Hallo,
Ich habe Ende Februar Anzeige gegen Unbekannt wegen sexueller Belästigung erhoben. Ich wurde dann noch in der Nacht dazu befragt (Atemalkoholwert lag bei 1.6) und habe die Tat an sich wohl ziemlich aufgebauscht. Ich kann mich weder an die Befragung, noch an die Tat erinnern.
2 Wochen nach diesem Vorfall wollte die Polizei mit mir reden und hat im Gespräch dann gesagt, Anzeige gegen mich erheben zu wollen wegen dem Vortäuschen einer Straftat. Am Ende des Gesprächs hat die Polizistin darauf verzichtet, meinte aber die Sache der Staatsanwaltschaft zukommen zu lassen.
Muss ich mit einer Anklage rechnen? Wie lange dauert es, bis man von Seiten der Staatsanwaltschaft etwas hört?
Viele Grüße
-- Editiert von Pusteblume23 am 11.06.2018 12:15
Anklage Erhebung Vortäuschen einer Straftat
11. Juni 2018
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Frage vom 11. Juni 2018 | 12:08
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Anklage Erhebung Vortäuschen einer Straftat
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#1
Antwort vom 11. Juni 2018 | 18:59
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9521x hilfreich)
Zitat:Muss ich mit einer Anklage rechnen?
Erst mal würden Sie eine Beschuldigtenanhörung wg. § 145d StGB bekommen. Die käme von der Polizei.
Zitat:Wie lange dauert es, bis man .... etwas hört?
Ein paar Wochen
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