Anhörungsbogen der Polizei!

18. Juni 2007 Thema abonnieren
 Von 
Rihanna
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)
Anhörungsbogen der Polizei!

Ein Anhörungsbogen der Polizei flatterte mir ins Haus.Ich kriege eine Anzeige wegen Diebstahls im Wert von.22,-Euro.
Ich habe alles zugegeben und beim Ladendetektiv unterschrieben.Nun zur der Frage:Was soll ich auf dem Anhörungsbogen ankreuzen? Ich verdiene nur 225,-Euro (Putzjob),
mein Mann zwischen 1.700 und 2.100 Euro Netto.Angeben das Einkommen von mir oder vom Mann??
Zur Sache muss ich noch folgendes berichten:
Der Detektiv hatte mich schon auf der Strasse ca.30 Meter vom Drogeriemarkt unsanft festgehalten.Ich folgte ihm sofort freiwillig in sein Büro und hatte die Ware sofort aus der Tasche geholt, aber er glaubte nicht,dass es alles gewesen sei.Also nahm er mir die Tasche ab und durchsuchte sie persönlich,fand aber natürlich nichts mehr!!!
Soll ich die Sache so auf dem Bogen der Polizei schreiben oder besser nicht???
Besser zugeben, Reue zeigen, und schreiben dass es nicht wieder vorkommen wird!!!

Bitte antwortet mir dringend!
Der Bogen muss bald raus!

Danke schon mal für die Antworten
MfG
Rihanna

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Keken
Status:
Schüler
(444 Beiträge, 170x hilfreich)

Hallo,
natürlich musst Du Dein Einkommen angeben. Das Deines Mannes interessiert nicht. Reue zeigen ist immer gut, macht sich auch beim Strafverfahren gut. Hilfreich ist auch, wenn man sich bei bei dem Markt, wo man geklaut hat, persönlich entschuldigt und dies auch gleich in dem Bogen mit aufnimmt.

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#2
 Von 
Recht-oder-Unrecht-egal
Status:
Schüler
(214 Beiträge, 16x hilfreich)

Zwar ist Mann / Frau auch für Schulden in der Ehe dafür HAFTBAR....aber nicht für STRAFTATEN...das Einkommen von den Mann ist erstmal unwichtig....Eine vorläufige Festnahme kann auch von Privat-Person gemacht werde...darum egal gewesen mit
*** Der Detektiv hatte mich schon auf der Strasse ca.30 Meter vom Drogeriemarkt unsanft festgehalten ***

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#3
 Von 
C.Konert
Status:
Praktikant
(662 Beiträge, 93x hilfreich)

Zwar ist Mann / Frau auch für Schulden in der Ehe dafür HAFTBAR

Ein weit verbreiteter Irrtum, der aber in dieser Pauschalität nicht richtig ist.

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"stud.iur Hr. C.Konert
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg"

0x Hilfreiche Antwort

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