Anklage Körperverletzung

29. Februar 2008 Thema abonnieren
 Von 
zelt
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)
Anklage Körperverletzung

Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen.Ich muß bald zu einem Hauptverfahren wegen Körperverletzung.An meinem Auto wollte ein Kind meinen Tankdeckel abbrechen.Darauf hin sagte ich zu dem Kind das es aufhören soll sonst schneide ich ihm die Haare ab.Das wahr natürlich nur ein Spruch von mir und niemals hätte ich dies getan.Darauf hin hatt mich die Mutter angezeigt und behauptet das ihr Kind darauf einnässen würde weil es vor mir Angst hätte.Kann mir das Gericht eine Strafe aufbrummen ( wie hoch?)obwohl ich mir keine Schuld bewusst bin.Kann soetwas vor Gericht überhaupt bewiesen werden?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
CAS84
Status:
Schüler
(300 Beiträge, 75x hilfreich)

Die Leute werden doch immer asozialer....

Hat sie dich wirklich angezeigt??

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#2
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Ich sehe hier keinen Straftatbestand erfüllt. Ich gehe davon aus, dass ein entsprechendes Verfahren ganz schnell seitens der Staatsanwaltschaft eingestellt wird.

Schade, dass das Kind den Tankdeckel nicht abgebrochen hat. Dann hätten Sie die Mutter wegen Verletzung der Aufsichtspflicht auf schadensersatz verklagen können (falls das Kind noch so klein war, dass es beaufsichtigt werden musste). Mit Anwaltskosten, Nutzungsausfall, der eigentlichen Reparatur usw. wäre da ein hübsches Sümmchen zusammen gekommen.. :grins:


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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32868 Beiträge, 17263x hilfreich)

Hi,

haben Sie denn eine Anklageschrift erhalten oder wie ist der aktuelle Stand?

Gruß vom mümmel

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#4
 Von 
zelt
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Anklageschrift habe ich erhalten (auf Körperverletzung)und muß demnächst zur Hauptverhandlung aufm Amtsgericht.

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#5
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
erfahrungmitdennachbarn
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Tja, Leider Ja, denn wenn die "liebe Mama der Rotzgöre" auf "tiefgreifende psychische Schäden and dem Kindlein durch dein Schimpfen" plädiert - (Beweis mal das Gegenteil mit einem Gutachter für Kinder, Preis > 10000 Euro) was ggfs. zur seehr unliebsamen Anzeige wegen "Kindesmisshandlung" führen kann (womit Du Dich bei einer Bestrafung dich schon mal auf den totalen sozialen Abstieg und dann Suizid vorbereiten kannst)
Es gibt nun zwei Wege: A.. du begibst dich gaanz schnell zum Strafanwalt und versuchst dem "Balg" irgendeine psychische Schwäche zu attestieren (was bedeutet, das der Balg zum Schulpsychiater (ein Anschreiben an die Schule mit Bildern würd ich machen) muss und damit das "liebe Kind" dann schon eine Datsche besitzt für den weiteren Lebenslauf) oder
B. du versuchst den eher erfolglosen Versuch mit fehlender Aufsichtspflicht.

Ich würde A. wählen, zumal es wirklich um dein Leben (!) geht, denn wenn du als KindesmisshandlerIn abgestempelt wirst, die psychiatrischen Kosten blechts, bei der Polizei auch noch in die DNA-Datenbank als auch bei jeder no so kleinen Kindesmisshandlung usw. in deinem Umfeld in Betracht gezogen wirst - bist du reif für die Obdachlosigkeit und den Suizid . KEIN WITZ. Also sofort zu einem besseren Straf-Anwalt mit einer seeeehr guten Rechtsschutzversicherung

-- Editiert von erfahrungmitdennachbarn am 26.07.2020 01:15

-- Editiert von erfahrungmitdennachbarn am 26.07.2020 01:17

-- Editiert von erfahrungmitdennachbarn am 26.07.2020 01:18

-- Editiert von erfahrungmitdennachbarn am 26.07.2020 01:22

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39815x hilfreich)

Zitat (von erfahrungmitdennachbarn):
Also sofort zu einem besseren Straf-Anwalt mit einer seeeehr guten Rechtsschutzversicherung

Toller Tipp ... nach 12 Jahren ...
:bang: :bang: :bang:


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
erfahrungmitdennachbarn
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von erfahrungmitdennachbarn):
Also sofort zu einem besseren Straf-Anwalt mit einer seeeehr guten Rechtsschutzversicherung

Toller Tipp ... nach 12 Jahren ...
:bang: :bang: :bang:
Sorry habe dieses Forum nach solchen Sachen mit meinen Nachbarn erst jetzt besucht... Aber sieh's positiv: Für andere Menschen, die solche "lieben Nachbars- etc. Spielplatz, Parkplatz-Kindern" haben, ist dies eine dringende Warnung. Beim "nächsten Mal" nur Videocam oder Smartphone aufnehmen, gar nix sagen oder nur nach dem Namen/Anschrift des Kindes und der Eltern und zur Polizei (sofern du nicht schon durch den Fall "Kindesmisshandler" bist... Denn dann kannst du unsere liebe Polizei vergessen, die "ja für das Kindeswohl ist"....

-- Editiert von erfahrungmitdennachbarn am 26.07.2020 01:30

-- Editiert von erfahrungmitdennachbarn am 26.07.2020 01:31

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