Anklageschrift Eröffnung Hauptverhandlung wegen Betrug

8. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
Rialto
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Anklageschrift Eröffnung Hauptverhandlung wegen Betrug

Hallo zusammen

Ich habe eine Anklage in 12 fällen bekommen. Streitwert ca. 1400€

Mir wird vorgeworfen online bestellt zu haben mit der Absicht nicht alles zurück zu schicken

Musste erstmal bei der Polizei meinem E-Mail Verlauf mit dem Händler nachweisen

Dann waren sie bei mir und haben hier Durchsucht und ein paar Teile mitgenommen

Ich hab die Tat nicht gestanden aber um ehrlich zu sein war ich etwas verloren in meiner online Einkaufswahn dass ich den überblick einfach verloren habe

Nun wie gesagt will das Amt Gericht ein Hauptverfahren eröffnen

Wie kann ich noch das Hauptverfahren umgehen.
Ich möchte nicht in der Öffentlichkeit angeprangert werden
Es sind 3 zeugen geladen

Der E-Mail Verkehr mit dem Händler lief aber ja ganz klar nur schriftlich ab

Ich bin Ende 30 alleinerziehendund berufstätig.
Kann man noch anbieten den streitwert zu begleichen um der Hauptverhandlung zu umgehen und zumindest nur ein Strafverfahren auferlegt zu bekommen

Bitte um eure Hilfe bin echt verzweifelt

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



37 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38430 Beiträge, 14000x hilfreich)

Das ist ein Strafverfahren! Du hast jetzt die Möglichkeit, noch eine Stellungnahme abzugeben, eigene Beweisanträge zu stellen. Wenn erst einmal Anklage erhoben ist, wird sich außerhalb der Hauptverhandlung wenig tun, und bei 12 Fällen ist es unwahrscheinlich wie auch immer um die Hauptverhandlung herumzukommen. Natürlich ist es immer sinnvoll, den Schaden vor der Hauptverhandlung zu regulieren. Das wirkt sich auf die Höhe der Strafe aus, sofern eine zu verhängen ist.

Im übrigen hast Du wohl zu viel Gerichtsschows im Fernsehen angeschaut. In deutschen Gerichten wird niemand an den Pranger gestellt. Und Zuschauer gibt es beim Einzelrichter in der Regel auch nicht. Da sitzen also in dem Raum neben Dir eben der Richter und ein Amtsanwalt oder Staatsanwalt. Das wars.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Rialto
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten morgen,

danke. in der Anklage steht sogar gewerbsmässig. ich habe das Dokument jetzt so oft durchgelesen.
Ich bin echt verzweifelt.

Ich habe schon Stellungnahme bezogen in dem ich meine Email kommunikation an die Polizei abgeben musste, diese wurden anscheinend zur Staatsanwaltschaft weitergegeben. 2 Monate später waren Zivilfahnder bei mir und haben meine Wohnung durchsucht.

Ist das die Stellungnahme die du meinst?
Nun ist eben der Brief da.
Ist es besser einen Anwalt dazu zu holen. Was kostet mich das?
Hat jemand Erfahrungswerte?

DANKE euch


0x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38430 Beiträge, 14000x hilfreich)

Natürlich ist es eine öffentliche Verhandlung. Was denn sonst? Nur, da hört in der Regel doch niemand zu. Mal eine Frage, wovon willst Du einen Anwalt bezahlen? Du konntest ja offensichtlich bisher nicht mal den Schaden, den Du angerichtest hast, regulieren. Ein guter Strafverteidiger, das dürfte angesichts der Fülle der Fälle bei deutlich über 1000 € anfangen, nach oben offen, die Gebühr. Wäre sinnvoller, das Geld in die Schadensregulierung zu stecken.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Rialto
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Natürlich ist es eine öffentliche Verhandlung. Was denn sonst? Nur, da hört in der Regel doch niemand zu. Mal eine Frage, wovon willst Du einen Anwalt bezahlen? Du konntest ja offensichtlich bisher nicht mal den Schaden, den Du angerichtest hast, regulieren. Ein guter Strafverteidiger, das dürfte angesichts der Fülle der Fälle bei deutlich über 1000 € anfangen, nach oben offen, die Gebühr. Wäre sinnvoller, das Geld in die Schadensregulierung zu stecken.

