Anklageschrift erhalten - wie lange dauert es bis es zur Verhandlung kommt!?

27. Februar 2010 Thema abonnieren
 Von 
imra4
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 20x hilfreich)
Anklageschrift erhalten - wie lange dauert es bis es zur Verhandlung kommt!?

Hallo,
habe heute meine Anklageschrift erhalten,wie lange kann es jetzt dauernbis es zur Verhandlung kommt!!!!Kann ich vor der Verhandlung nochmal mit meinen anwalt sprechen wie ich mich verhalten soll bei der GV!!Danke für eure Antworten

-----------------
""

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sanny8783
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 28x hilfreich)

Also wenn du die AS erhalten hast hast du ja 2 wochen Zeit dich zu äußern. Und danach bekommste wieder nen Schreiben vom Gericht mit Termin .... bei meiner Freundin hat es 1 Monat gedauert nach Erhalt der Anklageschrift mit dem Termin und der war 2 Monate später ...


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Ja, 2-3 Monate sind eine ganz gute Schätzung. Es kommt natürlich immer auf die Auslastung des zust. Gerichts an.

Und natürlich können Sie mit Ihrem Anwalt sprechen. Das verbietet Ihnen keiner ;)
Sie müssen halt sehen, ob er Zeit für Sie hat ;) Im Normalfall wird das Gespräch erst wenige Tage vor dem Termin stattfinden, damit man bis dahin nicht wieder alles vergisst. Außerdem können sich bis dahin -prinzipiell- ja auch noch Sachverhalte ändern oder neu ergeben.

-----------------
"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
imra4
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 20x hilfreich)

ok, danke
Sehen sie einen Sinn darin sich jetzt noch Selbstständig zu machen vor der GV??Wei ich ja nicht weiß was raus kommt!!1Bin ja schon einschlägig vorbestraft §263 ,dasletzte mal habe ich ne Bewährungsstrafe kassiert auf 2 Jahre!!Die Tat fand vor der letzten verhandlung statt,habe auch nix neues getan und werd das auch ne tun!!!!Von der Bewährungsstrafe ist jetzt 1 Jahr um°°°Mein Anwalt meint es könnte nochmal ne Bewährung raus kommen!!Mach mir schon Sorgen vorallem wegen der Kinder!!!!Ist eben Sch.... wenn man ne überlegt was man macht!!!Bitte keine Vorwürfe bin dankbar für jeden kleinen Hoffnungsschimmer!!
Danke!!!

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Die Frage hatten Sie ja schon mal gestellt. Es macht m.E. keinen Sinn sich selbständig zu machen, bevor man nicht weiß, ob man in Freiheit bleibt. Was Ihr RA "meint" ist ja schön und gut, aber bei Ihnen ist problemlos auch eine Gesamtfreiheitsstrafe ohne Bewährung möglich.

-----------------
"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
imra4
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 20x hilfreich)

Ja das ist richtig,die Frage hatte ich scon mal gestellt!1Aber jetzt wäre es die Chancre es zu machen da Grippenplatz für die kleine sicher und die passente Räumlichkeit ist auch geboten!!!!Weiß auch nicht was richtig ist wollt mei Aw fragen aber trau mich net richtig deswgen frage ich hier um mir noch paar Meinungen zu holen!!Dnake auf jeden Fall

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32868 Beiträge, 17263x hilfreich)

Hi,

"Grippenplatz"? Ich bin ja immer zu Hause geblieben, wenn ich die Grippe hatte - schon wegen der anderen Kinder :-)

Gruß vom mümmel

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
imra4
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 20x hilfreich)

jo danke ich auch :augenroll: !!Meine Krippenplatz!!!!Also was sagt ihr ist es vieleicht möglich das es das Gericht berügsichtigen könnte das ich mein Leben ändere!!!

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Sanny8783
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 28x hilfreich)

Puh das ist schwer zu sagen .
Sollte es zu einem Urteil ohne Bewährung kommen kann man ja noch Berufung & Revision einlegen. Sollte dies alles natürlich verstreichen bzw. zu keinem positiven Ergebnis führen könnte man den Antrag auf einen Gnadengesuch stellen . Es sollten sich die Gründe ergeben, aus denen sich die "unzumutbare Härte" ergibt. Z. B. Mutter liegt im Sterben, wichtige Geschäftsabschlüsse, die beendet werden müssen, Pflegebedürftiger Vater, Verurteilter muss arbeiten, damit seine 5 Kinder versorgt werden, etc.

