Anklageschrift erhalten. Vergehen §§ 263 Abs. 1 und 4, 248a, 53 StGB

6. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
Dustin0815
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)
Anklageschrift erhalten. Vergehen §§ 263 Abs. 1 und 4, 248a, 53 StGB

Hallo,

Ich habe Heute eine Anklageschrift erhalten.

Vergehen Strafbargemäß §§ 263 Abs. 1 und 4 , 248a , 53 StGB

§§ 263 verstehe ich das ist Betrug, weiß ich da ich schon 2x einen Strafbefehl erhalten habe wegen Betrugs ist also nicht meine erste Sache leider, beide male kam ich mit Geldstrafe davon, nur diesmal glaube ich nicht dara,n da der Staatsanwalt beantragt das Hauptverfahren gegen mich zu eröffnen und Termin zur Hauptverhandlung fordert.

Kann mir wer sagen was die Anderen § bedeuten ?

die ersten beiden Verurteilungen die ich erhielt per Strafbefehl war auch Betrug die summe lag etwa bei 400€

Die jetzige Anklage umfasst 4 Geschädigte Gesamtwert knapp 200€ 2x Online Bestellt nicht bezahlt und 2x sachen Verkauft aber nicht Abgeschickt sondern Geld einfach behalten.

Ich weiß ich bin ein *********, braucht ihr mir Bitte nicht sagen, was das betrifft muss ich Therapie machen.

Was kann mich jetzt bei der Verhandlung erwarten, könnte ich noch mit Bewährung davon kommen?


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30 Antworten
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#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat:
Kann mir wer sagen was die Anderen § bedeuten ?


Das bedeutet, dass der Betrug [§ 263, Abs. 1 StGB ] sich auf eine geringwertige Sache bezieht [§ 248a StGB ]. Da § 248a dem Wortlaut nach nur für Diebstahl und Unterschlagung gilt ist in § 263, Abs. 4 die "Verbindung" zum Betrug geschaffen worden. § 53 bedeutet Tatmehrheit, also dass es um mehr als nur 1 Betrug geht.

Ihnen werden also mehrere Betrugsfälle (mind. 2) vorgeworfen. Mindestens einer davon in Bezug auf eine geringwertige Sache.

Achso, jetzt erst gelesen: Offenbar sind es also 4 Fälle...

Zitat:
Was kann mich jetzt bei der Verhandlung erwarten, könnte ich noch mit Bewährung davon kommen?


Wird man sehen. Wenn die Sozialprognose nicht mega-schlecht ist, sicherlich ja.

Aber ganz ehrlich: Glauben Sie, das bringt was? Sie haben sich die beiden anderen Verurteilungen nicht zur Warnung dienen lassen (und die Einstellungen die evtl. davor schon gab, auch nicht). Warum sollte Sie ein Bewährungsurteil jetzt von neuerlichen Betrugstaten abhalten? Sie haben doch bisher immer weitergemacht, nach dem Motto: "Wird schon noch mal gutgehen". Warum wird das dieses Mal nicht so kommen?

Und nein, dass hier:

Zitat:
ch weiß ich bin ein *********, braucht ihr mir Bitte nicht sagen


....will ich damit gar nicht sagen, sondern dass es ganz viele Straftäter wie Sie gibt (und ich mit denen beruflich zu tun habe) die es erst "schnallen", wenn sich die Haftraumtür hinter ihnen schliesst. Die vorher zig Chancen bekommen haben, aber irgendwie nicht in der Lage waren, diese zu nutzen. Der Reiz immer neue Betrugstaten zu begehen war stärker verbunden mit der Hoffnung, dass "es schon noch ein allerletztes Mal gutgehen wird". Irgendwann ist aber Schluss und es geht nicht mehr gut, auch kein allerletztes Mal. Und dann ist die Heulerei regelmäßig groß, wenn sich (weil man immer wieder Chancen bekommen hat) etliche Monate Knast auf Bewährung angesammelt haben und dann widerrufen werden und incl. der neuen Strafe dann auch mal 2 oder mehr Jahre Knast zu verbüßen sind. Man kann Ihnen nur wünschen, dass Sie vorher den Absprung schaffen.

