Hallo, leider wurde ich wegen Warenbetrug Angezeigt.
Die Polizeiliche Vorladung habe ich Ignoriert, da ich kein Geld für ein Anwalt habe und somit auch keine Akten Einsicht.
Es handelt sich um eine Anzeige
wegen Warenbetrug, der Geschädigkte hat bei mir was im Wert von 80€ gekauft
und ich bin leider nicht dazu gekommen es zu verschicken und habe es auch wirklich vergessen.
Nach 8 Tagen habe ich dann einen Anruf meiner Bank bekommen das der käufer sein Geld wieder haben will dies habe ich dann auch natürlich meiner Bank erklärt und ihnen erlaubt das Geld zurück zu überweisen.
Mir wird nun vorgeworfen nie vorgehabt zu haben die Ware zu verschicken.
Nun die Frage was soll ich tuhen das ganze läuft über dem Jugendrichter.
Was kommt auf mich zu ?
Anklageschrift Betrug (nicht vorbestraft)
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



Dann kannst du nur abwarten, bis der Termin zur Hauptverhandlung kommt, dorthin gehen und kleine Brötchen backen. Und vor allem einen Beleg mitnehmen, aus dem hervorgeht, dass der Käufer sein Geld zurückbekommen hat, also am besten den Kontoauszug, auf dem die Zahlung ersichtlich ist.
Mit ein bisschen Glück wird das Verfahren dann vor Gericht eingestellt, eventuell mit Auflage von ein paar wenigen sozialen Arbeitsstunden.
Zitat:Die Polizeiliche Vorladung habe ich Ignoriert, da ich kein Geld für ein Anwalt habe und somit auch keine Akten Einsicht.
Akteneinsicht gibt es schon für 50 €. Abgesehen davon... was wolltest du denn in diesem Fall mit Akteneinsicht? Der Sachverhalt lag doch klar auf der Hand.
-- Editiert von !!Streetworker!! am 24.05.2019 20:17
Danke für die Antwort.
Habe noch eine Frage, und zwar wie ist das mit einem Anwalt wird der mir gestellt oder brauche ich überhaupt einen ?
Und kommen irgend welche Gerichtskosten auf mich zu ?
-- Editiert von fb516040-97 am 25.05.2019 12:45
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Habe noch eine Frage, und zwar wie ist das mit einem Anwalt wird der mir gestellt Nein.
oder brauche ich überhaupt einen ? Nein.
Und kommen irgend welche Gerichtskosten auf mich zu ? Beim Jugendgericht i. d. R. nicht.
Und sollte ich eine Beweiserhebung beantragen vom Kontoauszug ?
Wenn ja wo mache ich das ?
Beim Gericht. Du kannst den Auszug aber auch einfach mit zur Verhandlung nehmen.
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