die Akte, dort ist alles enthalten, wer mit welchem Wortlaut eine Anzeige erstattet hat.
ZitatEs gibt 2 Möglichkeiten, um mehr über die Vorwürfe zu erfahren: :
1) kostenlose Variante:
Man geht zur Polizei, hört sich den Vorwurf an, der vorgetragen wird. Man hat keine Pflicht zur Polizei zu gehen oder eine Aussage zu machen. Du kannst ohne eine Aussage zu machen wieder gehen.
2) Anwalt beauftragt Akteneinsicht (kostet Geld):
Dann erhält der Anwalt die Akte, dort ist alles enthalten, wer mit welchem Wortlaut eine Anzeige erstattet hat.
Ich weiß ja wer dies getätigt hat. Nach der Auseinandersetzung mit der Person informierte mich die Polizei über die Anzeigeerstattung in doppelter Form.
Mein Plan war nun meine Sicht der Dinge zu verschriftlichen und den Vorwurf einer Beleidigung abzustreiten. Ich war mir nur nicht sicher, womit ich bei der Formulierung aufpassen soll und welchen Wortlaut ich ganz vermeiden sollte, um sich nicht unnötig zu belasten.
ZitatIch weiß ja wer dies getätigt hat. Nach der Auseinandersetzung mit der Person informierte mich die Polizei über die Anzeigeerstattung in doppelter Form. :
Also weiß man, um welchen Vorfall es geht?
ZitatMein Plan war nun meine Sicht der Dinge zu verschriftlichen und den Vorwurf einer Beleidigung abzustreiten. :
Das halte ich für Ok.
ZitatIch war mir nur nicht sicher, womit ich bei der Formulierung aufpassen soll und welchen Wortlaut ich ganz vermeiden sollte, um sich nicht unnötig zu belasten. :
Dazu kann man keine pauschalen Empfehlungen abgeben. Es gibt auch hier im Forum immer mal wieder Fragesteller, die von ihrer Unschuld überzeugt sind, bei deren Ausführungen man aber dennoch erkennen kann, dass der Vorwurf berechtigt ist.
Am besten gibt man den verfassten Text einer neutralen Person zum Lesen mit der Bitte zu prüfen, ob man sich damit irgendwie selbst belastet.
ZitatIch war mir nur nicht sicher, womit ich bei der Formulierung aufpassen soll und welchen Wortlaut ich ganz vermeiden sollte, um sich nicht unnötig zu belasten. :
Schildern Sie Ihre Sichtweise zum Vorwurf. Und das neutral
Diesem Vorschlag schließe ich mich gern an.ZitatSchildern Sie Ihre Sichtweise zum Vorwurf. Und das neutral :
Noch deutlicher: Bitte subjektive Vorwürfe gegen die Person/Anzeigenerstellerin unbedingt vermeiden.
Im inzwischen geschlossenen Thread gibt es etliche Hinweise, wie man sich verhalten solle, wenn *Post* (der Anhörungsbogen) kommt.
zB gleich in #1.
Mir ist noch stark in Erinnerung und gerade habe ichs nachgelesen: Ich werde um mein Recht kämpfen.
Dieser Kampf dürfte jetzt beginnen und geht den formal korrekten Weg: Anhörungsbogen zugestellt von der zuständigen Polizeidienststelle.
(Unfug editiert)
-- Editiert von Moderator am 21. Dezember 2023 16:21
(Editiert - Bezugnahme auf gelöschten Beitrag) Es hat einen Konflikt gegeben und die Wortwahl war beiderseits nicht gerade subtil, allerdings habe ich niemanden beleidigt... Wenn man das von mir Gesagte als ein solches Verbrechen wertet, muss man die Dame ebenfalls anzeigen, allerdings habe ich auf so einen Kindergarten keine Lust
-- Editiert von Moderator am 21. Dezember 2023 16:22
ZitatNoch deutlicher: Bitte subjektive Vorwürfe gegen die Person/Anzeigenerstellerin unbedingt vermeiden. :
Was wäre denn ein subjektiver Vorwurf? Dass ich sie für streitsüchtig und provokant halte? Natürlich sehe ich davon ab...
Überall liest man davon lieber keine Aussage bei der Polizei zu tätigen... Mir ist der Hintergrund nicht ganz klar.
Ich lese überall: Es kommt drauf an, nämlich auf den Sachverhalt.ZitatÜberall liest man davon lieber keine Aussage bei der Polizei zu tätigen... :
Du bist dir doch ganz sicher, dass der Vorwurf der Beleidigung nicht zutrifft.
Warum soll der (falsche) Vorwurf nun unwidersprochen in der Welt von Polizei und Justiz hängen?
Gern nochmal: Das siehst du so. Also stell es doch dar. Nimm Stellung.Zitatallerdings habe ich niemanden beleidigt... :
Ist es noch schwer verstehbar, dass sich die Ermittlungsbehörden (die diese Anzeigen auf dem Tisch haben) damit beschäftigen müssen und solche Sachen nicht einfach *in die Tonne kloppen können*?
Eine Anzeige ist eine Anzeige ist eine Anzeige.
Was daraus wird--- kommt später. Schritt für Schritt. Schließlich leben wir... mit unserem Rechtssystem.
ZitatEine Anzeige ist eine Anzeige ist eine Anzeige. :
Was daraus wird--- kommt später. Schritt für Schritt. Schließlich leben wir... mit unserem Rechtssystem.
Jap, danke dir.
Schönen Abend.
Der Hintergrund ist grob, dass in der Situation ein rglm. unbedarfter Beschuldigter mit einem erheblichen Informationsdefizit (mangels bisheriger Akteneinsicht) und häufig ohne durchdringendes Verständnis für strafrechtliche und -prozessuale Zusammenhänge einem geschulten Vernehmungsbeamten gegenübersitzt, für den die Situation zum Tagesgeschäft gehört, der (im Gegensatz zum Beschuldigten) den Inhalt der Akte kennt und wiederum sehr genau weiß, worauf er in der Vernehmung hinauswill. Wenn man daraufhin - nach Abschluss der Ermittlungen - im Rahmen der Akteneinsicht feststellt, dass man sich vielleicht doch nicht allzu geschickt eingelassen hat, so stellt es im Folgenden zumindest eine Herausforderung dar, den geänderten Sinneswandel zu argumentieren.ZitatÜberall liest man davon lieber keine Aussage bei der Polizei zu tätigen... Mir ist der Hintergrund nicht ganz klar. :
Es gäbe da auch noch eine dritte Möglichkeit, nämlich die Polizei um Übersendung eines Fragebogens zu bitten, den man gerne beantwortet. Es mag überraschen, aber trotz des zusätzlichen Aufwandes wird dies häufig lieber gesehen als die Akte ohne Futter an die StA zurückzuschicken.ZitatEs gibt 2 Möglichkeiten :
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