Hi, ich habe ein kleines Anliegen... und zwar geht es um folgendes:
Mir wird angekreidet im Jahr 2012 7x gegen Das BTMg verstoßen zu haben. Insgesamt geht es um den angeblichen Handel mit 1950g Amphetaminen. Angeklagt wurde ich auf Grund einer Zeugenaussage in einem anderen Fall ( §31). Fakt ist, laut Akte wurde mein Mobiltelefon abgehört und ich beschattet.(Ergebnislos) Jedoch war die Polizei niemals bei mir, es wurde also auch nichts gefunden und es liegen ausser der Aussage der Zeugin keine Beweise vor. Die Zeugin hat die Verhandlung jetzt ein paar mal platzen lassen ( war in der Psychatrie wegen diverser Angststörungen usw. ) Mein Anwalt hatte nun vor 6 Monaten einen Gutachter damit beauftragt die Glaubwürdigkeit der Zeugin zu überprüfen. Der Gutachter kam zu dem Ergebnis das die Zeugin glaubwürdig ist. Nun teilte mir mein Anwalt mit, dass meine Chancen auf einen Freispruch nicht gut aussehen, da die Aussage der Zeugin gewichtiger ist.( Sie hat mit ihrer Aussage damals 5 Leute vor Gericht gebracht, müsse unter Eid die Wahrheit sagen....Angeklagter könne sagen was er will)) Ich versteh diesen Deutschen Staat einfach nicht... mir kann niemand irgendwas beweisen und ich werde trotzdem verknackt?? MeinAnwalt meinte auch zu mir das man versuchen sollte es in ein schriftliches Verfahren umzulegen, da ich mir kosten sparen würde ( prozesskosten pipapo) und die max. Haftstrafe 1 Jahr beträgt.
Er ist sich sicher das diese zur Bewährung ausgesetzt wird, da man mich nicht desozialisieren wird. / Habe ein ordentliches geregeltes Leben, mit Kind, Job usw.
Aber das ist doch nicht normal....Stehen meine Chancen aus der Nummer raus zu kommen wirklich so schlecht??
Über sinnvolle ANtworten würde ich mich freuen.
LG D.
Anklage / Starfrecht/ Drogenhandel
24. Februar 2018
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Frage vom 24. Februar 2018 | 06:33
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Anklage / Starfrecht/ Drogenhandel
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#1
Antwort vom 24. Februar 2018 | 09:31
Von
Status: Unbeschreiblich (120335 Beiträge, 39876x hilfreich)
Zitatmir kann niemand irgendwas beweisen und ich werde trotzdem verknackt?? :
Das es anscheinend einen sehr guten Beweis gibt, verstehe ich die Verwunderung nicht? Oder was glaubt man stellt eine glaubwürdige Zeugin dar?
ZitatStehen meine Chancen aus der Nummer raus zu kommen wirklich so schlecht?? :
Hier kennt keine die Aktenkage so gut wie der Anwalt.
Aber generell ist es so, das wenn - wie hier - Beweise vorhanden sind, das Gericht durchaus von der Schuld des Angeklgten überzeugt werden kann.
Es sind ja durchaus auch Verurteilungen möglich, die nur auf Indizien basieren.
#2
Antwort vom 24. Februar 2018 | 09:38
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:Zitatmir kann niemand irgendwas beweisen und ich werde trotzdem verknackt?? :
Das es anscheinend einen sehr guten Beweis gibt, verstehe ich die Verwunderung nicht? Oder was glaubt man stellt eine glaubwürdige Zeugin dar?
Aber wieso bin ich denn bitte in der Beweispflicht, meine Unschuld zu beweisen?? es gibt doch nur die Aussage...
So könnte theoretisch jeder jeden reinreiten...
ZitatStehen meine Chancen aus der Nummer raus zu kommen wirklich so schlecht?? :
Hier kennt keine die Aktenkage so gut wie der Anwalt.
Aber generell ist es so, das wenn - wie hier - Beweise vorhanden sind, das Gericht durchaus von der Schuld des Angeklgten überzeugt werden kann.
Es sind ja durchaus auch Verurteilungen möglich, die nur auf Indizien basieren.
und das regt mich so auf...
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#3
Antwort vom 24. Februar 2018 | 10:49
Von
Status: Unbeschreiblich (120335 Beiträge, 39876x hilfreich)
ZitatAber wieso bin ich denn bitte in der Beweispflicht, meine Unschuld zu beweisen?? :
Wer soll es denn sonst machen?
Zitates gibt doch nur die Aussage... :
Was heißt "nur". Das ist wesentlich mehr als ein Indiz. Noch dazu wenn diese unter Eid abgelegt wurde.
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