wirdwerden


ehrlicherweise ist es ein Mischmasch aus - ja hab mal "ausversehen" etwas nicht mit zurück geschickt - aber der online shop hat mir alles zurück gebucht bzw. gutgeschrieben, und aus ich hab den überblick verloren.
daher war mein erster impuls, ne ich hab doch alles richtig gemacht und alles zurück geschickt.
ich wäre auch bereit gewesen den schaden zu regulieren. aber der online shop hat mir hier nicht mal mahnungen geschickt da ja alles "retourniert" / "gutgeschrieben" wurde.
heisst ich hatte keine gelegenheit den schaden zu regulieren - da schon die anzeige von der polizei bei mir einging.
ich weiss ein anwalt ist teuer. ich habe jetzt einen befragt, der 500 euro als anzahlung nehmen möchte.
da ich aber total lost bin weiss ich nicht ob ich es alleine durchstehe.
ich kenne mich nicht mal mit den begrifflichkeiten aus.

kurze erläuterung zur anklage
12 fälle beim gleichen online händler
kleinstbeträge die sich aber auf die og. summe zusammen schliessen
vorwurf ich hätte gewerblich gehandelt, was niemals stimmt. ich verkaufe ja nicht mal bei ebay oder kleiderkreisel

ich habe heute schon den termin bei dem strafverteidiger. soll ich nun dahin?

0x Hilfreiche Antwort


#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38430 Beiträge, 14000x hilfreich)

Ja, natürlich kannst Du zu Deinem Anwalt. Nur, nimm ein wenig Geld mit, so etwa 500 € als Vorschuß, und dann sieht man weiter.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Rialto
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

die regulierung des schadens muss ja auch sein - an wen zahl ich das? kann ich die kosten in raten bezahlen?
puhhh das ist soooo ätzend. mir ist schon den ganzen tag schlecht davon. :(

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38430 Beiträge, 14000x hilfreich)

Na ja, wie Du Dich mit Deinen Gläubigern einigst, das ist Dein Problem. Raten beim Anwalt sind möglich,wenn der Anwalt es mitmacht. Woher sollen wir das hier wissen?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Zitat (von Rialto):
12 fälle beim gleichen online händler
kleinstbeträge die sich aber auf die og. summe zusammen schliessen


Vorsicht - über 100€ pro Fall ist KEIN Kleinstbetrag, weder allgemein noch juristisch! Mit sowas schaden Sie sich sehr.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Rialto
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich meinte mit Ratenzahlung auch eher die Regulierung des Schadens. Nicht die Anwaltskosten


Ja sorry hab mich verschrieben
Kleinbeträge die sich summieren
Es soll nicht den Eindruck machen ich nehme es auf die leichte Schulter.

Damage ist Done muss ich eh durch
Für mich nur zu klären wie am glimpflichsten und kostensparend wie möglich

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Dr. Lamar
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 37x hilfreich)

Zitat (von Rialto):

Ja sorry hab mich verschrieben
Kleinbeträge die sich summieren


Sie irren sich! Es sind auch keine Kleinbeträge die sich summieren, da diese im Schnitt über 100 Euro liegen. Sagen sie das lieber nicht vor Gericht, sonst wird die Strafe härter.

Und was die Ratenzahlung angeht:

Wenn der Gläubiger sich darauf einlässt => Dann geht es
Wenn der Gläubiger sich nicht darauf einlässt => Dann geht es nicht

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Also...

Ich würde mir an Ihrer Stelle gut überlegen, ob ich bei Gericht diese "verwirrte Hausfrau-Nummer" die nur mal vergessen hat, alles zurückzusenden abziehe. Die wird in einem solchen Fall (12x mal beim selben Händler!!) nämlich niemand glauben.

Es ist -im Normalfall- auch sehr unwahrscheinlich, dass ein Händler 12mal(!!) eine Kompletterstattung vornimmt,, obwohl nur die Hälfte (oder wie viel auch immer) zurückgesendet wird. Daher wage ich mal zart zu vermuten, dass das ganze entweder über PayPal-Käuferschutz lief oder -eher noch- über Amazon A-Z-Garantie. Denn dort reicht es zum Leidwesen der Marketplace-Händler einfach eine Paketnummer an Amazon zu schicken und anzugeben, dass man alles zurückgeschickt hat, um eine Kompletterstattung (von Amazon zu Lasten des Marketplace-Händlerkontos) zu bekommen. Was wirklich in dem Retourenpaket war, interessiert Amazon nicht. Daher ist es so eine Art "Sport" geworden, sich irgendwelche 500,00 € Designer-Fummel via Amazon zu bestellen und nen ollen KIK-Schlüpper für 1,99 zurückzuschicken. Amazon erstattet ja... (die 500,00). Ich helfe selbst ab und an im Onlineshop eines Verwandten aus und wir zeigen seit einiger Zeit solche Sachen auch rigoros an, wenn der Vorsatz klar auf der Hand liegt - und bei 12 Fällen des selben Käufers tut er das.

Sie sollten sich in Anbetracht der Tatsache, dass hier eine Freiheitsstrafe von mind. 7 Monaten auf Sie zukommt, wenn tatsächlich gewerbsmäßiger Betrug verurteilt wird, was wohl so kommen wird, tatsächlich einen Anwalt nehmen, bevor Sie sich selbst bei Gericht noch um die Aussetzung zur Bewährung reden, die es wohl im Normalfall geben wird, insofern Sie nicht schon einschlägig vorbestraft sind.

2x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38430 Beiträge, 14000x hilfreich)

Streetworker, Du hast es wunderbar auf den Punkt gebracht. Die Täterin sollte vielleicht mal in ihre Überlegungen einbeziehen, dass Richter und Staatsanwälte auch nicht so ganz blöd bzw. naiv sind. Und man nimmt den ganzen Blödsinn eben nur wegen der Anklageschrift nicht auf die leichte Schulter. Bis jetzt hat man es ja auf die leichte Schulter genommen. WEnn man wirklich so knapp bei Kasse ist, dass man nichts regulieren konnte, dann wird der Richter natürlich auch fragen, wieso man dann so wild drauf los bestellt hat. Das System ist doch so offenkundig ...

Ich erinnere mich an die guten alten Versandhauszeiten, in denen es im Prinzip drei große Versandhäuser gab, die konnten es noch schaffen, in enger Zusammenarbeit mit der Post diesen Fällen sehr schnell einen Riegel vorzuschieben. Und die Daten der Betrüger wurden untereinander ausgetauscht. Da gabs dann nur Lieferungen per Nachnahme und Rückerstattung erfolgte erst nach Eingang der Retoure und Überprüfung. Aber auch seinerzeit wurde ab einem gewissen Umfang die Staatsanwaltschaft eingeschaltet, spätestens da wurden die anderen Versandhäuser gewarnt. Damit war dann für diese Täter das Ende der Fahnenstange erreicht. Es wurde also schwerer gemacht, und das war auch gut so.

Es geht wohl nur so, dass man wirklich alles anzeigt, leider. Und die Täter sollten sich mal überlegen, wieviele kleine Händler an so Fällen kaputt gehen. Auch in diesem Fall hier lese ich nur "ich, ich, ich...."
Eine sehr unschöne Entwicklung.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Zitat:
Es geht wohl nur so, dass man wirklich alles anzeigt, leider. Und die Täter sollten sich mal überlegen, wieviele kleine Händler an so Fällen kaputt gehen.


