Anklage schöffegericht gewerbsmäßiger betrug

25. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
Hamsik1987
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Anklage schöffegericht gewerbsmäßiger betrug

Hallo habe heute eine Anklage vor das schöffegericht bekommen wegen gewerbsmäßigen Betruges in 13 Fälle gesammt Schaden 3000€.
Bin 2012 wegen Betruges verurteilt worden zu 2 Jahren auf 3 Jahre Bewährung. Seit dem niemals auffällig geworden. Nun 2017 habe ich in einem Zeitraum von 8 Wochen mist gebaut aufgrund der Trennung meiner ex Freundin samt 2 Kinder und ich war nicht mehr ich selbst. Tatsache ist habe den Fehler gemacht diesen jedoch vollständig wieder gut gemacht und alle samt bezahlt und vom ersten Tag an zugegeben und geständig gezeigt. Bin seit 2017 nach dem Vorfall aus meinem kompletten Umfeld weg gezogen habe eine neue Beziehung 2 Kinder und bin in einer Ausbildung. Lebe in einem geregelten Leben und bin auch seit damals nichts mehr auffällig geworden. Bin mittlerweile 32 Jahre alt und das ganze findet in Baden-Württemberg statt. Die Ermittlungen haben 2 Jahre gedauert trotz Geständnis etc.. Was glaubt ihr kann ich eine Bewährung erwarten?

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Was glaubt ihr kann ich eine Bewährung erwarten? Nun ja - das ist wieder die Art von Frage, wo auch stehen könnte "Ich hätte gern folgende Antwort:...". Realistische Antwort: Kann sein oder auch nicht. Die Sozialprognose mag ja recht günstig sein, aber die einschlägige Vorstrafe ist natürlich arg ungünstig.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 618x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
aber die einschlägige Vorstrafe ist natürlich arg ungünstig

Ja, insbesondere da die einschlägige Vorstrafe eh gerade noch bewährungsfähig war (exakt 2 Jahre) - da war vermutlich schon seinerzeit ein Richter recht gnädig. Daher geht der Daumen deutlich nach unten.

Wobei, nix genaues weiß man nicht bevor die Verhandlung war. Vielleicht sind Richter und Schöffen ja ein letztes Mal gnädig. Aber die Wahrscheinlichkeit hält sich in Grenzen.

Signatur:

Meine persönliche Meinung

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Der Gesamtschaden ist mit 3000 € zwar nicht sonderlich hoch, aber es sind immerhin 13 Fälle. Die Anklage wird dann zum Schöffengericht erhoben, wenn davon ausgegangen wird, dass mehr als 2, aber weniger als 4 Jahre herauskommen können. Freiheitsstrafen über 2 J. können nicht zur Bewährung ausgesetzt werden.

Es wird eine Gesamtstrafe zu bilden sein. Das bedeutet, dass die Einzelstrafen pro Tat mehr oder weniger straff zu einer Gesamtstrafe zusammengezogen werden. Dabei hat das Gericht einen sehr großen Spielraum. Wenn also der Eindruck entsteht, dass es Sinn macht, Ihnen die Chance einer erneuten Bew. zu geben, können z.B. 13x 8 Monate auf 2 Jahre zusammengezogen werden, damit die Strafe ausgesetzt werden kann.
Gegen Sie spricht zwar die Vorstrafe. Allerdings ist die auch uralt.
Für Sie sprechen das frühzeitige Geständnis, die Schadenswiedergutmachung, die neue Beziehung und die Veränderung der Lebensumstände.
Es dürfte sich empfehlen, dass deutlich hervorzuheben. Aber das wird der Verteidiger, den Sie entweder schon haben oder noch beigeordnet bekommen (weil mehr als 1 Jahr zu erwarten ist), noch mit Ihnen erörtern.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Im Falle eines Urteils ohne Bewährung wäre hier dann auch dringend zur Berufung zu raten, um dann evtl. am Landgericht Bewährung zu bekommen. Aber auch das besprechen Sie tunlichst mit Ihrem Verteidiger.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.229 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.384 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen