Hallo,
nehmen wir mal an. Person A leiht sich ein Notebook wissentlich von seinem Arbeitgeber. Er testet was aus weil er das gleiche hat um einen Fehler festzustellen. Er gibt aber versehentlich das falsche zurück (seines) weil beide gelöscht und gleich aussehen.
Bei einem Einbruchdiebstahl In der Firma wird das Notebook von Ihm geklaut. Die Firma zeigt aber natürlich Ihres mit der Rechnung bei der Polizei an. Person A hat ein Alibi für den Einbruch. War in der Zeit nicht in der Stadt.
Person A merkt aber den Fehler bemerkt und es dem Arbeitgeber gemeldet. Arbeitgeber trennt sich von Person A im Guten und gibt Infos an die Polizei weiter. Person A leistet noch Schadensersatz für das Notebook mit Quittung (Restzeitwert).
Person A hat jetzt einen Brief im Briefkasten als Beschuldigter wegen Dienstahls. Was soll er tun. Kommt es zur Anklage vor Gericht oder wird das Verfahren eingestellt? Welchen Tatbestand gibt es wirklich noch gegen Ihn?
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Anklageschrift wegen Diebstahl - was passiert?
26. April 2012
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Frage vom 26. April 2012 | 22:53
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Anklageschrift wegen Diebstahl - was passiert?
#1
Antwort vom 27. April 2012 | 11:01
Von
Status: Lehrling (1052 Beiträge, 495x hilfreich)
quote:
Kommt es zur Anklage vor Gericht oder wird das Verfahren eingestellt?
Glaskugel?
quote:
Welchen Tatbestand gibt es wirklich noch gegen Ihn?
Diebstahl fällt ja wohl weg, wenn man A die Story glaubt. Immerhin hatte er keine Zueignungsabsicht bzgl. des Firmen-Notebooks.
quote:
Person A leistet noch Schadensersatz für das Notebook mit Quittung (Restzeitwert).
Hä? Ich dachte, A hat das Firmen-Notebook zuhause und seines wurde in der Firma gestohlen? Dann hätte A das Gerät doch nur zurückgeben müssen (und dann das Problem, wie er seines wiederbekommt). Oder hat er das mittlerweile nicht mehr?
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#2
Antwort vom 27. April 2012 | 11:03
Von
Status: Lehrling (1052 Beiträge, 495x hilfreich)
quote:
Bei einem Einbruchdiebstahl In der Firma wird das Notebook von Ihm geklaut.
Siehst du, deswegen ist gutes Deutsch wichtig.
Du wolltest doch sicher nicht sagen, daß A das Notebook geklaut hat ("wird das Notebook von ihm geklaut"), sondern daß sein Notebook geklaut wurde.
Richtig muß der Satz also heißen: "Bei einem Einbruchdiebstahl in der Firma wurde sein Notebook geklaut."
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#3
Antwort vom 27. April 2012 | 11:10
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Wegen des Deutsch. Sorry. Natürlch hast du recht.
Er hatte dann das vermeintlich seine weiterverkauft. Deshalb hat er auch den Schadensersatz bezahlt und eine Quttung darüber bekommen.
Soll er bei der Polizei angaben machen oder einfach erstmal schweigen?
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#4
Antwort vom 27. April 2012 | 11:13
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Es liegt eine e-Mail an den Chef vor, in dem er den Sachverhalt aufklärt. Soll er auf diese verweisen und die Quittung zeigen und keine weiteren Angaben machen?
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