Hallo,
Herr Z. hat eine Anzeige gegen Frau Y. wegen Diebstahl gemacht. Herrn Z. wurden 160 Euro in seiner Wohnung geklaut!Frau Y. war an diesem Tag bei Herrn Z. zu Besuch,hat aber kein Geld genommen!Herr Z. behauptet es wäre keine andere Person an diesem Tag in seiner Wohnung gewesen und hat Frau Y. angezeigt! Nun steht Aussage gegen Aussage! Frau Y. wurde von der Kripo vorgeladen und hat eine Aussage gemacht!Nun hat die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben!Frau Y. kann sich keinen Anwalt leisten,da sie arbeitslos ist!Was kann Frau Y. machen?Warum kommt es zur Anklage wenn Aussage gegen Aussage steht?
Anklage wegen Diebstahl wenn Aussage gegen Aussage steht?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Es kommt zur Anklage, weil niemand anderes als Frau Y das Geld genommen haben kann, jedenfalls nach der Sachverhaltsschilderung des Anzeigenden. Es gibt im Strafverfahren kein Aussage gegen Aussage. Das ist ein Märchen. Sowas geht nur, wenn beide Aussagen gleichwertig sind. Der Beschuldigte darf aber, anders als ein Zeuge, lügen. Und der Beschuldigte hat regelmäßig ein Interesse an einer Einstellung bzw. einem Freispruch, während erstmal erkennbar sein muss, warum der Anzeigende ein Verurteilungsinteresse haben soll.
--- editiert vom Admin
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@ seconsvision
Wenn Sie meinen Betrag mal lesen würden anstatt zu meckern, dann würden Sie merken, dass ich genau das auch geschrieben habe.
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