5x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Dustin0815
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Moin,

Morgen hätte ich ein Gerichtstermin wegen der Sache(ging schnell), habe den vor ner Woche aber Abgesagt und um Verschiebung des Termins gebeten, da ich auch nicht wollte das 2 Zeugen aus anderen Städten Anreißen mit der Begründung, ich möchte nicht noch mehr unnötige Kosten verursachen, da ich die Taten eh begangen habe.

Dann hatte ich geschrieben das in meinen Fall wohl eher nicht nochmal ein Strafbefehl infrage kommt, sonst hätte ich gesagt damit wäre ich auch einverstanden, und auch geäußert das ich nicht möchte das mich nachher die Polizei Vorführt oder Verhaftet, und noch so kleinigkeiten.

Post vom Gericht war Freitag im Briefkasten.

Sehr geehrter Herr....

es wird mitgeteilt, das der Erlass eines Strafbefehls gem. § 408a StPO in Betracht kommt
Mit einem Haftbefehl ist momentan nicht zu rechnen.


Das war alles, nun steht da leider nicht ob der Termin Verschoben, Abgesagt oder sonst was ist, kann ich jetzt davon ausgehen das der Termin Morgen definitiv nicht stattfindet?

Und was bedeutet §408a ist Strafbefehl nicht 407 ?

Mfg

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Nein, sie können davon ausgehen, dass der Termin definitiv stattfindet und auch die Zeugen kommen und Geld kosten. Man kann als Angeklagter auch nicht einfach einen Termin absagen.

Das Gericht weist lediglich darauf hin, dass - falls Sie nicht auftauchen - die StA die Möglichkeit hat einen sog. Sitzungsstrafbefehl zu beantragen. Wenn da auf eine Bewährungsstrafe erkannt werden soll, müsste sogar auf die Schnelle noch ein Pflichtverteidiger bestellt werden, was auch einige hundert Euro kostet, die Sie zu zahlen haben.

Wenn die StA keinen Sitzungsstrafbefehl beantragt, wird vertagt, es gibt einen neuen Termin, die Zeugen müssen nochmal kommen und kosten nochmal Geld.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Dustin0815
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Aber den Brief den ich dahin geschrieben habe mit Verschiebungswunsch usw, bekommt schon der Richter oder Richterin vorgelegt oder ?

Hatte Geschrieben das ich noch bis Sonntag in Spanien bin, und keine Geldmittel habe um alleine Zurückzureisen, da ich die Kosten nicht Selbst bezahle.

Also kann ich auch trotzdem noch mit einem Haftbefehl rechnen, wenn ja muss das die Staatsanwaltschaft beantragen oder macht das die Richterin Automatisch ?

-- Editiert von Sab0178 am 17.04.2018 11:17

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat:
Aber den Brief den ich dahin geschrieben habe mit Verschiebungswunsch usw, bekommt schon der Richter oder Richterin vorgelegt oder ?


Hat er schon. Das was Sie bekommen haben ist die Antwort darauf.

Zitat:
Also kann ich auch trotzdem noch mit einem Haftbefehl rechnen, wenn ja muss das die Staatsanwaltschaft beantragen oder macht das die Richterin Automatisch ?


Je nachdem was passiert. Wenn tatsächlich ein Sitzungsstrafbefehl ergeht, dann nicht. Wenn keiner ergeht, kann es gut sein, dass der Richter zum neuen Termin einen Vorführbefehl erlässt. Einen Vorführungs- oder Haftbefehl nach § 230(2) StPO erlässt der Richter. Die Staatsanwaltschaft braucht es dazu nicht.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Dustin0815
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Zitat:
Aber den Brief den ich dahin geschrieben habe mit Verschiebungswunsch usw, bekommt schon der Richter oder Richterin vorgelegt oder ?


Hat er schon. Das was Sie bekommen haben ist die Antwort darauf.

Zitat:
Also kann ich auch trotzdem noch mit einem Haftbefehl rechnen, wenn ja muss das die Staatsanwaltschaft beantragen oder macht das die Richterin Automatisch ?


Je nachdem was passiert. Wenn tatsächlich ein Sitzungsstrafbefehl ergeht, dann nicht. Wenn keiner ergeht, kann es gut sein, dass der Richter zum neuen Termin einen Vorführbefehl erlässt. Einen Vorführungs- oder Haftbefehl nach § 230(2) StPO erlässt der Richter. Die Staatsanwaltschaft braucht es dazu nicht.



Danke dir schon mal.

Aber wenn der Richter sieht das ich doch nicht da bin sondern in Spanien, was bringt es denn die Verhandlung trotzdem Morgen zu eröffnen, die wissen doch jetzt schon das ich nicht erscheine dann? Ich schreib ja nicht Umsonst das der Termin Bitte um 1 Woche verschoben werden solle.



0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 618x hilfreich)

Nur zur Klarstellung: Du als Angeklagter kannst keinen Termin absagen. Du bist geladen und hast Anwesenheitspflicht! :bang:

Die Justiz hat wenig Interesse daran angesetzte Termine aufgrund der Urlaubswünsche ihrer Angeklagten zu verschieben, inklusive erneuter Ladung der Zeugen usw. Und in Deinem Falle mit zwei einschlägigen Vorstrafen wäre es doppelt günstig dort persönlich zu erscheinen um nahe liegende Schlussfolgerungen seitens des Gerichts zu vermeiden. Das erweckt sonst den Eindruck dass Dir das alles ein wenig am Allerwertesten vorbei geht und Du eines gewissen "Nachdrucks" bedarfst um Deine Lage zu erkennen und die notwendigen Korrekturen Deines Verhaltens zu erreichen.

Aber wie Streetworker schon richtig schrieb: In vielen Fällen setzt der Erkenntnis erst mit dem Schließen der Haftraumtür ein. Und Du scheinst mir ein solch tragischer Fall zu sein.

Signatur:

Meine persönliche Meinung

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Dustin0815
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Osmos):
Nur zur Klarstellung: Du als Angeklagter kannst keinen Termin absagen. Du bist geladen und hast Anwesenheitspflicht! :bang:

Die Justiz hat wenig Interesse daran angesetzte Termine aufgrund der Urlaubswünsche ihrer Angeklagten zu verschieben, inklusive erneuter Ladung der Zeugen usw. Und in Deinem Falle mit zwei einschlägigen Vorstrafen wäre es doppelt günstig dort persönlich zu erscheinen um nahe liegende Schlussfolgerungen seitens des Gerichts zu vermeiden. Das erweckt sonst den Eindruck dass Dir das alles ein wenig am Allerwertesten vorbei geht und Du eines gewissen "Nachdrucks" bedarfst um Deine Lage zu erkennen und die notwendigen Korrekturen Deines Verhaltens zu erreichen.

Aber wie Streetworker schon richtig schrieb: In vielen Fällen setzt der Erkenntnis erst mit dem Schließen der Haftraumtür ein. Und Du scheinst mir ein solch tragischer Fall zu sein.


Es ist mir schon bewusst das man den Termin wahrnehmen muss eigentlich Brauchst den Kopf nicht gegen die Wand schlagen. Der Gerichtstermin kam am 29.3 da war ich aber schon in Spanien habe am 5.4 erst davon erfahren und am 6. habe ich dann ein Fax geschickt. Ich bin eingeladen zum Urlaub in Spanien ich habe keine Geldmittel alleine zurückzureisen, und die mich eingeladen haben werden ein Teufel tun den Urlaub wegen mir abzubrechen.

Ich habe die Erkenntnis und ich weiß auch so ohne Haftraum das es Falsch ist, brauchst da kein Beitrag zitieren den ich schon längst Gelesen habe....

Bitte lass mal Streetworker Antworten, der ist Sachlich und geht auch auf die Fragen ein und gibt passende Antworten. Klug*******r nützen mir nichts Sorry.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120294 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von Sab0178):
Der Gerichtstermin kam am 29.3 da war ich aber schon in Spanien habe am 5.4 erst davon erfahren

Und das hat man auch so geschrieben und entsprechende Nachweise beigefügt?

Denn oben klingt es eher als hätte man geschrieben "leider muss ich den Termin wegen Urlaub absagen" - was dann den Eindruck hervorrufen könnte, den Osmos durchaus zutreffend geschildert hat.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Wenn man weiß dass demnächst eine Verhandlung ansteht, und das weiß man spätestens nach Erhalt der Anklageschrift, bzw. des Eröffnungsbeschlusses, sorgt man a) dafür seine Post täglich zu sichten und) fährt man nicht in Urlaub ohne sich vorher bei Gericht zu versichern, dass dadurch keine Terminkollision enstehen kann.

Wie es jetzt weitergeht wird man abwarten müssen. Abgesagt ist der Termin jedenfalls nicht. Der Richter wird mit der StA in der Hauptverhandlung erörtern, ob ein Sitzungsstrafbefehl erlassenen werden soll, oder nicht. Die Zeugen wurden evtl. abgeladen, evtl. aber auch nicht. Weiss man nicht.

Falls kein Sitzungsstrafbefehl ergeht, sollte man zusehen beim nächsten Termin nicht wieder unpässlich zu sein, wenn man es sich nicht komplett verscherzen will.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Dustin0815
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Sab0178):
Der Gerichtstermin kam am 29.3 da war ich aber schon in Spanien habe am 5.4 erst davon erfahren

Und das hat man auch so geschrieben und entsprechende Nachweise beigefügt?

Denn oben klingt es eher als hätte man geschrieben "leider muss ich den Termin wegen Urlaub absagen" - was dann den Eindruck hervorrufen könnte, den Osmos durchaus zutreffend geschildert hat.


Nein da hätte ich mich klarer ausdrücken sollen. Beweisen können nur die das, mit den ich im Urlaub bin, jetzt aus der ferne wäre es nicht möglich das nachzuweisen.

Streetworker

Ich bin nicht davon ausgegangen das zwischen Anklageschrift und Hauptverhandlung so kurze Zeit vergeht, war so blauäugig und habe sachen aus dem Internet geglaubt wo stand dauert mehrer Monate 6 oder mehr von Anklageschrift bis zur Hauptverhandlung.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 618x hilfreich)

Zitat (von Sab0178):
ich habe keine Geldmittel alleine zurückzureisen


Das ist möglicherweise etwas kurz gedacht. Es gibt ein paar Optionen die wir mal durchspekulieren können:

1. Die Verhandlung findet statt und endet mit einem Sitzungsstrafbefehl und einer Geldstrafe: Günstigste Option in jeglicher Hinsicht. Aber eher unwahrscheinlich weil die StA vermutlich eine Freiheitsstrafe zur Bewährung beantragen wollte, sonst wäre gleich ein Strafbefehl und keine Verhandlung beantragt worden. Und Du bist ja völlig mittellos, da ist eine Geldstrafe eh nicht wirklich wirksam. Du hast ja dem Gericht bereits erläutert dass Du kein Geld hast.

2. Die Verhandlung findet statt und es wird ein zweiter Termin anberaumt: Dann wird es deutlich teurer, insbesondere wenn die Zeugen ein zweites Mal anreisen müssen. Aber Du könntest immerhin persönlich vorbeischauen.

3. Die Verhandlung findet statt und endet mit einem Sitzungsstrafbefehl und einer Freiheitsstrafe: Das wird richtig teuer da das Gericht kurzfristig einen Pflichtverteidiger zuordnen muss. Den zahlt hinterher der Angeklagte aus eigener Tasche.

Für das Geld das Option 2 möglicherweise und Option 3 ganz sicher kostet hätte man vermutlich bei der zur Verfügung stehenden Woche die Heimreise organisieren können, und damit zumindest die süffisante Feststellung und Protokollnotiz "Der Angeklagte ist nicht erschienen da er im Urlaub weilt" zu Beginn der Verhandlung vermieden.


Zitat (von Sab0178):
habe sachen aus dem Internet geglaubt

DAS sollte man nie tun. :devil:

Signatur:

Meine persönliche Meinung

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#13
 Von 
Dustin0815
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich gehe jetzt mal nicht davon aus das ein Haftbefehl erlassen wurde, wenn überhaupt denke ich mal Vorführungsbefehl oder sehe ich das falsch?. Sollte so ein Vorführungsbefehl erlassen wurden sein, dann kommt ja die Polizei und holt mich 1-2 Tage vor dem Termin ab? Sollte ich nicht da sein oder nicht aufmachen, weil ich selbst zum Gericht will und nicht vorgeführt werden will, bricht die Polizei die Haustür auf, oder eher nicht ?

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)


Zitat:
Ich gehe jetzt mal nicht davon aus das ein Haftbefehl erlassen wurde, wenn überhaupt denke ich mal Vorführungsbefehl oder sehe ich das falsch?


Kann sein, kann nicht sein. In dem Schreiben steht ja, dass offenbar auch bei Nichterscheinen kein HB "geplant ist". Kommt halt drauf an was Gericht und StA so ausbaldowert haben.

Zitat:
Sollte so ein Vorführungsbefehl erlassen wurden sein, dann kommt ja die Polizei und holt mich 1-2 Tage vor dem Termin ab?


Nein, am Tag des Termins. Für 1-2 Tage vorher bräuchte man einen Haftbefehl.

Zitat:
Sollte ich nicht da sein oder nicht aufmachen, weil ich selbst zum Gericht will und nicht vorgeführt werden will, bricht die Polizei die Haustür auf, oder eher nicht ?


Ob Sie selbst zum Gericht können, ist die Frage. Normalerweise bekommen Sie, wenn schon klar ist, dass es eine Vorführung geben soll den neuen Termin gar nicht mitgeteilt, sondern irgend eines schönen Morgens steht die Polizei vor der Tür.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Dustin0815
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Heute war Verhandlung...

erstmal Die Richterin hatte nichts weiter gesagt das ich im Urlaub war, zum ersten Verhandlungstag.

Man könnte meinen die Stimmung war gut.

Schock hab ich bekommen als ich den Saal betreten habe, da sitzt da ja wirklich eine komplette Schulklasse, da fiel mir der Kinn runter, und fing sofort an zu Schwitzen. (einmal und nie wieder)

Die Staatsanwaltschaft bzw Staatsanwältin, kam dann zum Zug mit ihrer Strafforderung (keine Ahnung wie man das sagt) für 3 von den 4 Delikten wollte sie je 2 Monate Haft, für den letzten Delikt weil sie der Meinung war das es Gewerblich war6 Monate Haft die aber zur Bewährung dann.

Wo die Staatsanwältin Gewerblicher betrug nannte wegen der einen Sache, hab ich schon gesehen das die Richterin Schmunzeln musste.

Dann kam sie auch dran zur Urteilsverkündung, und die hat mich Überrascht da ich ja schon zum 3x Vor Gericht war wegen Betrug Bzw ich 2 Strafbefehle dafür erhielt ...

Sie hat kein Gewerblichen Betrug festgestellt, hatte ich aber schon beim Schmunzeln bemerkt, sie hat ganz anderes als die Staatsanwältin entschieden, Strafe ist wieder ne Geldstrafe 120 Tagessätze a 7€ die ich in Monatlichen Raten von 30€ Zahlen kann.

Das Urteil hat mich wirklich bissel Überrascht, wäre auch mit der geforderten Strafe von der Staatsanwältin einverstanden gewesen(abgesehen von den Gewerblichen Betrug) denn ich hatte mindestens mit Bewährung jetzt gerechnet.

PS. ich wurde nicht Vorgeführt, kam auch kein Haftbefehl.

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#16
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat:
Strafe ist wieder ne Geldstrafe 120 Tagessätze a 7€ die ich in Monatlichen Raten von 30€ Zahlen kann.


Na dann ist ja noch ein wenig Platz bis zu einer realen Freiheitsstrafe und es ist noch Luft für ein paar weitere Betrugsfälle ... :devil: :devil:

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16548 Beiträge, 9314x hilfreich)

Bei welchem Gericht gibt es denn eine Tagessatzhöhe von 7€?

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#18
 Von 
Dustin0815
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Bei welchem Gericht gibt es denn eine Tagessatzhöhe von 7€?


In Hamburg da ich vom Amt Lebe.

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Zitat:
Strafe ist wieder ne Geldstrafe 120 Tagessätze a 7€ die ich in Monatlichen Raten von 30€ Zahlen kann.


Na dann ist ja noch ein wenig Platz bis zu einer realen Freiheitsstrafe und es ist noch Luft für ein paar weitere Betrugsfälle ... :devil: :devil:


Nein damit ist Schluss, hab auch schon ein Termin zur Therapie usw. und es hat auch gereicht 1x im Saal zu sitzen, mit Zuschauer und vor allem ner ganzen Schulklasse war das schon Scham genug.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16548 Beiträge, 9314x hilfreich)

Also ist am Gerücht, dass die Justiz im Norden großzügiger ist als im Süden doch (deutlich) mehr dran, als ich dachte.

Nur 7€ Tagessatzhöhe und nur 120 TS bei 4 Taten und 2 Vorstrafen - das hätte es in meiner Region nicht gegeben.

Zitat:
1x im Saal zu sitzen, mit Zuschauer und vor allem ner ganzen Schulklasse war das schon Scham genug
Die Anwesenheit von Schulklassen ist immer für eine Überraschung gut. Ich habe schon einen Fall erlebt, wo das für den Angeklagten nicht gut endete.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Dustin0815
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Also ist am Gerücht, dass die Justiz im Norden großzügiger ist als im Süden doch (deutlich) mehr dran, als ich dachte.

Nur 7€ Tagessatzhöhe und nur 120 TS bei 4 Taten und 2 Vorstrafen - das hätte es in meiner Region nicht gegeben.

Zitat:
1x im Saal zu sitzen, mit Zuschauer und vor allem ner ganzen Schulklasse war das schon Scham genug
Die Anwesenheit von Schulklassen ist immer für eine Überraschung gut. Ich habe schon einen Fall erlebt, wo das für den Angeklagten nicht gut endete.


Die Richterin begründete das damit das ich Einsichtig war, Reue zeige, die Beträge verhältnismäßig Klein waren, die anderen Straftaten schon paar Jahre zurück Liegen 2013-2014 und die Sachen von jetzt 2016 usw.

Die Sozialprognose spielte anscheinend keine Rolle, die Fragten mich zwar paar Sachen wie, haben sie Kinder ich ja, haben sie noch Kontakt, ich Leider nein, Wovon Leben sie, Ich Hartz 4, Haben sie eine Ausbildung, ich Nein, und noch einiges.

Ich hab eigentlich alles erwischt was ja normal schlecht ankommt bei Richtern, zumindest gehe ich davon aus das es Schlecht ist da ich es mehrmals im Internet Lese.

-- Editiert von Sab0178 am 21.06.2018 17:35

-- Editiert von Sab0178 am 21.06.2018 17:36

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Dustin0815
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Staatsanwaltschaft forderte 10 Monate haft auf Bewährung

Richter Urteilte: Geldstrafe 120 Tagessätze a 7€

Ist das ein Grund das die Staatsanwaltschaft jetzt Berufung einlegt, und wie wahrscheinlich ist das ?

0x Hilfreiche Antwort


#23
 Von 
Dustin0815
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Sorry, eine Frage hab ich noch.

Sollte die STA im Fall der Fälle doch Berufung einlegen, müsste ich dann auch die Verfahrenskosten tragen, bei der nächsten Verhandlung ? oder wird dann das erste Urteil widerrufen, so das ich die erste Verhandlung nicht Zahlen muss ?

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Wenn die StA mit der Berufung Erfolg hätte, Du also zu mehr verurteilt wirst als jetzt, trägst Du die Kosten beider Instanzen. Ich halte eine Berufung übrigens für nicht so mega unwahrscheinlich. Das Gericht ist ja doch einiges unterhalb des Antrags der StA geblieben.

@drkabo

wegen Nord-Süd-Gefälle:

Ich komme selbst auch aus dem Norden, und hier geht auch bei Hartz IV Beziehern nichts unter 15 € in aller Regel. Und ich kenne auch Urteile aus dem Süden (Stuttgart) wo zu einem Tagessatz von 5 € verurteilt wurde.

Der/die TE ist hier offenbar an eine "Mutter Gnädig" als Richterin geraten. ;)

-- Editiert von !!Streetworker!! am 22.06.2018 17:15

1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Dustin0815
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich warte einfach mal ab.

Die Stimmung war in Anführungszeichen eigentlich gut, Weder die Richterin noch die Sta war genervt, es war ein Freundlicher Umgangston, und bei Tschüss sagen hat die Sta sogar Schön Tag gewünscht. weiß jetzt nicht wenn ihr das Urteil nicht gefallen hätte wäre die Sta wohl nicht so Freundlich oder *g* mal sehen, ich glaub eine Woche hat sie ja Zeit zur Berufung oder ?

Die Sta war auch ziemlich Jung, wahrscheinlich grad erst Sta geworden, da sie sich erst absichern wollte bei der Verkündung des Strafmaßes, hat uns alle Warten lassen einschließlich Richterin^^

Sollte es tatsächlich vor das Landgericht gehen(ist ja denke ich das nächste Gericht nach Amtsgericht?) würde ich ein Pflichtverteidiger bekommen ? Da mir das Verteidigen echt schwer fällt. Und ich gehe davon aus das vor dem Landgericht mehr zuschauer sind oder ?



-- Editiert von Sab0178 am 22.06.2018 23:28

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Der Beschreibung nach war die Sitzungsvertreterin der StA eine Referendarin, noch keine fertige StA'in. Die entscheidet nicht selbst über Berufung, oder nicht.

Nächste Instanz wäre das Landgericht, ja. Die Voraussetzungen für einen Pflichtverteidiger liegen nicht vor.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Dustin0815
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Welche Voraussetzung müssen denn erfüllt sein für ein Pflichtverteidiger ?

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Ein Straferwartung von wenigstens einem Jahr. Und soviel hat die StA ja nicht gefordert...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Dustin0815
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antworten, ich warte jetzt einfach mal ab was passiert, entweder ich hab das Rechtskräftige Urteil im Briefkasten oder eben das Berufungsschreiben. Wann kann ich damit Rechnen ?

Mir kommt das aber jetzt auch irgendwie nicht Lohnenswert vor das die Sta Berufung einlegt, ich meint 10 Monate Haft auf Bewährung klingt für mich als Leihe nicht viel, von der Geldstrafe hab ich doch mehr da Zahl ich jetzt 28 Monate Raten, also über 2 Jahre.

Warum gab es eigentlich keine Kontrollen im Gericht ? Ich dachte immer man wird da Kontrolliert, aber man kann sich da Frei bewegen, hätte Spazieren gehen können im Gerichtsgebäude, bzw überall reingehen können, weder Wachmänner noch sonst irgendwas gesehen.

-- Editiert von Sab0178 am 23.06.2018 14:43

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat:
Mir kommt das aber jetzt auch irgendwie nicht Lohnenswert vor das die Sta Berufung einlegt, ich meint 10 Monate Haft auf Bewährung klingt für mich als Leihe nicht viel, von der Geldstrafe hab ich doch mehr da Zahl ich jetzt 28 Monate Raten, also über 2 Jahre.


Dass dir(!) das nicht lohnenswert vorkommt, glaube ich. ;)

Die Rechnung ist so natürlich Unsinn. Umgerechnet in Hafttage bist du zu vier Monaten verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft hat zehn gefordert, also mehr als das Doppelte. Die Bewährungszeit für diese 10 Monate wären auch mindestens zwei Jahre, eher 3 Jahre. Weiterhin hätte es zu einer Bewährungsstrafe auch noch eine Bewährungsauflage gegeben, in der Regel eine Geldauflage. Geld hättest Du also auch dann bezahlen müssen. Weiterhin würde jede neue verurteilung innerhalb der Bewährungszeit höchstwahrscheinlich in den Knast führen. zumindest wenn es wieder um Betrug ginge. Von daher ist das jetzige Urteil schon sehr viel milder als das was sie staatsanwaltschaft gefordert hat.

Wenn die Staatsanwaltschaft Berufung einlegt, dann erfährst du das höchstwahrscheinlich innerhalb der nächsten zwei Wochen.

Was die Kontrollen angeht, gibt es die normalerweise nur am Eingang. Und das auch nicht bei jedem kleinen Amtsgericht. Im Gericht kann man sich eigentlich immer frei bewegen.

-- Editiert von !!Streetworker!! am 23.06.2018 15:06

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