Anklage wegen Körperverletzung Anzeige möglich? Wo?

17. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
axevice6
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Anklage wegen Körperverletzung Anzeige möglich? Wo?

Guten Abend,
hoffe ich bin im richtigen Forum...
Ich wurde im Februar von einer mir unbekannten Person attackiert. Diese schlug mir einmal Frontal in das Gesicht. Habe bis heute eine sichtbare Narbe mitten im Gesicht.

Die mich attakierende Person wurde nach dem Vorfall von der Security überwältigt und es wurde die Polizei informiert.
Die Polizei hat den Vorfall aufgenommen (Ich und Täter wurden befragt).


Ist es jetzt noch möglich die Person anzuzeigen?
Wo muss ich mich melden?
Über die Polizei geht irgendwie garnichts (habe seit dem Vorfall trotz nachfragen nichts mehr gehört).

Danke und Gruß

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119585 Beiträge, 39746x hilfreich)

Zitat (von axevice6):
Ist es jetzt noch möglich die Person anzuzeigen?

Nö, die Anzeige wurde ja bereits aufgenommen.



Zitat (von axevice6):
Über die Polizei geht irgendwie garnichts (habe seit dem Vorfall trotz nachfragen nichts mehr gehört).

Entweder haben die einfach viel zu tun und es dauert noch etwas oder es wurde eingestellt - auch das passiert.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
axevice6
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Mhmm ok..
Könnte man da nicht einen Anwalt einschalten?
Meine nach nem halben Jahr sollte da doch mal etwas passiert sein..

Müsste man nicht einen Brief,.. erhalten, Falls der Fall abgeschlossen wurde?

-- Editiert von axevice6 am 17.08.2018 22:45

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119585 Beiträge, 39746x hilfreich)

Zitat (von axevice6):
Könnte man da nicht einen Anwalt einschalten?

Ja, könnte man. Dürfte vermutlich so ab 400 - 600 EUR kosten, die Kosten sollte man also vorher mit dem Anwalt abklären.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
axevice6
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Alles klar ok danke ;)

Kann man das noch machen wenn der Fall schon 6 Monate her ist?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7138 Beiträge, 1493x hilfreich)

Schade, dass du nicht gleich eine Anzeige gemacht hast.

Wo macht man wohl am besten eine Anzeige? Bei der nächsten Polizeidienststelle.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Rechtsanwalt Marc N. Wandt
Status:
Lehrling
(1169 Beiträge, 633x hilfreich)

Da Sie nicht Anzeigeerstatter sind, werden Sie über den Fortgang auch nicht informiert. Es kann sein, dass die StA den Erlass eines Strafbefehls beantragt hat oder eben, wie auch schon erwähnt, das Verfahren eingestellt wurde.

Die Strafantragsfrist ist lange abgelaufen, so dass es für eine weitere (unnötige) Anzeige eh zu spät wäre. Sollte Hintergrund der Frage sein, dass es um die Geltendmachung von zivilrechtlichen Ansprüchen geht, so bleibt das natürlich unbenommen.

Man kann natürlich versuchen, Akteneinsicht zu bekommen. Als Geschädigtem steht einem das grundsätzlich zu. Die entstehenden Anwaltskosten, die Summe oben kommt in etwa hin, bleiben aber bei Ihnen.

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