Anklage 86a

15. September 2015 Thema abonnieren
 Von 
Guano
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Anklage 86a


Ich war früher in einem rechtslastigen Forum unterwegs.
Nicht um jene Herren in ihrer Ideologie zu unterstützen, sondern um sie zu kritisieren und zu hinterfragen.

Nun habe ich einen Brief erhalten in dem mir vorgeworfen wird jene Menschen unterstützt zu haben und verfassungswiedrige Symbole verbreitet zu haben.

Mir wurde vorgeworfen diverse Parolen verbreitet zu haben.
Ich habe bilder von meinen Foreneinträgen bekommen.

Diese 'Parolen' habe ich jedoch nur zitiert im Grunde halt eher die ganzen Beiträge von jenen Usern die diese Parolen verwendet haben. Was zum Glück auch sehr klar ersichtlich laut den Bildern ist das es sich nur um Zitate handelt.
Zitiert wurden sie mit dem Hintergrund jene Herren zu hinterfragen und ihre Meinung mit Argumenten zu bekämpfen.
Was zum Glück auch klar ersichtlich ist.

Ebenfalls wurde mir vorgeworfen einen HK Smiley verwendet zu haben um jenes Symbol zu verherrlichen.
Verwendet habe ich diesen Smiley tatsächlich, aber eher um einen anderen User klar zu machen
das dieses Forum tatsächlich ein Nazi Forum ist und das sich hier 'Nazi Dumpfbacken' rumtreiben, was auf den ersten Blick nicht ersichtlich war.
Mit keinem Wort habe ich jenen Smiley verherrlicht oder jene Herren unterstützt.

In meiner damaligen Forenlaufbahn dort habe ich mich durchgehend gegen ihre Ideologie und ihre Spinnereien eingesetzt.
Umso verwunderter bin ich nun über diese anklage.

Nun meine frage... was erwartet mich nun ?
Muss ich trotz meiner Bemühungen gegen diese Spinner mit einer Strafe rechnen ?
Den Anhörungsbogen habe ich ausgefüllt und werde ihn die Tage abschicken.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Zitat:
Umso verwunderter bin ich nun über diese anklage.


Den Anhörungsbogen habe ich ausgefüllt und werde ihn die Tage abschicken.


Sie haben offensichtlich keine "Anklage" bekommen, sondern eine "Beschuldigtenanhörung". Das sind 2 völlig verschiedene Dinge.

Oder kam ein "gelber Justizbrief" mit einem mehrseitigen Dokument, das den Titel "Anklageschrift" trägt? Nein, oder? Es kam Post von der Polizei, die den Titel "Beschuldigtenanhörung" oder "Anhörung als Beschuldigter" trägt, richtig?

-- Editiert von !!Streetworker!! am 15.09.2015 17:39

-- Editiert von !!Streetworker!! am 15.09.2015 17:40

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Guano
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Oh okay das stimmt.... aber was erwartet mich nun ?

So wirklich was haben die ja net wofür die mich anklagen können oder ?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Nein, Ihrer Beschreibung nach nicht.

Möglicherweise hat einfach nur ein Harvesterprogramm der Polizei das Forum auf Stichworte gecralwt und halt dabei auch auf Ihre Beiträge angeschlagen und es wurden -ohne genauere Prüfung- Anhörungsbogen versendet, nachdem man die Verfasser der Beiträge ermittelt hatte.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Guano
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Super vielen dank genau dieses Gefühl hatte ich auch als ich den Brief bekommen habe =)

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat:
Diese 'Parolen' habe ich jedoch nur zitiert im Grunde halt eher die ganzen Beiträge von jenen Usern die diese Parolen verwendet haben.


Bei §86a StGB ist zumindest grundsätzlich kein "Zueigenmachen" Tatbestandsvoraussetzung (ob die Rechtsprechung das anders sieht, weiß ich nicht).
Bestes Beispiel ist die strafrechtliche Verfolgung von Personen, die Aufkleber mit durchgestrichenem (!) Hakenkreuz (nach dem Motto "Nazis nein Danke") verbreitet haben (was erst durch "Intervention von oben" beendet wurde).

Ob wegen des Zusammenhangs wegen geringer Schuld eingestellt wird, ist nicht vorherzusagen. Es wäre aber IMO geboten.

0x Hilfreiche Antwort

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