Anklage auf Steuerhinterziehung (Familienkasse)

8. April 2020 Thema abonnieren
 Von 
BurakY
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Anklage auf Steuerhinterziehung (Familienkasse)

Hallo

Ich habe einen Brief von der Familienkasse NRW mit dem Betreff "Einleitung eines steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahrens gem. §§ 397 ff. Abgabenordung (AO)" erhalten.

Kurz und knapp: Ich habe im März 2017 meine Schule abgebrochen. Bin dann etwa eine Woche später zur Familienkasse gegangen und habe dort am Schalter direkt Bescheid gegeben, dass ich meine Schule abgebrochen habe.
Warum am Schalter? Weil ich bei alles der Familienkasse so mache, da die über den Postweg alles viel zu langsam erledigen. So z.B. gebe ich auch einfach nur mein Schulbescheinigung ab und hab so weniger Arbeit.
Das Geld wurde aber weiterhin überwiesen, warum weiß ich nicht. August 2018 haben die dann damit aufgehört.
Mit Beginn meiner Ausbildung im August 2019 habe ich etwas später einen Antrag auf Kindergeld gestellt und das führte dann zu dem ganzen.
Ich habe schon vor diesem letzten Brief Post von der Familienkasse erhalten, wo mir gesagt wurde, dass ich das Geld zurück zahlen müsse. Am Telefon hieß es dann, dass es nicht stimmt und die das alles noch am bearbeiten sind. Daraufhin bekam ich nochmal Post wo drin stand, dass mein Antrag bearbeitet wird. Und nun hab ich halt den Brief mit dem Ermittlungsverfahren erhalten.

Ein Freund von mir meinte, dass ich leider keine Chance habe dagegen vorzugehen, weil ich damals das nicht Schriftlich gemacht habe um es jetzt Nachweisen zu können.
Meine Frage daher: Lohnt es sich hier einen Anwalt zu nehmen und dagegen vorzugehen? Und würde ich Prozesskostenhilfe erhalten?

LG Burak

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8035 Beiträge, 4505x hilfreich)

Zitat (von BurakY):
Das Geld wurde aber weiterhin überwiesen, warum weiß ich nicht. August 2018 haben die dann damit aufgehört.

... und du hast nicht gemerkt, dass dir zu Unrecht Kindergeld gezahlt wurde, obwohl du "Bescheid gegeben" hast?
Zitat:
Lohnt es sich hier einen Anwalt zu nehmen und dagegen vorzugehen?

Du hast wissentlich Geld kassiert, das dir nicht zusteht. Das Argument "ich habe doch Bescheid gegeben" zieht nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
palino
Status:
Praktikant
(722 Beiträge, 126x hilfreich)

Prozesskosten-Hilfe gibt es im Zivilrecht, im Strafrecht auch nach der Reform nur unter bestimmten Voraussetzungen die ich hier nicht. (Fall notwendiger Verteidigung)

Ich würde auf einen Strafbefehl tippen. Deine Argumentation ist nicht schlüssig, bzw. müsstest du vor dem Richter ohne Hose erscheinen. Dann nimmt er dir vielleicht ab das du die fortgesetzte Zahlung nicht bemerkt hast.

Wenn man dir überhaupt glaubt das du dich abgemeldet hast. "Habe ich gemacht aber ohne Nachweis" ist nicht gerade die seltenste Ausrede, unabhängig ob es bei dir zutrifft oder nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von BurakY):
Ich habe im März 2017 meine Schule abgebrochen.
Zitat (von BurakY):
Das Geld wurde aber weiterhin überwiesen, warum weiß ich nicht. August 2018 haben die dann damit aufgehört.
Sie wussten also, das Ihnen das Kindergeld nicht zusteht.

Zitat (von BurakY):
Ich habe schon vor diesem letzten Brief Post von der Familienkasse erhalten, wo mir gesagt wurde, dass ich das Geld zurück zahlen müsse. Am Telefon hieß es dann, dass es nicht stimmt und die das alles noch am bearbeiten sind. Daraufhin bekam ich nochmal Post wo drin stand, dass mein Antrag bearbeitet wird.
Also nochmals der Hinweis, dass Sie das Kindergeld zurück zahlen müssen.


Das Schreiben der Familienkasse mit Ihrem genannten Betreff beinhaltet auch die Begründung zur Einleitung des Ermittlungsverfahrens. Steht dort bei Ihnen so etwas wie "Im Rahmen einer Überprüfung wurde bekannt, dass Sie .... Dies teilten Sie der Familienkasse pflichtwidrig nicht mit." ? Wenn dies so ist, können Sie sich natürlich auf das Schreiben berufen, in dem Ihnen mitgeteilt wurde, dass die Angelegenheit noch bearbeitet wird.

Wichtig ist aber, dass Sie die gesamte Summe zeitnah zurück zahlen können.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32121 Beiträge, 5649x hilfreich)

Zitat (von BurakY):
Und nun hab ich halt den Brief mit dem Ermittlungsverfahren erhalten.
Ist das nur eine lapidare Mitteilung über die Einleitung des Verfahrens??

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32866 Beiträge, 17262x hilfreich)

Offenbar schon - weswegen "Anklage" eine gewaltige Übertreibung ist...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.699 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.205 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen