Hallo!
Vielleicht kann mir jemand hier weiterhelfen...Ich habe so ein bíßchen Angst was passieren kann. Ich muss dazu sagen das ich wegen Betruges 3 mal verurteilt worden bin, das letzte mal zu 9 Monaten auf Bewährung. Nun zur Sache. Ich habe letztes Jahr bei einer Firma DVDs bestellt und durch einen Umzug versäumt die Rechnung zu zahlen. Als ich Post vom Inkassobüro bekam vereinbarte ich Ratenzahlung und zahlte auch gleich. 4 Wochen später bekam ich schon die Anklageschrift. In diesem Monat habe ich dann auch den Rest der Forderung bezahlt. Jetzt habe ich die Hauptverhandlung. Mir wird wieder Betrug vorgeworfen. Dieses mal habe ich aber in dem Bestellmonat über das Geld verfügt (nachweisbar) und habe echt nur versäumt zu zahlen. Bevor ich wusste das Strafanzeige gestellt war hatte ich schon längst alles gezahlt und die Strafanzeige wurde seitens der Firma wieder zurückgezohgen. Werde ich jetzt wieder verutrteilt obwohl ich nur versäumt habe zu zahlen? Werden die meine Bewährung dann widerufen? Oder bekomme ich einen Freispruch weil die Rechnung bezahlt wurde? Bitte helft mir...
Anklage wegen Betruges
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
BITTE HELFT MIR !!!
also die hauptverhandlung hättest du dir sicherlich sparen können wenn du dir rechtzeitig einen anwalt genommen hättest der der dann gegen die anklageschrift einspruch eingelegt hätte , mit der begründung das du nur versehntlich die rechnung vergesssen hast zu zahlen ..
betrug sezt immer vorraus das die tat vorsätzlich begangen wurde , was in deinem fall diesmal ja garnicht zutrifft da du beweisen kannst das du zum tatzeitpunkt über das geld verfügt hast und mittlerweile die rechnung ja auch schon bezahlt hast....
sicherlich hattest du doch obwohl du umgezogen bist die ein oder andere mahnung von der firma bekommen wo du die dvd´s bestellt hast oder ??
firmen stellen in lezter zeit sehr häufig sofort strafantrag um ihr geld zu sichern...
den das geld was durch eine straftat geschuldet wird ist von der privatinsolvenz ausgeschloßen...
im schlimmsten falle ( was aber nicht eintreten dürfte ) wirst du ein weiteres mal wegen betruges verurteilt .. dann müstest du die 9 monate + deine strafe für diesen fall absitzen...
lg
silent
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Ich habe als ich die Anklageschrift bekam gleich dem Gericht und der Staatsanwaltschaft geschrieben und alle Unterlagen und Quittungen beigelegt. Außerdem habe ich auch meine Einwände gegen die eröffnung der Hauptverhandlung schriftlich niedergelegt. Trotzdem wurde die Hauptverhandlung anberaumt.... Habe ich anrecht auf einen Anwalt da ich Hartz4 Bezieher bin auf Armenrecht oder muss ich meinen Verteidiger bezahlen? Diesmal war es ja kein Betrug oder?
Hi,
da ein Bewährungswiderruf im Raum steht, könnte Ihnen ein Pflichtverteidiger gestellt werden. Ein generelles Anrecht auf einen Pflichtverteidiger wg. Armut gibt es nicht. "Armenrecht" ist übrigens ein total veralteter Ausdruck. Heutzutage heißt das Prozeßkostenhilfe und im Strafrecht gibt es das schlichtweg nicht.
Einen Pflichtverteidiger müßten Sie übrigens auch bezahlen, nur halt nach der Verhandlung - es sei denn, Sie werden freigesprochen, was hier ja denkbar ist.
Gruß vom mümmel
Habe ich denn Betrug begangen? Kann beweisen das ich im Bestellmonat über das Geld verfügt habe...Die Rechnung ist ja schon bezahlt...
Es kommt nicht darauf an ob du zu dem Zeitpunkt das Geld besessen hast, wenn du Waren bestellst sie dann aber nicht bezahlst (egal warum) und den Wohnort wechselst ohne deinem Gläubiger das mitzuteilen ist das Warenkreditbetrug.
Wenn die Firma aber ihre Anzeige zurückgezogen hat müsste das Verfahren doch eingestellt werden, oder?
Habe nur die Strasse gewechsel bin im ort geblieben und habe der firma das auch vorher geschrieben und nen nachsendeantrag gehabt. Die Firma hat mir schriftlich bestätigt das sie die anzeige zurück genommen haben. trotzdem ist jetzt die hauptverhandlung. werde ich freigesprochen da alles bezahlt wurde?
