Anklageschrift, Beiakten eingestelltes Verfahren

24. August 2012 Thema abonnieren
 Von 
gtr1000
Status:
Schüler
(254 Beiträge, 25x hilfreich)
Anklageschrift, Beiakten eingestelltes Verfahren

Moin,
vor kurzem kam die Anklageschrift zu einer laufenden Strafsache §306 Abs.1, Nr.1 StGB ins Haus, zudem wurden 2 Beiakten mit aufgeführt, eine UJs(2008) und die andere Js(2009) (beide betreffen den selben Ort und das selbe Delikt).
Diese beiden Akten beinhalten die selbe Straftat, wie auch das derzeitige Strafverfahren.
Bei der Js wurde dieses jedoch eingestellt §170.2 StPO (fahrlässigkeit), da derzeit nicht eindeutig zu klären war, ob nicht vllt. auch jemand anderes in Betracht kommen kann (siehe UJs 2008).

Jetzt meine Frage, die Sta geht davon aus, diese beiden Vorfälle dürften "wahrheitsgemäß" von der jetzt angeklagten Person "vorsätzlich" begangen worden sein.
Werden diese beiden Akten nun mit einbezogen und möglicher Weise im Strafmaß negativ ausfallen oder werden diese nur "angeführt" und nicht mit aufgenommen?
Anklage wurde erhoben beim Amtsgericht Schöffengericht.

Zudem noch die "berühmte" Frage:
"womit kann man rechnen?"

* ein alter Stalltrakt (Wohn-Wirtschaftsgebäude unbewohnt und im Umbaubefunden)wurde in Brand gesetzt und ist vollkommen niedergebrannt, keine Verletzten und das Wohngebäude blieb unbeschädigt.

Bereits bei der ersten Vernehmung Gestanden und echte Reue gezeigt, Abstand von strafrechtlichem Verhalten genommen.
Keine Vorstrafen, lediglich einige eingestellte Verfahren, welche nicht so schwerwiegend sind, wie das Jetztige.
Zu der Zeit in einer absoluten Ausnahmesituation gewesen, gesundheitlich und psychisch, unter starken und hochdosierten, opiathaltigen Medikamenten gestanden (was keine Entschuldigung sein soll)

Bitte keine moralischen und "niederschmetternden" Kommentare dazu!
Das was passiert ist, trifft schon genug und auch die Straferwartung.
Habe selber die Einstellung:
"egal was und wodurch passiert ist, ob durch Trunkenheit, Drogen oder Medikamente, der jenige soll seine Tat begreifen und seine gerechte Strafe erhalten"
und da mache ich auch bei der eigenen Person keine Ausnahme.

http://www.123recht.net/welche-Strafvorschriften-wuerden-in-Betracht-kommen-__f341607.html
gehört zu diesm Tread dazu



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" GTR 1000
" Eine Vision ohne Handlung ist ein Traum;
eine Handlung ohne Vision ist ein Alptraum. ""

-- Editiert gtr1000 am 24.08.2012 15:07

-- Editiert gtr1000 am 24.08.2012 16:15

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Lari-Fari
Status:
Praktikant
(519 Beiträge, 260x hilfreich)

Ich kann Ihnen sagen, dass hier durchaus gravierende Vorwürfe gegen Sie im Raum stehen. Und ich wundere mich auch etwas darüber, dass Sie hier in einem Laienforum herumschreiben und nicht schon längst einen Strafverteidiger beauftragt haben.

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