Anklage wegen fahrlässiger Tötung in Luxemburg

17. November 2013 Thema abonnieren
 Von 
Ihr neuer
Status:
Praktikant
(683 Beiträge, 250x hilfreich)
Anklage wegen fahrlässiger Tötung in Luxemburg

Hallo ihr,

folgende zugegebener Maßen schwierige Situation. Ich werden sehr wahrscheinlich wegen eines tödlichen Arbeitsunfalls in Luxemburg wegen, wie es dort heißt, unfreiwilliger Tötung angeklagt. Ich war hier in Deutschland so mehr oder weniger als Sicherheitsbeauftragter beschäftigt und auf einer Baustelle in Luxenburg ist ein damaliger Kollege ums Leben gekommen. Die weiteren Umstände sind erstmal egal.
Wie sieht es jetzt mit einem Rechtanwalt aus? Ich habe keine Rechtsschutzversicherung und bin arbeitslos. Kann ich jetzt dort, oder hier, eine wie auch immer geartete Prozesskostenhilfe beantragen? Die Kosten für einen Anwalt bzw. für das ganze Verfahren wird ja in die zig tausende gehen. Es müssen ja auch Übersetzer und dergleichen nötig sein, die auch bezahlt werden müssen.

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6 Antworten
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#1
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 999x hilfreich)

Weder eine Rechtsschutzversicherung zahlt, noch gbit es in Strafsachen Prozesskostenhilfe.

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"Meine Beiträge stellen nur meine Sicht der Dinge dar, keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

War der Kollege Deutscher? Wenn nein, welche Nationalität?

Welche maximale Strafandrohung hat der angeklagte § in LUX theoretisch?



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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

-- Editiert !!Streetworker!! am 17.11.2013 20:16

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Ihr neuer
Status:
Praktikant
(683 Beiträge, 250x hilfreich)

Hallo,

ja der Kollege war Deutscher, die ausführende Firma ist in Deutschland.
Was auf fahrlässige Tötung steht weiß ich nicht, aber ich denke so ungefähr das Gleiche wie hier in Deutschland

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

quote:
Was auf fahrlässige Tötung steht weiß ich nicht, aber ich denke so ungefähr das Gleiche wie hier in Deutschland


Dann wäre es villeicht sinnbringend das Verfahren hier nach Deutschland zu holen, was eig. problemlos möglich sein müßte, wenn sowohl der "Täter" Deutscher ist, als auch das "Opfer" kein Luxemburger ist.

Fahrlässige Tötung wird in D mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe bestraft, also kein Fall für einen Pflichtverteidiger (der -außer bei Freispruch- auch nicht kostenlos wäre).

Andere Hilfen hinsichtlich Anwaltskosten gibt es in Strafsachen nicht für Angeklagte. Einzig: Beratungshilfe (außer in den Bundesländern Hamburg und Bremen), wovon aber nur ein erstes Beratungsgespräch abgedeckt ist. Das Einkommen darf für den Anspruch auf Beratungshilfe nur knapp über ALG II Niveau liegen.

Ansonsten bleibt nur eine Ratenzahlung mit einem Anwalt zu vereinbaren.

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Ihr neuer
Status:
Praktikant
(683 Beiträge, 250x hilfreich)

Nee das mit dem nach Deutschland holen wird nix. Es sind insgesamt 7 Leute angeklagt. Davon kommen 3 oder 4 aus Luxemburg. Aber danke für die sachlichen Antworten. Das sind ja keine sonnigen Aussichten.

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Ach so, das sieht natürlich anders aus. Dann versuchen Sie in Luxemburg einen Pflichtverteidiger zu bekommen (wenn es das dort gibt) alleine wegen der Sprache. Gerichtssprache ist ja wohl Luxemburgisch, wobei die Gesetzestexte auf Französisch zitiert werden (wenn man Wikipedia glauben darf)

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