Alles sollte gut begründet und auch belegt werden.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
imra4
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 20x hilfreich)

danke für die Antwort ,ich habe ja hoffnung das es evtl. nochmal Bewährung gibt zumal die Tat ja nicht in der Bewährungszeit liegt sondern vor der letzten Verurteilung lag!!!Wenn nicht weiß hier vieleicht jemand wie das ist mit dem Antrag das ich das kleinste Kind (1J.) mit nehmen kann!!Wo muß man den Antrag stellen und wann muß man das machen!!!Mein Mann schafft das nicht alleine mit 3 Kid`s!!

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32868 Beiträge, 17263x hilfreich)

Hi,

Sie setzen sich einfach mit der Staatsanwaltschaft als Vollstreckungsbehörde in Verbindung und klären das. Und der richtige Zeitpunkt ist natürlich dann, wenn ein Urteil ohne Bewährung rechtskräftig geworden ist.

Gruß vom mümmel

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
imra4
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 20x hilfreich)

Danke Mümmel,kann das evtl. auch mein Anwalt klären!!!!?????

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32868 Beiträge, 17263x hilfreich)

Hi,

natürlich. Die Zuständigkeit der JVA ergibt sich ja schon aus dem Vollstreckungsplan. Bei Ihnen war das Zwickau, wenn ich mich recht erinnere - das ist ohnehin die einzige JVA für Frauen in Sachsen. Aber Sie können halt darauf hinweisen, daß Sie Ihr Kind mitnehmen wollen. Und es muß natürlich ein Haftplatz in der MuKi-Abteilung freisein - ansonsten müssen Sie die Strafe evtl. auch ohne Kind antreten.

Gruß vom mümmel

-----------------
" "

-- Editiert am 05.03.2010 17:49

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
imra4
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 20x hilfreich)

Das ist Chemnitz ,die haben sowie ich weiß eine MU/KI Einrichtung!!Was ist ein Vollstreckungsplan????Ich hoffe ja das ich evt. nochmal Bewährung bekomme!!Dazu hätte ich mal noch dieFrage ob es überhaupt möglich ist 2mal Bewährung zu bek.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32868 Beiträge, 17263x hilfreich)

Hi,

sorry - ich meinte auch Chemnitz. Der Vollstreckungsplan eines Bundeslandes legt fest, wer (sortiert nach Alter, Geschlecht, Straflänge und Haftart) in welche JVA kommt. Für Sachsen steht dieser (ziemlich unübersichtlich) auf den Seiten des sächsischen Justizministeriums.
Zu der anderen Frage: Ein Bewährungshelfer hat mir mal gesagt, er habe Klienten mit bis zu 5 Bewährungen...Die generelle Frage, ob sowas Sinn macht, klammere ich mal aus - zulässig ist es jedenfalls.

Gruß vom mümmel

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
imra4
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 20x hilfreich)

Danke für ihre sehr freundlichen Antworten sie helfen mir sehr weiter!!!!Ich habe mir ja auch nichts mehr zu Schulden kommen lassen seit der letzten Verhandlung die tat war ja vor der Bew.Zeit !!Ich denke insgeheim das dies durchaus von Bedeutung sein könnte!!Oder liege ich da Falsch???

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
sodeli
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 9x hilfreich)

Das ist natürlich besser, als in der Bewährungszeit rückfällig zu werden. Allerdings haben sie ja nun schon eine Bewährungsstrafe an der absolut obersten Grenze von 2 Jahren erhalten. Die Gesamtfreiheitsstrafe dürfte ja kein bisschen höher werden, um überhaupt noch bewährungsfähig zu bleiben. Das ist zwar theoretisch möglich, aber der Spielraum für eine Bewährungsstrafe ist halt nicht mehr gross.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
imra4
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 20x hilfreich)

ja aber soweit ich weiß kann doch die bew. bis zu 5 Jahre festgesetzt werden??!!!

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
sodeli
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 9x hilfreich)

Entschuldigung, ich hatte mich offensichtlich verlesen, 2 Jahre scheint bei Ihnen die Bewährungszeit und nicht die Höhe der Freiheitsstrafe zu sein. 6 Wochen Freiheitsstrafe sind auch eher ungewöhnlich. Dann sieht es natürlich ganz anders aus, und die Gesamtfreiheitsstrafe dürfte höchstwahrscheinlich zur Bewährung ausgesetzt werden. An den Gründen, die zu der ersten Bewährung geführt haben, hat sich ja offensichtlich nichts geändert, wenn die anderen Taten noch vor dem Urteil waren.

-- Editiert am 05.03.2010 21:23

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
imra4
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 20x hilfreich)

ja mein Anwalt hatte auch gedacht ich habe mich versprochen aber als ich ihm dann den Beschluss gezeigt habe war es ok. Ist aber wirklich so gewesen mit Auflage eine Schuldnerberatung zu besuchen und vierteljährlich nachzuweisen das ich bemüht bin meine Schulden zu tilgen!!Das mache ich auch

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.714 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.205 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen