Hallo,
ich habe echt ******* gebaut und habe nun ein paar Fragen...
Ich habe Betrug begangen, um genau zu sein Warenbetrug über ebay Kleinanzeigen. Ware wurde bezahlt, aber nicht verschickt.
Ich bin 22jahre alt und nicht vorbestraft. Ich habe vor ca 2 Jahren schonmal eine Anzeige bekommen wg Warenbetrug, allerdings wurde diese Eingestellt.
Ich habe nun die Anklageschrift erhalten, Betrug in 2 Fällen mit Schaden iHv insgesamt 190€.
Die Eröffnung für das Hauptverfahren wird vor dem Strafrichter gestellt.
Ich habe 1 Woche Zeit Gründe gegen die Zulassung des Verfahrens zu nennen. Sollte ich das tun?
Nun ist die Frage, welche Strafe habe ich zu erwarten? Ich kann mir leider keinen Strafverteidiger/Anwalt leisten, da ich arbeitsunfähig erkrankt bin & momentan von ALG ll lebe. Ein Pflichtverteidiger wird mir wohl nicht gestellt.
Ich habe echt Angst vor der Verhandlung... Ich weiß nicht, ob & vorallem was ich vor Gericht sagen soll... Ich muss gestehen, ich habe leider insgesamt 4 mal betrug begangen, wovon nun (bis jetzt) aber nur 2 angeklagt worden sind... Sollte ich vor Gericht gestehen, dass eig noch 2 weitere Fälle "offen" sind? Ich habe Angst, dass ich jz z.B. für die 2 Fälle eine Strafe auf Bewehrung bekommen werde und dann aber irgendwann die anderen offenen 2 Fälle nachher noch hinzu kommen.. Was sollte ich nun am besten tun? Ich bereue die Taten echt.. Mir blieb nichts anderes übrig..
-- Editiert von cocolienchen am 26.04.2018 22:33
Anklageschrift Betrug 2 fälle
26. April 2018
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Frage vom 26. April 2018 | 22:22
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Anklageschrift Betrug 2 fälle
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#1
Antwort vom 26. April 2018 | 22:37
Von
Status: Unbeschreiblich (30223 Beiträge, 9553x hilfreich)
Zitat:Ich habe 1 Woche Zeit Gründe gegen die Zulassung des Verfahrens zu nennen. Sollte ich das tun?
Welche Gründe schweben Dir denn da so vor, die Du nennen wollen würdest...?
Zitat:
Nun ist die Frage, welche Strafe habe ich zu erwarten? Ich kann mir leider keinen Strafverteidiger/Anwalt leisten, da ich arbeitsunfähig erkrankt bin & momentan von ALG ll lebe.
Wahrscheinlich eine Geldstrafe in unteren Bereich. Gaaaanz grob geschätzt 45-60 Tagessätze á 10,00 bis 20,00 EUR. Also irgendwas zwischen 450,00 und 1.200,00 EUR.
Zitat:Ein Pflichtverteidiger wird mir wohl nicht gestellt.
No
Zitat:Sollte ich vor Gericht gestehen, dass eig noch 2 weitere Fälle "offen" sind?
Nö, das interessiert das Gericht im Moment nicht. Wenn es da noch zur Anklage kommt, wird eine nachträgliche Gesamtstrafe gebildet, oder -je nach dem wie happig das Urteil jetzt ausfällt- vielleicht(!) nach § 154 StPO eingestellt.
Zitat:Ich habe Angst, dass ich jz z.B. für die 2 Fälle eine Strafe auf Bewehrung bekommen werde und dann aber irgendwann die anderen offenen 2 Fälle nachher noch hinzu kommen..
Selbst wenn das so kommen würde (was mords-unwahrscheinlich ist), könnte die Bewährung desw. nicht widerrufen werden, da die Tatzeitpunkte der anderen Taten nicht innerhalb der Bewährungszeit lägen.
Zitat:Was sollte ich nun am besten tun?
Bei Gericht einen guten Eindruck machen...
#2
Antwort vom 26. April 2018 | 22:44
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Ich würde am liebsten vor Gericht einfach garnichts sagen und schweigen... Bin psychisch sehr instabil... Obwohl ein geständnis wohl wahrscheinlich besser kommt, als zu schweigen oder?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 26. April 2018 | 22:46
Von
Status: Unbeschreiblich (30223 Beiträge, 9553x hilfreich)
ZitatObwohl ein geständnis wohl wahrscheinlich besser kommt, als zu schweigen oder? :
In jedem Fall. Vor allem eines, das von "Einsicht & Reue" getragen ist.
#4
Antwort vom 26. April 2018 | 22:52
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Die eröffnung der Hauptverhandlung wird man aber nicht mehr aufhalten können, selbst wenn ich ein Schuldgeständnis ablege oder? Warum wird eig eine anklage gemacht und kein strafbefehl? Vielen Dank schonmal für die Hilfe..
-- Editiert von cocolienchen am 26.04.2018 22:52
-- Editiert von cocolienchen am 26.04.2018 22:54
#5
Antwort vom 27. April 2018 | 01:04
Von
Status: Unbeschreiblich (30223 Beiträge, 9553x hilfreich)
Zu 1. Nein
Zu 2. Das muss man den Staatsanwalt fragen, warum er keinen beantragt hat. Wahrscheinlich möchte er einen persönlichen Eindruck gewinnen.
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