Richtig. Und solche Läden wie Ama*** helfen durch das oben beschriebene kräftig dabei mit. Die Leute werden geradezu dazu eingeladen zu betrügen. Amazon erstattet immer alles zurück, den schliesslich soll "das positive Einkaufserlebnis des Kunden" (Originalphrase Ama***) nicht beeinträchtigt werden. Wenn sie (also Ama***) das mit dem Zeug machen, das sie auf eigene Rechnung verkaufen, soll es noch egal sein, aber bei Erstattungen zu Lasten von Marektplace-Händlern, die dann auf ihrem Schaden sitzen bleiben, hört der Spaß auf.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38430 Beiträge, 14000x hilfreich)

Na ja, ich hab so was noch nie als Einladung zum Betrug genommen. Es ist zwar heute leichter zu betrügen, aber Betrug bleibt es. Und wie hier in einer großen Anzahl von Fällen, systematisch, da hört der Spaß doch auf. Nur, früher wurden die Versandhäuser angepinkelt, weil sie auf der Ausfüllung der bestimmten Formulare bei der Post bestanden (sogar in Talk-Shows, bei der IHK u.s.w.), heute ist es zu leicht gemacht, ja watt denn nu?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Zitat:
Na ja, ich hab so was noch nie als Einladung zum Betrug genommen.


Du nicht :)

Natürlich auch die Mehrheit der Kunden nicht.

Nur - nach meiner Beobachtung verführt diese "Arbeitsweise" von Ama*** doch schon einige "eigentlich" ehrlichen Kunden, die normalerweise so etwas nicht tun würden. Es ist auch nicht immer gleich "Hardcore-Betrug" und trifft auch nicht jede Branche gleichermaßen. Besonders betroffen ist u.a. die Bekleidungsbranche (wo auch mein Verwandter tätig ist). Da wird z.B. ein Smoking oder ein Dinnerjacket gekauft, weil man zur Hochzeit eingeladen ist, oder mal eine Kreuzfahrt mitmacht. Wenn Du da ein Markenteil haben willst, geht das so ab 400,00 € los. Nach dem Event fällt den Leuten ein, dass sie das Teil mutmaßlich nie wieder brauchen werden. Also wird es prompt zurückgeschickt, vollgesogen mit Zigarrettenqualm, Lippenstift oder Rouge am Kragen, teilweise mit Brandlöchern drin usw. Und selbst wo all das nicht der Fall ist, dann doch eindeutig weit über eine Anprobe hinausgehend getragen. 400,00 € sind für viele Leute sehr viel Geld und das "so einfach" zurückbekommen zu können ist verführerisch. Abibälle sind da auch immer ganz heiß. Erst wird Tag und Nacht drin gefetet, dann zurückgeschickt, weil angeblich nicht gepasst oder sonst was. In den Fällen sind die Kids dann aber auch oft so dusselig, irgendwelche Eintrittskarten in der Innentasche zu vergessen und stolz auf Facebook in dem Teil zu posieren. In den Fällen reicht es dann oft, denen einen screenshot von ihrem Facebook-Account zu senden und ein Foto der Eintrittskarte iVm. einer Anzeigendrohung, damit sie die von Ama*** erstattete Kohle wieder zurücküberweisen. Dafür bekommen sie dann natürlich auch ihr getragenes Teil zurück.

1x Hilfreiche Antwort


#19
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38430 Beiträge, 14000x hilfreich)

Das mit den getragenen Klamotten ist so alt wie der Versandhandel in Deutschland. Streetworker, das mag für Dich neu sein, Du siehst auch mal die Seite des Geschädigten und nicht nur die der armen Kriminellen. Was meinst Du, was erst bei Schmuck abgeht, von "ich habe zwar das Päckchen bekommen, aber es war leer, ich habe den Ring zurückgeschickt, der Dieb muss bei Euch sitzen" bis "der Dieb war wohl der Briefträger." Und bei gesperrten Adressen den Nachbar überreden, unter seinem Namen das alles abzuwickeln. Das alles ist uralt. Was meinst Du wohl, warum schon vor 50 Jahren jedes, wirklich jedes Versandhaus in Deutschland eine solche Clearing-Abteilung hatte? Es wird nirgendwo so viel geklaut und betrogen wie im Versandhandel. Und zwar mit erheblicher krimineller Energie und unglaublicher Kreativität. Ich will hier nicht noch mehr Tricks veröffentlichen, will ja keine Gebrauchsanleitung bieten.

Ich hatte schon als ganz junge Studentin die Möglichkeit, neben meinem Studium und in den Semesterferien in so einer Abteilung im Versandhandel zu arbeiten. Hinsichtlich der Vielfältigkeit der Betrugsmöglichkeiten - ich habe ständig dazu gelernt.

Was neu ist, nach meiner Einschätzung, das sind die Serientaten, wie wir sie hier haben. Diese Täter haben es leichter, als es früher war. Aber ansonsten .... seufz. Nur diese Täter wie hier die Fragestellerin sollen es sich abschminken, dass irgendein Richter in Deutschland oder ein Staatsanwalt ihr die tüttelige alleinerziehende arme arbeitende Hausfrau als Grund für einen Freispruch abnimmt. Die den Überblick verloren hat. Oder dass so eine Einlassung strafmildernd wirkt. Im Gegenteil.

Sie hat doch nur eine Chance. Jetzt schnellstens regulieren, wie auch immer, nur komplett und schnell. Und es dann mit der Wahrheit versuchen. Das wars.

wirdwerden



0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Moin,

nee, das ist weder "neu" für mich (ich bin da schon 20 Jahre dabei - und klar gibt's dieses Klamottenrücksenden schon lange und Ama*** gibt es ja auch nicht erst seit gestern. Ich sagte ja auch nicht, dass es erst seit kurzem so läuft) noch mache ich es mir in Bezug auf A "leicht". Leicht macht es sich Ama*** :)

Punkt ist doch der:

Im Normalfall (Kauf direkt beim Händler) schickt der Kunde was zurück und bekommt anschliessend seine Gutschrift über das was er zurückgesendet hat. Will er nun z.B. behaupten, dass mehr im Paket war, als es wirklich der Fall war, muss er sich direkt mit dem Händler auseinandersetzen und Geld nachfordern. Machen natürlich auch welche (ich sag ja nicht, dass das außerhalb von Ama*** gar nicht vorkommt).

Bei Ama*** muss er das nicht. Da muss er nur anhaken, dass er alles zurückgesendet hat und Paketnummer an Ama*** übermitteln und bekommt von Ama*** automatisch den vollen Betrag erstattet, Für Ama*** ist nicht entscheident, was der Händler angibt, was im Retourenpaket war, sondern was der Kunde angibt. Immer und zu 100%. Der Kunde hat immer Recht (aus Ama***-Sicht) Die Auseinandersetzung mit dem Händler entfällt also für den Kunden, um an das Geld zu kommen.

Und genau diese fehlende Hemmschwelle ist für einige offenbar entscheident. Denn es ist sicherlich kein Zufall dass diese Betrugsversuche bei Bestellungen über Ama*** ca. 5mal so häufig sind, wie bei Bestellungen die nicht über Ama*** abgewickelt werden. Sowohl bei meinem Verwandten als auch bei zig befreundeten Händlern, als auch bei einigen Großhändlern/Lieferanten meines Verwandten, die selbst auch an Endkunden verkaufen, via u.a. Ama***

Ist auch psychologisch leicht erklärbar. Es ist so ähnlich als wenn man an einem Juweliergeschäft vorbeikommt, bei dem jemand anderes schon die Scheibe eingeschlagen hat. Da ist die Verführung zuzugreifen größer, als wenn man erst selbst die Scheibe einschlagen müsste, um zugreifen zu können :)

Nebenbei bestätigen sogar einige, dass sie den Betrugsversuch wahrscheinlich nicht gestartet hätten, wenn Ama*** es nicht so leicht machen würde. Ich hab ja auch in meinem Hauptjob mit solchen Fällen zu tun und da frage ich auch schon mal interessehalber direkt nach, wenn ich es mit einem Ama***-Betrüger zu tun habe, inwieweit die "Erstattungspolitik" von Ama*** eine Rolle für den Tatentschluss gespielt hat.

-- Editiert von !!Streetworker!! am 11.06.2018 09:51

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38430 Beiträge, 14000x hilfreich)

Du, die Hemmschwelle war im Versandhandel schon immer gering. Und die gebrauchten Klamotten, der Hut ist so alt, man glaubt es nicht. Sie wird jetzt graduell noch geringer geworden sein, die Hemmschwelle, klar. Aber das Problem ist uralt. Wirklich. Früher lief es etwas anders, da gab es so Vokabeln wie "Zahlpausen" u.s.w.

Ich liebe den örtlichen Einzelhandel, bestelle, wenn es sein muss, nur über Direktanbieter, nicht über Amazon. Weil ich die Arbeitsbedingungen dort für bedenklich halte. Wenn ein Anbieter das alles ignoriert, okay, seine Entscheidung. Und Strafanzeige ist geboten, auch ganz klar. Nur, man kann im Leben nicht alles haben.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Rialto
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Morgen,

danke für eure Antworten. Ich habe für die Retouren immer eine Gutschrift bekommen. Ich habe das Geld nicht etwa zurück geholt sondern hatte auf Rechnung gekauft.
Und wenn etwas in meiner Retoure nicht stimmte habe ich mich direkt beim Händler gemeldet und die haben meine Retoure geprüft und mir die Sachen gut geschrieben.
Daher wie gesagt muss wohl ein paar mal was unter gegangen sein, da mir 12 Fälle innerhalb von 3 Jahren in unregelmässigen Abständen vorgeworfen werden.

@Streetworker - hattest du schon mal Erfahrung damit? Ich hab jetzt sooo schiss vor dem Urteil. Was kann ich da am besten machen?


0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Rialto
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Das mit den getragenen Klamotten ist so alt wie der Versandhandel in Deutschland. Streetworker, das mag für Dich neu sein, Du siehst auch mal die Seite des Geschädigten und nicht nur die der armen Kriminellen. Was meinst Du, was erst bei Schmuck abgeht, von "ich habe zwar das Päckchen bekommen, aber es war leer, ich habe den Ring zurückgeschickt, der Dieb muss bei Euch sitzen" bis "der Dieb war wohl der Briefträger." Und bei gesperrten Adressen den Nachbar überreden, unter seinem Namen das alles abzuwickeln. Das alles ist uralt. Was meinst Du wohl, warum schon vor 50 Jahren jedes, wirklich jedes Versandhaus in Deutschland eine solche Clearing-Abteilung hatte? Es wird nirgendwo so viel geklaut und betrogen wie im Versandhandel. Und zwar mit erheblicher krimineller Energie und unglaublicher Kreativität. Ich will hier nicht noch mehr Tricks veröffentlichen, will ja keine Gebrauchsanleitung bieten.

Ich hatte schon als ganz junge Studentin die Möglichkeit, neben meinem Studium und in den Semesterferien in so einer Abteilung im Versandhandel zu arbeiten. Hinsichtlich der Vielfältigkeit der Betrugsmöglichkeiten - ich habe ständig dazu gelernt.

Was neu ist, nach meiner Einschätzung, das sind die Serientaten, wie wir sie hier haben. Diese Täter haben es leichter, als es früher war. Aber ansonsten .... seufz. Nur diese Täter wie hier die Fragestellerin sollen es sich abschminken, dass irgendein Richter in Deutschland oder ein Staatsanwalt ihr die tüttelige alleinerziehende arme arbeitende Hausfrau als Grund für einen Freispruch abnimmt. Die den Überblick verloren hat. Oder dass so eine Einlassung strafmildernd wirkt. Im Gegenteil.

