Anklage Gewerbsmässiger Betrug

26. März 2007 Thema abonnieren
 Von 
OWEH76
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Anklage Gewerbsmässiger Betrug

Hallo,

ich habe im letzten Jahr ein Import unternehmen gegründet mit Handys aus China. Am Anfang lief es gut keine Probleme mit kopierter Ware oder ähnliches bis eine Lieferung am Zoll überprüft und dann beschlagnahmt worden ist. Die Ware war bereits über Ebay verkauft und das Geld auch zum bestellen der Ware benutzt worden.

Meine Frage ist nun da ich die Ware bestellt bezahlt und "erhalten" bis zum zoll" habe.

Und ich selber auch alles verloren habe handelt es sich hier um Betrug ? Ich habe versucht allen kunden das Geld auszuzahlen was leider nicht möglich war ich aber es immer noch will.. Das dumme ist ich habe die Taten in Panik mehr oder weniger zugegebn um den Leuten das Geld zu zahlen hab sogar der Staatsanwalt das Geschrieben. Ich bin bisher noch nicht Strafrechtlich aufgefalklen "nicht vorbestraft" bei der Verhandlung geht es jetzt erst einmal um 8 Fälle ca 1400 Euro schaden .. Gesamtschaden ca 7000 Euro bei ca. 40-50 Kunden..

Belege für Bestellungen,Zahlungen und auch Rechnungen an belieferten Kunden gibt es natürlich..

Danke für eure Hilfe..

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fragensteller0815
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 15x hilfreich)

Wenn in den Auktionen angegeben wurde, dass die Geräte erst zugekauft werden müssen, sollte eigentlich keine strafbare Handlung vorliegen. Ansonsten kann das Fehlen der Leistungsfähigkeit zur Begründung des Betrugsverdachts eigentlich ausreichen.

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#2
 Von 
OWEH76
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

man kann bei solchen Auktion das leider nicht dazu schreiben das die Ware erst zugekauft wird. Wobei die Leistungsfähigkeit schon gegebn wurde (Es wurden auch viele Lieferungen per Nachnahme vorgenommen). Es wurde zum einkauf sowohl ein teil firmen kapital als auch das erhaltene Geld (per Vorkasse eingegangen) zum Kauf benutzt.

Die Tatsache das die Ware in dem Sinne ja auch bis zum Zoll gekommen ist ist ja auch Beweis das die Ware Lieferbar und auch bezahlt wurde.

Bitte um eine einschätzung ob das Betrug ist oder nicht bitte auch mit schätzung über eine mögliche Strafe ..

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#3
 Von 
guest123-1156
Status:
Lehrling
(1818 Beiträge, 509x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
OWEH76
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

@ Karl.May danke für die Antwort habe ich mir schon gedacht das es auf jedenfall zivilrecht sein wird aber mir war besonders wichtig ob es ein Betrug gewesen ist.

Danke auf jedenfall für deine Meinung hoffe die Richterin sieht es genau so.

Danke

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#5
 Von 
guest123-1156
Status:
Lehrling
(1818 Beiträge, 509x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Snuggles
Status:
Praktikant
(905 Beiträge, 252x hilfreich)

Vielleicht kein Betrug im Sinne von "Geld weg".

Aber wie leicht lässt sich der Betrugversuch darstellen, wenn jemand ein Handy bestellt hat und die CHINA-KOPIE geliefert wird / werden sollte (die diesmal am Zoll beschlagnahmt wurde)?! Glaube nicht, dass sich die klagenden (und davon noch nichts ahnenden) Kunden dadurch beruhigen lassen...

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#7
 Von 
OWEH76
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

@ Kar May in wie weit ist das mit dem Regelbeispiel zu verstehen wäre schön wen das erklärt werden würde.
Einen FA für Strafrecht habe ich mir bereits gesucht aber leider ist dieser Anwalt nicht sehr gesprächig.

Was für eine Strafe ist denn möglich und auf Bewährung ? wie gesagt bin ich noch nicht vorbestraft.

@ Snuggles Die ware die BEstellt wurde war Original Ware es war mir nicht klar das Kopien geliefert wurden erst durch die Zollbeschlagnahmung. Somit war nicht keinerlei absicht vorhanden billige Koien als Originale zu verkaufen.

-- Editiert von OWEH76 am 29.03.2007 01:46:30

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#8
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Hi,

achtmal gewerbsmäßiger Betrug: Acht Einzelstrafen von mindestens drei Monaten. Das gibt über den Daumen gepeilt so 9 bis 12 Monate, die vermutlich zur Bewährung ausgesetzt werden - ziemlich sicher sogar. Aber es waren ja 40 Fälle - wenn die alle zur Anklage kommen, müssen Sie schon bangen, ob da noch eine bewährungsfähige Strafe rauskommt. Obwohl - bei 7000 Euro sollte das noch drin sein. Alle Angaben ohne Gewähr...

Gruß vom mümmel

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#9
 Von 
OWEH76
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

danke für die Antwort. Das ist ja meine Sorge das es auf ein Gefängnisaufenthalt rauslaufen könnte. Wobei wenn mann ein wenig googelt gibt/gab es bei erst Tätern bis 40.000 Euro noch eine Bewährungsstrafe. Also bin ich immer noch nicht so sicher was es bei mir geben wird..

Gruss

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
OWEH76
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi,

hat keiner mehr eine Meinung ?

Gruss

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