Anklage wegen §86a StGB

27. Februar 2011 Thema abonnieren
 Von 
Mischael
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Anklage wegen §86a StGB

Guten tag,
Ich (kurz vor der Volljährigkeit) und 3 schon länger Erwachsene (einer mit Vorstrafe auch wegen §86a) sind gestern per Zug einen ca. 200km weit weg wohnenden Freund besuchen gefahren .
Im Zug haben wir gemütlich zusammen ein Bier getrunken und mit einem alten Kassetten spieler oi Musik (unpolitisch) gehört.
Wir haben alle für die Oi und Skinhead Szene typische Kleidung getragen.
An einer Haltestelle sind 6 Beamte der Bundespolizei hinzugestiegen,haben unsere Personalien aufgenommen und uns mitgeteilt das 2 personen aus dem Zug Anzeige wegen brüllen von Parolen erstatten haben.
Wir sind uns aber sicher garnichts falsches gesagt zu haben.
Ich weiß nicht ob es sonst noch Zeugen gibt .
Könntet ihr mir erklären wie das weitere procedere aussieht,wann wir was für post bekommen und was die mögliche strafe ist bzw wie unsere Chancen stehen das wir ohne Probleme davonkommen.
Vielen dank schonmal für eure Hilfe .
MfG Mischael

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32837 Beiträge, 17252x hilfreich)

Ja, die Zukunft kann Ihnen hier auch keiner vorhersagen. Die möglichen Strafen entnehmen Sie bitte dem § 86a StGB . Haftstrafen dürften aber zumindest für die nicht Vorbestraften eher unwahrscheinlich sein. Und als Nächstes kriegen Sie vermutlich einen Anhörungsbogen, den Sie ausfüllen können oder auch nicht. Und dann kriegen Sie
a) einen Bescheid über die Einstellung des Verfahrens oder
b) einen Strafbefehl oder
c) eine Vorladung zu einer Gerichtsverhandlung.
Noch was? Ach ja - Anwalt. Diesen dürfen Sie selbst zahlen. Die Kosten werden nur bei einem Freispruch erstattet, nicht bei einer Verfahrenseinstellung.
Sie sind nicht verpflichtet, einen Anwalt zu haben, aber es könnte helfen. Nichtsdestotrotz können Sie bis zu Punkt b) oder c) warten, bis Sie zu einem Anwalt gehen - dann wird es nämlich ernst.

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