Person A erhielt am 1.1. einen Brief von der JGH.
JGH bezieht sich, gegen Person A hat die StA Anklage erhoben. Er möge gerne ein Termin bei der JGH vereinbaren.
Person A erhielt jedoch noch keine Anklageschrift.
Wird Person A in nächster Zeit eine Anklageschrift erhalten, da die JGH sich darauf bezieht?
Anklage im JG-Verfahren
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Das kann aus zwei Gründen nicht sein:
1.
Wenn die Anklage bei Gericht eingeht wird sie zunächst dem Angeschuldigten zugestellt. Erst dann entscheidet das Gericht über die Eröffnung des Hauptverfahrens und damit auch darüber, ob es überhaupt der JGH bedarf.
2.
Am 1.1. kommt weder von der JGH noch von sonstwem ein Brief. Das ist ein Feiertag.
sorry ;-) mein fehler vom 1.1.
so ein brief habe ich jedoch von der jgh vorliegen.
kann es eventuell sein, ich werde strafrechtlich vertreten, dass mein anwalt eine solche anklage schon erhielt und es "vergessen" hat, mir diese zuzustellen?
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-- Editiert von wastl am 14.08.2005 20:19:54
Vergessen Sie was ich da gefaselt habe! Die StA schickt ja selbst eine Anklage an die JGH, und zwar zeitgleich mit der Übersendung an das Gericht. Also wissen die es natürlich. Pardon!
P.S.
Meinen Vor-Beitrag habe ich vorsichtshalber wieder rausgenommen
-- Editiert von wastl am 14.08.2005 20:20:56
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