Anklage wegen Körperverletzung erhalten

26. Mai 2011 Thema abonnieren
 Von 
guest-12329.05.2011 22:06:00
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)
Anklage wegen Körperverletzung erhalten

Habe vor 2 Wochen die Anklageschrift bek.Das mir Körperverletzung vorgeworfen wird.Gegen mich wurde in dieser Sache ermittelt aber das Verfahren wegen schwerer Körperverletzung eingestellt.Und darauf folgt jetzt diese
Anklage.Wie soll ich mich da weiter verhalten.
Bin letztes Jahr in der Bahn kontrolliert worden.Sachverhalt.
Bin letztes Jahr in der Bahn kontroliert worden.Kurz vor den Haltepunkt kam eine Frau auf mich und einen weiteren Fahrgast zu.Ich erkannte das es die Fahrkartenkontrolle war.Die Fahrausweise bitte wurden wir aufgefordert zu zeigen.Ich machte die Person aufmerksam das ich am nächsten Haltepunkt raus muss.Und der Zug war bereits dabei zuhalten.Der andere Fahrgast sagte gleich er habe keine Fahrkarte.Ich war dabei für meinen Fahrschein zusuchen.Vor lauter hektig fand ich diesen nicht.Für mein Fahrrad aws ich mit hatte.War ich nicht in besitz einen Fahrscheins.Die Kontrolle sagte wir müsten bis zum nächsten Haltepunkt mit fahren wegen Feststellung der Personalien.Ich war damit nicht einverstanden.Der Zug hatte angehalten.Ich stand genau in der Türe mit den Fahrrad.Die Türen öffneten sich.Der andere Fahrgast machte einen Sprung über das Hinterrad und ergriff die Flucht.Dabei fiel ich mit den Fahrrad aus den Zug weil der andere Fahrgast bei der Flucht am Hinterrad hängen geblieben ist.Die Zugbegleiterin hatte mich und das Fahrrad fest gehalten.Weil ich auch den Zug wollte.Dabei ist die Zugbegleiterin auch mich und das Fahrrad gefallen hierbei zog Sie Sich eine Kratzwunde am Unterarm zu die auch blutet.Ich wurde von der Zugbegleiterin aufgefordert meinen Personalausweis vorzuzeigen.Weil ich 40 Euro Strafe wegen Fahren ohne Fahrschein zahlen sollte.40 Euro hatte ich nicht einstecken.Ich verweigerte die herausgabe meines Personalausweises.Und wollte mich losreisen von der Zugbegleiterin weil diese mich immer noch fest gehalten hat.Sie fing an um Hilfe zuschreien obwohl ich hr nichts machte.Der Zugführer kam noch mit dazu.Also habe ich meinen Personalausweis gezeigt.4 Tage säter bekam ich Post.40 Euro sollte ich zahlen.Nur falsche Orts und Zeitangabe.Darauf hin habe ich ich Widerspruch eingelegt.Ich wollte das Geld nicht zahlen.Irgendwann bek. ich Post von der Bundespolizei.Habe Angaben zu diesen Vorfall gemacht.Danach stand die Bundespolizei von der Türe.Ermittlungsverfahren wegen Gefährlicher Körperverletzung,und erschleichung von Leistungen.Ich machte eine Aussage zu diesen Vorfall.Das Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung wurde eingestellt.Aber dafür habe ich jetzt eine Anklage wegen Körperverletzung am Laufen.Wie soll ich hier mich Verhalten.R.A einschalten.Habe keine Rechtschutz und auch kein Einkommen-
.Wer kan mir bitte helfen.

-----------------
""

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.941 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.950 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen