Anklageschrift erhalten - wird das Zivilgericht ignoriert?

21. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
Olidata
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Anklageschrift erhalten - wird das Zivilgericht ignoriert?

Im Mai 2009 wurde die Insolvenz eröffnet, leider war eine Rechnung von einem Anwalt dabei der damit nicht einverstanden war und dieser hat Klage beim Amtsgericht erhoben das seine Forderung als Betrug festgestellt werden sollte. Zugleich hat er bei der Polizei Anzeige wegen Betrug erstattet. Beim Zivilverfahren hat der Richter keinen Betrug feststellen können und trotzdem erhalte ich jetzt wegen Betrug eine Anklageschrift. Kann das sein das hier das Zivilgericht und dessen entscheidung ignoriert wird?
In der Anklageschrift steht auch das ein Verteidiger geboten wird und leider habe ich Bewährung offen

Welche Chancen gibt es das die Anklage fallen gelassen wird da der Anwalt zuerst einer Ratenzahlung zugestimmt hat und es jetzt abstreitet das überhaupt eine mündliche Vereinbarung bestanden hat.

-- Editiert am 21.01.2010 17:58

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Der Strafrichter ist an die feststellungen des Zivilrichters nicht gebunden. trotzdem werden dessen Ausführungen im urteil auch gegenstand des Strafverfahrens sein. Das Zivilurteil wird daher verlesen werden. Wenn der Strafrichter trotzdem verurteilen will, dann muss er begründen, warum er die Einschätzung des Zivilrichters für falsch hält.

Nehmen Sie sich sofort einen Anwalt. Da sie ja offensichtlich einen Anspruch auf eine Pflichtverteidigung haben, ist das der beste Weg. Fragen Sie den Anwalt aber vorher, ob er bereit ist, im Rahmen der Beiordnung zu arbeiten.

Alles weitere wird sich erst in der Hauptverhandlung ergeben.



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"justice"

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#2
 Von 
hatigje79
Status:
Schüler
(153 Beiträge, 59x hilfreich)

@justice

Was heißt im Rahmen einer Beiordnung zu arbeiten???

Kostet ein Pflichtverteidiger weniger?????

Danke.

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#3
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Ja, ein Pflichtverteidiger erhält geringere Gebühren als ein Wahlverteidiger. Wenn also ein Anwalt sich in einem verfahren als Pflichtverteidiger beiordnen lässt, dann kann er hinterher bei der Staatskasse nur geringere Gebühren geltend machen, als wenn er seinem mandanten direkt die Rechnung schicken würde. Die Gebühren eines Pflichtverteidigers betragen etwa 80% der üblichen Gebühren. Daher machen das manche Anwälte nicht bzw. nicht gern.

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"justice"

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#4
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

Andererseits.....besser 80 % von Etwas, als 100 % von Nichts.
:cheers:


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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

quote:
Andererseits.....besser 80 % von Etwas, als 100 % von Nichts.


Naja, und dann kommen noch die endlosen Diskussionen mit dem Rechtspfleger dazu, bis der endlich mal Abwesenheitsgeld, Reisekosten, Kosten für Kopien und ähnliches akzeptiert.... ;)


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"justice"

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