Anklage / Starfrecht/ Drogenhandel

24. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb484858-85
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Anklage / Starfrecht/ Drogenhandel

Hi, ich habe ein kleines Anliegen... und zwar geht es um folgendes:

Mir wird angekreidet im Jahr 2012 7x gegen Das BTMg verstoßen zu haben. Insgesamt geht es um den angeblichen Handel mit 1950g Amphetaminen. Angeklagt wurde ich auf Grund einer Zeugenaussage in einem anderen Fall ( §31). Fakt ist, laut Akte wurde mein Mobiltelefon abgehört und ich beschattet.(Ergebnislos) Jedoch war die Polizei niemals bei mir, es wurde also auch nichts gefunden und es liegen ausser der Aussage der Zeugin keine Beweise vor. Die Zeugin hat die Verhandlung jetzt ein paar mal platzen lassen ( war in der Psychatrie wegen diverser Angststörungen usw. ) Mein Anwalt hatte nun vor 6 Monaten einen Gutachter damit beauftragt die Glaubwürdigkeit der Zeugin zu überprüfen. Der Gutachter kam zu dem Ergebnis das die Zeugin glaubwürdig ist. Nun teilte mir mein Anwalt mit, dass meine Chancen auf einen Freispruch nicht gut aussehen, da die Aussage der Zeugin gewichtiger ist.( Sie hat mit ihrer Aussage damals 5 Leute vor Gericht gebracht, müsse unter Eid die Wahrheit sagen....Angeklagter könne sagen was er will)) Ich versteh diesen Deutschen Staat einfach nicht... mir kann niemand irgendwas beweisen und ich werde trotzdem verknackt?? MeinAnwalt meinte auch zu mir das man versuchen sollte es in ein schriftliches Verfahren umzulegen, da ich mir kosten sparen würde ( prozesskosten pipapo) und die max. Haftstrafe 1 Jahr beträgt.
Er ist sich sicher das diese zur Bewährung ausgesetzt wird, da man mich nicht desozialisieren wird. / Habe ein ordentliches geregeltes Leben, mit Kind, Job usw.
Aber das ist doch nicht normal....Stehen meine Chancen aus der Nummer raus zu kommen wirklich so schlecht??
Über sinnvolle ANtworten würde ich mich freuen.
LG D.

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von fb484858-85):
mir kann niemand irgendwas beweisen und ich werde trotzdem verknackt??

Das es anscheinend einen sehr guten Beweis gibt, verstehe ich die Verwunderung nicht? Oder was glaubt man stellt eine glaubwürdige Zeugin dar?



Zitat (von fb484858-85):
Stehen meine Chancen aus der Nummer raus zu kommen wirklich so schlecht??

Hier kennt keine die Aktenkage so gut wie der Anwalt.
Aber generell ist es so, das wenn - wie hier - Beweise vorhanden sind, das Gericht durchaus von der Schuld des Angeklgten überzeugt werden kann.
Es sind ja durchaus auch Verurteilungen möglich, die nur auf Indizien basieren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb484858-85
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von fb484858-85):
mir kann niemand irgendwas beweisen und ich werde trotzdem verknackt??

Das es anscheinend einen sehr guten Beweis gibt, verstehe ich die Verwunderung nicht? Oder was glaubt man stellt eine glaubwürdige Zeugin dar?

Aber wieso bin ich denn bitte in der Beweispflicht, meine Unschuld zu beweisen?? es gibt doch nur die Aussage...

So könnte theoretisch jeder jeden reinreiten...

Zitat (von fb484858-85):
Stehen meine Chancen aus der Nummer raus zu kommen wirklich so schlecht??

Hier kennt keine die Aktenkage so gut wie der Anwalt.
Aber generell ist es so, das wenn - wie hier - Beweise vorhanden sind, das Gericht durchaus von der Schuld des Angeklgten überzeugt werden kann.
Es sind ja durchaus auch Verurteilungen möglich, die nur auf Indizien basieren.


und das regt mich so auf...

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von fb484858-85):
Aber wieso bin ich denn bitte in der Beweispflicht, meine Unschuld zu beweisen??

Wer soll es denn sonst machen?



Zitat (von fb484858-85):
es gibt doch nur die Aussage...

Was heißt "nur". Das ist wesentlich mehr als ein Indiz. Noch dazu wenn diese unter Eid abgelegt wurde.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.299 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen