Anklageschrift zurückgenommen!!!!?????

24. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
matzemathik
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Anklageschrift zurückgenommen!!!!?????

Was genau bedeutet es wenn im schreiben vom Amtsgericht steht:
Sehr geehrter Herr...,
in der Strafsache gegen sie wegen Betruges erhalten sie anbei eine Anklageschrift übersandt.
Die Anklageschrift vom 10.7.2014 hat die Staatsanwaltschaft zurückgenommen.
was heisst das für mich?
wurde alles fallengelassen?
Kommt es zu einer Hauptverhandlung?
Bitte um Hilfe!!!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38353 Beiträge, 13981x hilfreich)

Steht doch ganz klar drin. Die neue Anklageschrift gilt.

wirdwerden

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Dirrly
Status:
Student
(2019 Beiträge, 530x hilfreich)

Es ist wohl scheinbar so, dass es eine Anklageschrift vom 10.07.14 gibt. Die müsstest du ja auch bekommen haben. Diese wurde durch die Staatsanwaltschaft zurückgenommen. Und stattdessen wurde die Anklage erhoben, die du jetzt erhalten hast. Die müsste jetzt ein aktuelles Datum haben und wenn du die Anklageschriften vergleichst, müsste wohl der Tatvorwurf geändert / angepasst worden sein.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
seidi256
Status:
Praktikant
(838 Beiträge, 329x hilfreich)

quote:
was heisst das für mich?
wurde alles fallengelassen?
Kommt es zu einer Hauptverhandlung?


wie die anderen schon schrieben wurde die eine Anklageschrift zurückgenommen und dir eine neue zugestellt.

die alte Anklageschrift kannst du also in den Papierkorb schmeißen den die ist nix mehr wert.

du wurdest aber nun mit der neuen Anklageschrift angeklagt.

ob es zu einer Hauptverhandlung kommt, entscheidet das Gericht nach Prüfung der Akten.
das Verfahren befindet sich nun im sogenanten Zwischenverfahren.
das Gericht prüft dabei ob die Anklage keine formalen Fehler bzw Verfahrenshindernisse aufweist und der Tatverdacht ausreicht um das Hauptverfahren zu eröffnen.

irgentwann in nächster Zeit wirst du warscheinlich Post vom Gericht bekommen, dass das Hauptverfahren eröffnet wurde und dann entweder gleich mit dem Eröffnungsbeschluss die Ladung zur Hauptverhandlung oder diese kommt dann seperat.

und um der eventuelln Frage vorzugreifen wann diese Hauptverhandlung dann wäre:
das kann keiner genau beantworten.
aber rechne mal zwischen rund 6 Wochen und 6 Monaten
so in etwa der Zeitspanne

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