Anhörungsbogen wg. Diebstahl

13. Juli 2005 Thema abonnieren
 Von 
pluggy
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 3x hilfreich)
Anhörungsbogen wg. Diebstahl

Hallo.
Heute ist -endlich- der langersehnte Brief vom "Polizeipräsidium" (nicht StA) gekommen.
Ein Anhörungsbogen.
Könnt ihr mir vielleicht helfen, wie man den ausfüllt??
- Angaben zur Person - ist klar.
- Name der Eltern ? (warum ist das nötig? Werden sie benachrichtigt?)
- Netto-Einkommen? (Für was ist das wichtig? Wird danach vielleicht die Geldauflage bemessen? Wie hoch wird die sein?)
- Wird die Schuld zugegeben? (ja)

Wäre es von Vorteil, wenn ich vielleicht noch dazuschreiben würde, dass es mir leid tut und dass so etwas nie wieder vorkommt??

BESTEN DANK euch.

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18 Antworten
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#1
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

Grundsätzlich müssen Sie gar nichts ausfüllen. Da Ihnen das Geschehene ja Leid tut, ist es sicher kein Fehler, das auch reinzuschreiben. Die Namen der Eltern sind irrelevant. Sie sind doch über 18, oder? Dann werden die Eltern auch nicht benachrichtigt.

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#2
 Von 
pluggy
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 3x hilfreich)

Vielen Dank, wastl.
Ja- ich bin schon über 18.

Aber das wird sich ja bestimmt nicht zu meinen Vorteil entwickeln, wenn ich nichts ausfülle.
Deshalb habe ich mich schon entschlosse, den Bogen so schnell wie´s geht auszufüllen und auch gleich wegzuschicken.

Hab ich eine Chance, dass das Verfahren eingestellt wird, da das "Diebesgut" einen Wert von ca.13EUR gehabt hat????
Oder mit was könnte ich schlimmstenfalls rechnen? Geldstrafe?

DANKE

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#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Wie schon mehrfach gesagt wurde, ja, die hast Du.

Füll den Bogen einfach wahrheitsgemäß aus, gib die Tat zu, und schreib rein, daß Du mit einer Einstellung gegen Geldauflage nach § 153a StPO einverstanden wärst. ---> evtl. ist dafür ein entsprechendes Kästchen zum ankreuzen vorhanden. Dann brauchst Du es nicht zu schreiben, sondern kannst es einfach ankreuzen. Es kann trotzdem auch ohne Auflage eingestellt werden. Was letztlich rauskommt, kann Dir keiner von uns verbindlich voraussagen. Einstellung ohne oder mit Auflage, oder kleine Geldstrafe.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#4
 Von 
pluggy
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 3x hilfreich)

Vielen Dank !Streetworker!
Das hat mir sehr geholfen.

Unter dem Punkt:Belehrung steht drin, dass die Angaben zu Telefon und Eltern freiwillig ist.
Also werde ich diesbzgl. keine Angaben machen.

Ich werde auch folgenden Satz drunter schreiben: /es gibt kein Kästchen zum Ankreuzen, wg. Einstellung d. Verfahrens\

-----
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Tat tut mir aufrichtig leid. So etwas kommt nie wieder vor.
Ich wäre mit einer Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage nach § 153a StPO sehr zufrieden.
Besten Dank
-----

Könnt ihr mir sagen, ob ich es so drunter schreiben kann!!!!!!
DANKE

Wisst ihr auch zufällig, wie lange es dann dauern wird, bis ich wieder einen Antwort (Brief) bekomme??

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#5
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Guten Tag,

Sie müssen selbst entscheiden, was Sie in den Anhörungsbogen schreiben. Denn letztlich soll es eine aufrichtige Reue sein. Diese können wir Ihnen nicht vorgeben. Wann ein jeweiliger Strafbefehl oder die jeweilige Einstellung verschickt wird, hängt von der Auslastung der jeweiligen StA und Gerichte ab. Dieses kann ein paar Monate dauern.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -


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#6
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Ich wäre mit einer Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage nach § 153a StPO sehr zufrieden.


Das ist auf jeden Fall in Ordnung so.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#7
 Von 
pluggy
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 3x hilfreich)

Vielen Dank.
ihr habt mir wirklich sehr geholfen.
Ich werde heute den Bogen abschicken.
Bin mal gespannt, wann sie sich dann wieder melden.
Aber vorerst kann ich es für mich abhaken.

BESTEN DANK EUCH ALLEN!!!

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#8
 Von 
pluggy
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 3x hilfreich)

Sollte es doch zu einer Geldauflage kommen, könntet ihr mir da vielleicht noch sagen, mit wieviel ich rechnen muss???!!!
(Nettoeinkommen ca.1200EUR)

MERCI

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Kann man schwer vorhersagen. Vielleicht nen 100er.

Eine Geldstafe würde auf jeden Fall höher ausfallen bei dem Einkommen. Bei geschätzen15 - 20 Tagessätzen wären das 600,00 bis 800,00 € (da ein Tagessatz bei Deinem Einkommen 40,00 € entspräche)

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

-- Editiert von !streetworker! am 14.07.2005 14:36:38

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#10
 Von 
pluggy
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 3x hilfreich)

und wenn es eine Geldauflage geben wird, bin ich dann vorbestraft?
Nur bei einer Geldstrafe?
Und die wird wahrscheinlich dann höher ausfallen??

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#11
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Da hab ich ja die Antwort auf Deine Frage schon vorweggenommen :)


und wenn es eine Geldauflage geben wird, bin ich dann vorbestraft?


Nein.

Bei einer Geldstrafe bekämst Du einen Eintrag ins Bundeszentralregister, aber keinen ins Führungszeugnis, da die Geldstrafe nicht über 90 Tagessätze gehen würde.

Geldstrafen unter 90 Tagessätzen werden nur ins Führungszeugnis eingetragen, wenn man schon einmal verurteilt wurde. Das ist bei da ja nicht so, wenn ich es richtig verstanden habe.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

-- Editiert von !streetworker! am 14.07.2005 14:40:06

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#12
 Von 
pluggy
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 3x hilfreich)

Aber ich habe ja immer noch die Hoffnung, dass das Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt wird.
Und da hab ich schon gute Chancen, oder?
(Wert ca.13EUR/nicht vorbestraft/Ersttäter)

Was glaubst du, was ich bekommen werde?
Geldauflage?
An wen muss man das Geld dann überweisen?

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Und da hab ich schon gute Chancen, oder?


Die Antwort ändert sich nicht, auch wenn Du noch 20mal nachfragst ;)

<big> Ja, hast Du</big>

Durch die Großschrift sind jetzt die nächsten 5 Nachfragen gleich mit abgegolten ;)


An wen muss man das Geld dann überweisen?

An die Staatskasse oder eine gemeinnützige Einrichtung. Das wird Dir dann ggf. mitgeteilt.


-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#14
 Von 
pluggy
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 3x hilfreich)

Vielen lieben Dank, !Streetworker!
und sorry, wenn ich dich damit nerve.
Aber ich habe seit dem Mist keine ruhige Minute mehr.
Und wenn ich den Bogen abgeschickt habe, und wenn es dann noch mehrere Monate dauert, bis ich eine Antwort kriege, habe ich bestimmt weiterhin auch keine ruhigen Minuten mehr........verstehst du.
So ein ****** passiert mir auf keinen Fall noch einmal.

--> ich weiß noch nicht richtig wie ich das Entschuldigungsschreiben verfassen soll.
Hättest du einen Vorschlag für mich.
Soll ich den "Tathergang" nocheinmal beschreiben.....??

DANKE

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

ich weiß noch nicht richtig wie ich das Entschuldigungsschreiben verfassen soll.

Einfach frei von der Leber weg. Es soll ja authentisch sein.


-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#16
 Von 
pluggy
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 3x hilfreich)

Ja - schon.
Aber meinst du dass das reichen wird?
---
der Vorfall vom 04.07.2005 tut mir aufrichtig leid und ich möchte Sie bitte, dass Sie mir diesen Fehltritt entschuldigen.
---
an die Polizei:
---
die Tat vom 04.07.2005 tut mir aufrichtig leid. So etwas kommt nie wieder vor.
Ich wäre mit einer Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage nach
§153a StOP sehr zufrieden.
---

bitte hilf mir -> ich habe ja soetwas noch nie schreiben müssen!!!!

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
karamel
Status:
Lehrling
(1774 Beiträge, 293x hilfreich)

Oh Mann Pluggy, wie oft willst du noch das gleiche fragen. Langsam fragt man sich schon, ob du die Antworten überhaupt liest. Du musst doch auch selbst wissen, wem du was schreiben willst. Es gibt kein allgemeingültiges Rezept für ein Entschuldigungsschreiben und am überzeugendsten ist so etwas immer, wenn es in deinen eigenen Worten gefasst ist.

Wenn du dir mal die Mühe machen und die Suchfunktion auf dieser Seite benutzen würdest, hättest du genug Anregungen.

Gruß karamel

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
pluggy
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 3x hilfreich)

sorry Leute.

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