@Sunwire:
Man kann Anzeigen wegen Betrug gar nicht zurückziehen, höchstens einen Strafantrag. Auf den kommt es aber nur an, wenn es um geringwertige Sachen geht, dann ist nach §248a STGB die Strafverfolgung ohne diesen Antrag nur bei besonderen öffentlichen Interesse möglich. Das wird man aber bei einem bereits dreimal verurteilten Täter wohl annehmen.
Ein Betrug setzt nach der Formulierung des Tatbestandes voraus, dass hier in der Absicht jemanden zu täuschen gehandelt wurde, um einen Vermögensvorteil zu erzielen. Die klassische Form wäre, etwas zu bestellen und nicht die Absicht zu haben, auch zu zahlen; es genügt aber auch eine abstrakte Vermögensgefährdung, die liegt schon vor, wenn man obwohl man weiß, dass man nicht zahlen kann, etwas bestellt. Für letzteres ist es von Bedeutung, ob man davon ausgehen konnte, zahlen zu können oder nicht...
@DanielB
Wenn es sich herausstellt das die Anzeige wegen Betruges die man gemacht hat, sich nachher aufklärt weil es ein Missverständnis gegeben hat kann ich diese nicht mehr zurücknehmen?
Aber an meiner Aussage bei der Polizei, die durch das Missverständnis zustande kam, brauch ich aber nicht mehr festhalten oder?
Dann fehlt dem Staatsanwalt doch sämtliche Beweise, was soll der dann noch weiterermitteln in diesem Fall?
Allgemein bekundet ein Besteller bei der Warenbestellung (durch schlüssiges Handeln), daß er im Fälligkeitszeitpunkt die Warenlieferung auch bezahlen kann. Ich sehe hier deshalb kein Vorspiegeln einer Zahlungsbereitschaft, da, wie hier mitgeteilt wird, ein Nachsendeauftrag erteilt wurde, zudem der Firma der Umzug mitgeteilt wurde, dehalb auch nicht die Unterhaltung eines Irrtums erkennbar ist. Dies vorausgeschickt vermag ich auch keine Vermögensgefährdung zu sehen. Die vereinbarte Ratenzahlung dürfte zudem darauf zurückzuführen sein, daß die Inkassogebühren, so vermute ich, nicht ganz unerheblich gewesen sein dürften.
An deiner Stelle würde ich Sache mit Deinem Anwalt besprechen, der Dir zu bestellen sein dürfte, da sich Deine Verteidigung als notwendig darstellen dürfte, § 140 Abs. 2 StPO
, denn immerhin droht ein Bewährungswiderruf (jedenfalls für den Fall, daß die Bewährungsfrist nicht verlängert wird).
--- editiert vom Admin
Hallo!
Habe alle Rechtsanwälte aus meinem Ort angeschrieben und alle schreiben mir, das es keine Prozesskostenhilfe gibt. Diese gibt es nur bei besonders schweren delikten. Viele Anwälte wollen von mir einen vorschuss von 400-650 Euro die ich als Hartz4empfänger einfach nicht habe. Muss ich mich nun wirklich alleine verteidigen? Ich habe angst ob meine bewährung widerrufen wird.... Habe ich anrecht auf eine verteidigung ohne vorschuss?
Hallo, lieber python27,
noch einmal:
- PKH im Strafverfahren gibt es nicht!
- Wenn Deine Bewährung widerrufen werden könnte, kommt eine Pflichtverteidigung nach § 140
II Strafprozeßordnung (StPO) in Betracht!
- Die Anwaltschaft fährt mit RVG-Pflichtverteidigergebühren im Strafverfahren gar nicht schlecht!
Vielleicht solltest Du das einmal den Rechtsanwälten in Deinem Dorf erzählen.
Hallo!
Vielen Dank für die vielen Kommentare...Hat mir aber nicht wirklich weitergeholfen...Was würdet ihr sagen?? Werde ich nun verurteilt oder erhalte ich einen Freispruch weil schon längst alles gezahlt wurde und die firma den strafantrag zurück genommen hat!?
ein rechtsanwalt teilte mir mit, ob ich Sonderausgaben im Bestellmonat hatte aufgrund ich nicht mehr in der lage gewesen bin die Rechnungen ordnungsgemäß zu bezahlen. Was wären alles Sonderausgaben?
Ende der Geschichte: Ich wurde wegen Betrugs zu 9 Monaten Freiheitsstrafe auf 3 Jahre Bewährung verurteilt. Diese ist 2009 abgelaufen und die Strafe wurde daher nicht vollstreckt.
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