Anklageschrift Computerbetrug

12. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
ZugestelltAm
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Anklageschrift Computerbetrug

Guten Tag,

vor nun knapp 3 Jahren bekam ich eine Hausdurchsuchung vom LKA.
Mir wurde vorgeworfen Waren im Wert von ca. 2500€ - 3000€ bei jemanden bestellt zu haben, der für mich dann auf einer Seite diese Waren bestellt und an meine angegebene Lieferadresse schicken lassen hat.

Nach knapp 3 Jahren kam nun die Anklageschrift wo 2 Personen (einen davon kenne ich nicht einmal) und ich beschuldigt werden.
Unter meinem Namen steht noch bestraft drunter. Was hat das zu bedeuten?
Vorbestraft bin ich eigentlich nicht. Nur bei der Hausdurchsuchung wurden noch Knaller gefunden für die ich 600€ Strafe zahlen durfte. Steht deswegen unter meinem Namen bestraft?

Uns wird vorgeworfen, gemeinschaftlich in 8 Fällen, sich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil verschafft und das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt zuhaben.

Was wird uns nun erwarten? Leider ist grad Freitag, weshalb ich nun bis Montag warten muss, um mir einen Anwalt zuholen. Deswegen frage ich vorab hier schon mal.

Und wie lange wird es bis zum Gerichtstermin dauern, bzw. wie lange kann es dauern?

-- Editiert von ZugestelltAm am 12.07.2019 19:40

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat:
Unter meinem Namen steht noch bestraft drunter. Was hat das zu bedeuten?
Vorbestraft bin ich eigentlich nicht. Nur bei der Hausdurchsuchung wurden noch Knaller gefunden für die ich 600€ Strafe zahlen durfte. Steht deswegen unter meinem Namen bestraft?


Ja, wahrscheinlich, obwohl ich solch einen Vermerk aus deutschen Anklageschriften eigentl. nicht kenne.

Zitat:
Was wird uns nun erwarten?


Wenn nicht auf § 263a, Abs. 2 iVm. § 263, Abs. 3, Nr. 1 Bezug genommen wird, also ein "besonders schwerer Fall" angeklagt ist, sondern nur einfacher Computerbetrug in 8 Fällen, entweder eine hohe Geldstrafe oder eine kurze Freiheitsstrafe auf Bewährung.

Zitat:
Und wie lange wird es bis zum Gerichtstermin dauern, bzw. wie lange kann es dauern?


Das kommt auf die Auslastung der örtl. Justiz an. Hier bei uns wäre 2 bis 6 Monate ein realistischer Zeitrahmen.

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