Hallo habe heute eine Anklage vor das schöffegericht bekommen wegen gewerbsmäßigen Betruges in 13 Fälle gesammt Schaden 3000€.
Bin 2012 wegen Betruges verurteilt worden zu 2 Jahren auf 3 Jahre Bewährung. Seit dem niemals auffällig geworden. Nun 2017 habe ich in einem Zeitraum von 8 Wochen mist gebaut aufgrund der Trennung meiner ex Freundin samt 2 Kinder und ich war nicht mehr ich selbst. Tatsache ist habe den Fehler gemacht diesen jedoch vollständig wieder gut gemacht und alle samt bezahlt und vom ersten Tag an zugegeben und geständig gezeigt. Bin seit 2017 nach dem Vorfall aus meinem kompletten Umfeld weg gezogen habe eine neue Beziehung 2 Kinder und bin in einer Ausbildung. Lebe in einem geregelten Leben und bin auch seit damals nichts mehr auffällig geworden. Bin mittlerweile 32 Jahre alt und das ganze findet in Baden-Württemberg statt. Die Ermittlungen haben 2 Jahre gedauert trotz Geständnis etc.. Was glaubt ihr kann ich eine Bewährung
erwarten?
Anklage schöffegericht gewerbsmäßiger betrug
Notfall oder generelle Fragen?
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Was glaubt ihr kann ich eine Bewährung erwarten? Nun ja - das ist wieder die Art von Frage, wo auch stehen könnte "Ich hätte gern folgende Antwort:...". Realistische Antwort: Kann sein oder auch nicht. Die Sozialprognose mag ja recht günstig sein, aber die einschlägige Vorstrafe ist natürlich arg ungünstig.
Zitataber die einschlägige Vorstrafe ist natürlich arg ungünstig :
Ja, insbesondere da die einschlägige Vorstrafe eh gerade noch bewährungsfähig war (exakt 2 Jahre) - da war vermutlich schon seinerzeit ein Richter recht gnädig. Daher geht der Daumen deutlich nach unten.
Wobei, nix genaues weiß man nicht bevor die Verhandlung war. Vielleicht sind Richter und Schöffen ja ein letztes Mal gnädig. Aber die Wahrscheinlichkeit hält sich in Grenzen.
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Der Gesamtschaden ist mit 3000 € zwar nicht sonderlich hoch, aber es sind immerhin 13 Fälle. Die Anklage wird dann zum Schöffengericht erhoben, wenn davon ausgegangen wird, dass mehr als 2, aber weniger als 4 Jahre herauskommen können. Freiheitsstrafen über 2 J. können nicht zur Bewährung ausgesetzt werden.
Es wird eine Gesamtstrafe zu bilden sein. Das bedeutet, dass die Einzelstrafen pro Tat mehr oder weniger straff zu einer Gesamtstrafe zusammengezogen werden. Dabei hat das Gericht einen sehr großen Spielraum. Wenn also der Eindruck entsteht, dass es Sinn macht, Ihnen die Chance einer erneuten Bew. zu geben, können z.B. 13x 8 Monate auf 2 Jahre zusammengezogen werden, damit die Strafe ausgesetzt werden kann.
Gegen Sie spricht zwar die Vorstrafe. Allerdings ist die auch uralt.
Für Sie sprechen das frühzeitige Geständnis, die Schadenswiedergutmachung, die neue Beziehung und die Veränderung der Lebensumstände.
Es dürfte sich empfehlen, dass deutlich hervorzuheben. Aber das wird der Verteidiger, den Sie entweder schon haben oder noch beigeordnet bekommen (weil mehr als 1 Jahr zu erwarten ist), noch mit Ihnen erörtern.
Im Falle eines Urteils ohne Bewährung wäre hier dann auch dringend zur Berufung zu raten, um dann evtl. am Landgericht Bewährung zu bekommen. Aber auch das besprechen Sie tunlichst mit Ihrem Verteidiger.
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