Sie hat doch nur eine Chance. Jetzt schnellstens regulieren, wie auch immer, nur komplett und schnell. Und es dann mit der Wahrheit versuchen. Das wars.

wirdwerden


Hallo,

Danke für die Antwort. Die habe ich vorhin noch nicht gelesen.
Regulieren heisst - Schaden bezahlen. Aber eine Strafe kommt ja sicher auf mich zu - ist ja dann auch berechtigt.
Also muss ich eigentlich einen Anwalt nehmen oder?

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38430 Beiträge, 14000x hilfreich)

Nö, musst Du nicht. Wovon willst Du ihn bezahlen? Viel wichtiger ist, den Schaden zu regulieren.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Rialto
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Nö, musst Du nicht. Wovon willst Du ihn bezahlen? Viel wichtiger ist, den Schaden zu regulieren.

wirdwerden


Hallo,
aber soll ich zur Hauptverhandlung ohne Anwalt erscheinen? Ich weiss nicht mal was ich sagen soll ohne dass ich mich noch mehr belaste?
Klar bin ich bereit den Schaden zu regulieren - mir wird auch noch ne Strafe verhängt, das ist mir klar und trage sicher auch noch die Gerichtskosten.

Wie kann ich mich denn da am besten selber vertreten?

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38430 Beiträge, 14000x hilfreich)

Mir fehlt immer noch die Antwort auf die Frage "wer soll das bezahlen ...."

Heisser Tipp: wenn Du weisst, welcher Richter zuständig ist, im Gericht anfragen, wann er seine Sitzungen hat, mal hinten rein setzen als Zuschauer, sich das Ganze anschauen. Und bis dahin endlich den Schaden reguliert haben. Wenn dann noch Geld übrig ist, so ab 800 € kann man immer noch über die Mandatierung eines Anwalts nachdenken.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Dr. Lamar
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 37x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Mir fehlt immer noch die Antwort auf die Frage "wer soll das bezahlen ...."

Heisser Tipp: wenn Du weisst, welcher Richter zuständig ist, im Gericht anfragen, wann er seine Sitzungen hat, mal hinten rein setzen als Zuschauer, sich das Ganze anschauen.
wirdwerden


Aber dann natürlich mit:

=> Sonnenbrille
=> angeklebten Bart
=> Perücke (Alternativ, wenn es noch 4-5 Woche zu Ihrer Verhandlung sind können Sie sich auch eine Glatze schneiden lassen)
=> Vorher Körper mit Schuhcreme einfärben, wenn Sie eine weiße Hautfarbe haben
=> und Kleidung tragen, die Sie sonst nie tragen.
=> Sollten sie angesprochen werden, sprechen Sie in gebrochenen Deutsch



Richter haben nunmal ein SEHR gutes Erinnerungsvermögen! Und die mögen es garnicht, wenn die vorher analysiert werden.


-- Editiert von Dr. Lamar am 11.06.2018 17:48

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38430 Beiträge, 14000x hilfreich)

Nee, natürlich kann sie hingehen. Und ob der Richter sie wiedererkennt oder nicht, ist doch wurscht. Es geht darum, dass sie Sicherheit bekommt. Und Verhandlungen sind nun mal aus gutem Grund öffentlich.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort


#30
 Von 
Rialto
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

an wen wende ich mich denn um den schaden beim online händler zu regulieren?
darf ich da den händler direkt kontaktieren und ihm Ausgleich anbieten?
in dem brief steht dass ich 2 wochen zeit hab mich zu äussern, ob ich eine verteidigung mitnehme oder nicht.
erinnere den wortlaut nicht mehr bzw. die aufforderung.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.676 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.205 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
12