Anklage durch falsche Zeugenaussage

27. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
OpferundTäter
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Anklage durch falsche Zeugenaussage

Hallo zusammen,
im Moment Analysiere ich ein Problem, komme aber letztendlich nicht weiter.
Die Lage in Kurzfassung:Durch Streit mit dem ehemals besten Freund(hat sich die Situation immer mehr aufgeschaukelt.Dies auch deshalb weil diese Person nie wieder bereit war einer Aussprache zuzustimmen und meine Versuche hierzu benutzt hat mich der Verfolgung durch Polizei/Staatsanwaltschaft auszusetzen. Er hat sehr oft übertrieben/gelogen und die Behörden haben sich irreführen lassen. Zusätzlich wurde diese Person bisher 5 mal gewalttätig gegen mich.Durch die Vorkommnisse sind sowohl ich als auch der Andere Opfer und Täter zugleich.
Dies hat bei mir zu einer Verzweiflungstat geführt, dh. eine Situation in meinem Leben
der ich zu dieser Zeit nicht entrinnen konnte und die so nie wieder vorkommen kann. Mir wird jetzt Eindruchdiebstahl und Trunkenheitsfahrt vorgeworfen.
Ich selbst sehe keine Aneignungsabsicht(30 Jahre alte Wohnungstür verschwinden lassen, kein Verkehrswert).
Weil ich in panik geriet,die Tür stand noch in der Wohnanlage und ich bin dem geschädigten im Treppenhaus begegnet habe ich diese Tür in mein Auto gepackt und im Nachbarort entsorgt.Alkoholpegel ca 1,2 Promile.Ich glaube, weil bei der HD nichts gefunden wurde hat der Geschädigte nur aufgrund von eigenen Vermutungen einfach behauptet er hätte mich fahren sehen. Desweiteren hat der Vater dieser Person auch gelogen.
Nur aufgrund dieser beiden Zeugen war die Staatsanwaltschaft in der Lage Klage zu erheben.
Wie ist das Strafrechtlich zu beurteilen in der Hauptverhandlung wenn weitere echte Zeugenaussagen beigebracht werden?Ein geständniss werde ich wohl so oder so abgeben.Die einzige Wiedergutmachung die ich für mich selbt erhalten werde, ist das die Zeugen unter Eid Lügen müssen und wenigstens ich das weiß.Leider sind bei dieser Sache viele Emotionen im Spiel,die viel schlimmer sind wie jede Strafe zumal ich für mich nicht glaube, das ich weiterhin eine Gefähr für die Allgemeinheit bin. Ich würde gerne eure Kommentare zu der Sache hören.
Vielen Dank schon mal!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
OpferundTäter
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo ich nochmal,
also falls es verständnissfragen gibt einfach Fragen, das ist wirklich die kurzfassung.Die Gedankengänge worauf ich gerne Kommentare hatte sind zum Beispiel wie erhalte ich Glaubwürdigkeit im Bezug auf Verzweiflungstat?
Könnte ich den Staatsanwalt bei detailierter Schilderung der Vorgeschichte und der Ausführung der Tat in dem Punkt überzeugen das ich nur in der einmaligen Trunkenheitsfahrt eine Gefahr für die allgemeinheit war?
Inwieweit wird Staatsanwaltschaft und Gericht die umstände interessieren wenn ich gestehe?Wie weit könnte öffentliches Interesse bestehen, das die Lügner bestraft werden?
Danke für ein paar Kommentare

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#2
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Ihre Angaben sind recht allgemein, deshalb ist es schwer, etwas Gescheites dazu zu sagen.

in dem Punkt überzeugen das ich nur in der einmaligen Trunkenheitsfahrt eine Gefahr für die allgemeinheit war
Es wird sowieso nur die angeklagte Tat verhandelt.

Inwieweit wird Staatsanwaltschaft und Gericht die umstände interessieren wenn ich gestehe?
Ein Geständnis wirkt sich immer strafmildernd aus.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-1075
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 15x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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