Anklage wegen Betrug - Wird jetzt meine Bewährung widerrufen?

19. Februar 2006 Thema abonnieren
 Von 
Scooby74
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Anklage wegen Betrug - Wird jetzt meine Bewährung widerrufen?

Hallo zusammen lese dieses Forum schon ein weilchen aber jetz habe ich mich mal regestriert weil ich auch ein anliegen habe.

Ich bekam gestern eine Anklage wegen betrugs.Die Anklage ist datiert auf den 25.04.2005. Aber sie kam erst am 18.2.2006 hier an. Da drin steht das ich mit mehren leuten 2001-2002 waren bestellt haben soll bei versandhäusern und nicht bezahlt.

Ich werde in 4 Punkten angeklagt.In drei Punkten stimme ich zu das ich etwas bestellt habe aber es nie bezahlte.Die 6 weiteren leute kenne ich garnicht habe sie weder in mein leben je gesehen noch ihre namen jemals vernommen.Die 6 angeklagten haben immer auf falschen adressen unter falschen namen bestellt ich nicht ich habe nur von meinen vornamen die letzten 2 buchstaben wegegelassen.ich war auch gewillt die sachen zu bezahlen weil ich eine grössere summe meiner eltern erwartete die aber ausblieb.Also hab ich mich leidr nich mehr umdie rechnungen gekümmert.Zu dem zeit punkt als die drei bestellungen gemacht wurden war ich in der bewährung die aber seit august 2004 rum ist.Jetz zu meinen Fragen.

1. Wird jetz nach den jahren meine bewährung wiederrufen die seit 2004 abgelaufen ist?

2. Warum bekomme ich jetz erst die Anklage die April 2005 geschrieben wurde?

3. Warum is da ein schreiben bei das gegen alle angeklagten das verfahren vorläufig eingestellt wurde? Ob wohl dann doch wieder ein brief bei ist das ich mir innerhalb eine woche ein Anwalt suchen soll? das schreiben mit der Einstellung is vom januar 2006 sowie auch das mit dem Anwalt suchen.

4.Ich bin gewillt die sachen ja zu bezahlen wenn ich es tue ist es möglich das das verfahren ganz eingestellt wird oder muss ich so oder so vor gericht?

Es wäre nett wenn mir jemand ausführlich weiterhelfen könnte.

MfG

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
CForce
Status:
Praktikant
(661 Beiträge, 97x hilfreich)

Sie sollten sich hier von einem Anwalt genauer beraten lassen - eine konkrete Rechtsberatung wird es hier wohl kaum geben.

Natürlich ist es immer gut, wenn man die Schäden ersetzt (in diesem Fall dann das nicht gezahlte Geld).
Damit zeigt man zumindest, dass einem die taten leid tun.

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#2
 Von 
Scooby74
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Mir gehts in erster Linie um die bewährungssache ich steig da nich durch wird dadurch die bewährung nach 4 jahren noch wiederufen oder nicht ? Oder wie verhält es sich damit

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
thosim
Status:
Student
(2139 Beiträge, 385x hilfreich)

Wird gewerbsmäßiger oder bandenmäßiger Betrug angeklagt? Wie ist Ihr Hinweis auf sechs weitere Personen zu verstehen? Handelt es sich nach der Anklageschrift um Mittäter?
Offenkundig ist das Gericht der Auffassung, daß in Ihrem Fall eine Verteidigung notwendig (Pflichtverteidigung) ist. Da nach vorläufiger Einschätzung ein Verbrechen wohl nicht vorliegt, wird der Hinweis des Gerichts wohl auf § 142 II StPO (Schwere der Tat oder Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage läßt die Bestellung eines Verteidigers geboten erscheinen) gestützt worden sein.
Wenn eine Bewährungsfrist abgelaufen ist, was sollte dann noch widerrufen werden? Gleichwohl sind ggf. Vorverurteilungen als ein Strafzumessungskriterium anzusehen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Prinzipiell wäre ein Bewährunswiderruf möglich, da die Taten ja innerhalb der Bewährungszeit begangen wurden.

Allerdings setzt § 56g, Abs. 2 StGB dem Widerruf zeitliche Grenzen, dahingehend daß der Widerruf spätestens 1 Jahr nach Ablauf der Bewährungszeit erfolgen muß. Wenn bisher noch kein Widerrufsbeschluß ergangen ist, kann die Bewährung also nicht mehr widerrufen werden, da sie 2004 zu Ende war, und nun 2006 ist. Es liegt also mehr als ein Jahr dazwischen.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#5
 Von 
Scooby74
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen dank schonmal für die Antworten.

Also es wir mit gemeinschaftlicher Betrug mit den 6 genannten personen vorgeworfen. Wir sollen das alles zusammen geplant und ausgeführt haben aber ich keine keine der 6 Personen das is ja das was mioch stutzig macht auch is ein schreiben bei das das verfahren auf antrag der Staatsanwaltschaft nach § 154 Abs. 2 StPO vorläufig eingestellt wurde. Da is mich mit solchen dingen nicht auskenne hoffe ich ja hier antworten zu bekommen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
CForce
Status:
Praktikant
(661 Beiträge, 97x hilfreich)

Sie sollten einen Anwalt aufsuchen, um dort Antworten zu bekommen - in diesem Forum kann und darf eine konkrete Rechtsberatung nicht erfolgen.

Nehmen Sie die ganzen Schreiben von der StA mit zum Anwalt.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, das aus der Ferne anhand der vorliegenden Informationen kaum eine Antwort gegeben werden kann.

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