Anklageschrift erhalten wegen Betrug

12. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
Lottchen1234
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Anklageschrift erhalten wegen Betrug

Hallo zusammen,

ich habe vor wenigen Tagen eine Anklageschrift erhalten wegen Betruges in 6 Fällen (Schaden 1300 €, Sachen auf diversen online Plattformen verkauft die ich nie besaß). Ich bin bis auf 2015 auf einen Strafbefehl mit einer Geldstrafe von ca. 300 Euro nie auffällig geworden. Die Geldstrafe wurde bereits 2016 komplett bezahlt. Damals ging es um Warenkreditbetrug.

Die Sache ist allerdings, dass ich wohl noch mit ca. 5 weiteren Anzeigen rechnen muss, aber erst einmal sind nur diese 6 Fälle angeklagt. Was wäre ein realistisches Strafmaß? Und habe ich Chancen das ich die Strafe zur Bewährung bekommen könnte? Ich bin gerade dabei alle Geschädigten anzuschreiben und um Verzeihung und Ratenzahlung zu bitten. Jedoch bin ich derzeit Arbeitssuchend, könnte dies als keine gute Sozialprognose gewertet werden falls ich bis zur Verhandlung keinen Job habe?

Und wäre es sinnvoll sich zur Anklageschrift zu äußern und im Vorfeld die Taten einzuräumen damit keine Zeugen geladen werden müssen?

Vielen Dank im Vorraus für die Hilfe

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32922 Beiträge, 17283x hilfreich)

Und habe ich Chancen das ich die Strafe zur Bewährung bekommen könnte? Ja, das ist denkbar.
Ich bin gerade dabei alle Geschädigten anzuschreiben und um Verzeihung und Ratenzahlung zu bitten. Jedoch bin ich derzeit Arbeitssuchend, könnte dies als keine gute Sozialprognose gewertet werden falls ich bis zur Verhandlung keinen Job habe? Sicher - das Versprechen, man würde irgendwann mal das Geld zurückzahlen, ist nicht viel wert. Zur Sozialprognose gehören aber auch andere Dinge - Wohnsituation, familiäre Situation, Therapien...
Und wäre es sinnvoll sich zur Anklageschrift zu äußern und im Vorfeld die Taten einzuräumen damit keine Zeugen geladen werden müssen? Kann man probieren - klappt aber nicht unbedingt.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Zitat (von Lottchen1234):
Was wäre ein realistisches Strafmaß?


Kommt drauf an, ob Betrug im besonders schweren Fall angeklagt ist. Dann ab 6, bzw. 7 Monate aufwärts. Sonst ist auch noch eine (hohe) Geldstrafe drin. Wobei dass aufgrund der einschlägigen Vorstrafe doch schon sehr eng werden könnte und davon abgesehen wohl spätestens bei der nächsten Verhandlung (falls die anderen Fälle noch angeklagt werden) im Rahmen der dann folgenden nachträglichen Gesamtstrafenbildung eine Freiheitsstrafe fällig wird.

Zitat:
Und habe ich Chancen das ich die Strafe zur Bewährung bekommen könnte?


Ja

Zitat:
Und wäre es sinnvoll sich zur Anklageschrift zu äußern und im Vorfeld die Taten einzuräumen damit keine Zeugen geladen werden müssen?


Wenn gegenüber der Polizei noch kein Geständnis abgelegt wurde, kann man das versuchen. Ob es tatsächlich die Ladung von Zeugen verhindert ist wieder eine andere Frage. Zumindest nach meiner Erfahrung entfaltet solch ein Schreiben nur dann Wirkung, wenn es von einem Rechtsanwalt kommt. Wenn man aber ohnehin gestehen will, kann ein entsprechender Versuch ja nicht schaden.



-- Editiert von !!Streetworker!! am 12.07.2019 16:56

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