Anklage im JG-Verfahren

13. August 2005 Thema abonnieren
 Von 
erklaerung_ueber
Status:
Schüler
(430 Beiträge, 52x hilfreich)
Anklage im JG-Verfahren

Person A erhielt am 1.1. einen Brief von der JGH.
JGH bezieht sich, gegen Person A hat die StA Anklage erhoben. Er möge gerne ein Termin bei der JGH vereinbaren.

Person A erhielt jedoch noch keine Anklageschrift.

Wird Person A in nächster Zeit eine Anklageschrift erhalten, da die JGH sich darauf bezieht?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Das kann aus zwei Gründen nicht sein:

1.
Wenn die Anklage bei Gericht eingeht wird sie zunächst dem Angeschuldigten zugestellt. Erst dann entscheidet das Gericht über die Eröffnung des Hauptverfahrens und damit auch darüber, ob es überhaupt der JGH bedarf.

2.
Am 1.1. kommt weder von der JGH noch von sonstwem ein Brief. Das ist ein Feiertag.

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#2
 Von 
erklaerung_ueber
Status:
Schüler
(430 Beiträge, 52x hilfreich)

sorry ;-) mein fehler vom 1.1.

so ein brief habe ich jedoch von der jgh vorliegen.

kann es eventuell sein, ich werde strafrechtlich vertreten, dass mein anwalt eine solche anklage schon erhielt und es "vergessen" hat, mir diese zuzustellen?

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#3
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)



-- Editiert von wastl am 14.08.2005 20:19:54

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#4
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Vergessen Sie was ich da gefaselt habe! Die StA schickt ja selbst eine Anklage an die JGH, und zwar zeitgleich mit der Übersendung an das Gericht. Also wissen die es natürlich. Pardon!

P.S.
Meinen Vor-Beitrag habe ich vorsichtshalber wieder rausgenommen ;)

-- Editiert von wastl am 14.08.2005 20:20:56

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