Anklageschrift wegen Handel mit Marihuana

3. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
QuackAttack
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Anklageschrift wegen Handel mit Marihuana

Guten Tag,

Es gibt zwar deartige Themen schon, jedoch ist meine Situation etwas speziell weswegen ich den Sachverhalt lieber speziell auf meine Situation erläutern würde.

Also: Ich Kiffe ganz gern mal.
Ausser mit 12 habe ich mit der Polizei nie etwas zu tun gehabt, auf Grund von Drogen schon gar nicht.
Im März 2018 kam ein Freund aus Berlin zu mir, wir haben zusammen 8g gekauft.
Bei der Abwicklung war niemand dabei, wir wurden weder dabei noch irgendwann später gepackt oder sonst etwas.

Später wurde der Dealer von dem Ich das Zeug hatte erwischt und ihm wurde per richterlichen Beschluss das Handy abgenommen.
Die Polizei fand unseren Chatverlauf, woraufhin ich eingeladen wurde Aussage zu machen. 7
Beschuldigt wurde ich bis dahin für 8g im März und 1g im Oktober 2018.
Ich ging davon aus dass die Polizei gar nicht so sehr mich drankriegen wollte, sondern wollte dass ich Aussage gegen den Dealer mache, da sie bis zu dem Zeitpunkt nichts handfestes gegen ihn hatten. Ich entschied mich dazu die Aussage zu verweigern, und die nächsten 2 Monate war Ruhe.

Heute habe ich dann eine Anklageschrift bekommen.
Ganz genau werde ich folgend beschuldigt:
Vergehen, strafbar gemäß §§ 1 Abs. 1, 3 Abs. 1, 29 Abs. 1 Nr. 1 BtmG, 53 StGB in Verbindung mit §§ 1, 105 ff Jugendgerichtsgesetz.
Als Beweismittel wird folgendes aufgeführt:
I. Zeugen
1. Der Dealer
2. Der zuständige PHK

II. Gegenstand des Augenscheins

Chatprotokoll

Nun zu meinen Fragen:
Wie sehen mögliche Strafen in meinem Kontext potentiell aus?

Nun weiß ich, dass ich sehr wahrscheinlich keine hohe Strafe kriegen werde, da ich nie aufgefallen bin und die Menge nicht so extrem groß war. Trotzdem würde ich gerne wissen was ich sagen soll, wenn ich im Gerichtssaal stehe. Theoretisch hat die Polizei außer ein Chatprotokoll keine Beweise, und aus diesem geht ja nicht hervor ob die Tat wirklich begangen wurde oder nicht.
Soll ich also sagen der Handel hat garnicht stattgefunden? Zb. weil mein Freund aus Berlin doch nicht gekommen ist, ich somit kein Marihuana mehr brauchte und abgesagt habe? Allerdings wäre das eine Lüge unter Eid und zudem habe ich keinen Beweis dass ich abgesagt habe.

Soll Ich gestehen und Reue zeigen?
Wenn ich gestehe, wollen Sie wahrscheinlich mehr über den Dealer erfahren. Kann Ich nur die Tat gestehen und weitere Aussagen verweigern (Ich weiß Ich kann, in diesem Kontext ist gemeint ob die Strafe höher ausfällt weil ich nicht kooperiere).

Ausser den 8g, habe ich noch 7 Monate später 1g gekauft. Zu argumentieren es war eine kleine Jugendsünde wäre also unglaubwürdig, da ich 7 Monate später das gleiche wieder getan habe.

Im kurzen und Ganzen sehen meine Fragen so aus:
Welche potentiellen Strafen kann ich bekommen?

Ich habe nie etwas mit der Polizei oder dem Gericht zu tun gehabt. Was muss ich vor Gericht sagen?
Brauche ich einen Anwalt?

Ich bin für alle Antworten dankbar.
Liebe Grüße
QuackAttack

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Zitat:
jedoch ist meine Situation etwas speziell


Nö, rechtlich gesehen ist daran überhaupt nichts speziell

Zitat:
Wie sehen mögliche Strafen in meinem Kontext potentiell aus?


Potentiell irgendwas zwischen Einstellung und 5 Jahren Jugendstrafe.

Real irgendwas zwischen Einstellung und und irgendwas aus dem Katalog der Erziehungsmaßregeln und Zuchtmitteln des JGG. Kommt auch ein wenig auf das Bundesland an.

Zitat:
Theoretisch hat die Polizei außer ein Chatprotokoll keine Beweise, und aus diesem geht ja nicht hervor ob die Tat wirklich begangen wurde oder nicht.


Praktisch hat sie offensichtlich die Aussage des Dealers, sonst würde der nicht als Zeuge in der Anklageschrift auftauchen.

Zitat:
Soll ich also sagen der Handel hat garnicht stattgefunden?


Das musst du selbst wissen und entscheiden, glauben wird man Dir das mit Sicherheit nicht, wenn der Dealer das Gegenteil ausgesagt hat.

Zitat:
Allerdings wäre das eine Lüge unter Eid


Nein, Angeklagte können nicht vereidigt werden. Für Angeklagte ist Lügen weiterhin straflos, in gewissen Grenzen.

Zitat:
Soll Ich gestehen und Reue zeigen?


Auch das musst du selbst wissen und entscheiden.

Zitat:
ist gemeint ob die Strafe höher ausfällt weil ich nicht kooperiere).


Nein, aber sie würde vielleicht noch geringer ausfallen wenn du kooperieren würdest. Abgesehen davon hat der Dealer dich ja offenbar auch hingehängt.

Zitat:
Ausser den 8g, habe ich noch 7 Monate später 1g gekauft. Zu argumentieren es war eine kleine Jugendsünde wäre also unglaubwürdig, da ich 7 Monate später das gleiche wieder getan habe.


Dann waren es halt zwei kleine Jugendsünden. Ganz dusselig sind Jugendrichter auch nicht. Denen ist auch klar, dass es mutmaßlich zwischen diesen beiden Käufen noch zig weitere Käufe gab, ggf. bei anderen Dealern.

Zitat:
Im kurzen und Ganzen sehen meine Fragen so aus:
Welche potentiellen Strafen kann ich bekommen?


Steht oben

Zitat:
Was muss ich vor Gericht sagen?


Das wofür du dich entscheidest es sagen zu wollen.

1. Gar nichts
2. Bestreiten
3. Gestehen

Zitat:
Brauche ich einen Anwalt?


Nein

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