Anonymer Anruf - Hausdurchsuchung

14. Oktober 2010 Thema abonnieren
 Von 
fcat69
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Anonymer Anruf - Hausdurchsuchung

Mal ne generelle Frage:

Angenommen, die polizei erhält tel. einen anonymen Hinweis, daß zu einer bestimmten Zeit im Haus von Hr. Saubermann ein größerer Drogendeal stattfinden soll.

Hr. Saubermann hat bisher keine Eintragungen/Verurteilungen bez. BtmG.

Wäre die Kripo berechtigt aufgrund dieses Hinweises bei Hr. Saubermann eine Wohnungsdurchsuchung durchzuführen???

* Kann ich mir nicht vorstellen *

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11 Antworten
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#1
 Von 
Anonymer_ist_besser
Status:
Praktikant
(956 Beiträge, 211x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade> Kann ich mir nicht vorstellen <hr size=1 noshade>


Ich mir schon:

§§ 102 , 103 , 104 , 105 StPO



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"Wüßte ich alles, wäre ich Gott - so muss ich nachschlagen!"

-- Editiert am 14.10.2010 21:55

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#2
 Von 
guest-12323.10.2010 20:18:24
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

naja bin zwar kein anwalt. aber die staatsanwaltschaft wird schon einige schwirigkeiten haben einen durchsuchungsbefehl gegen ein nicht vorbestraften ohne jegliche beweiße oder anhaltspunkte durchzukriegen da es sich lediglich nur um einen anoymen hinweis handelt.
aber die kripo ist ja auch nicht doof wen zeitpunkt und ort bekannt sind werden einfach alle die in der besagten zeit das haus betreten bzw verlassen einer prsonenkontrolle unterzogen und auf btm jeglicher art durchsucht. falls sie was finden langt es alle mal für eine durchsuchung.

aber wie gesagt ich bin kein anwalt und übernehme keine gewähr für meine vermutung^^

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#3
 Von 
Anonymer_ist_besser
Status:
Praktikant
(956 Beiträge, 211x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>die staatsanwaltschaft wird schon einige schwirigkeiten haben <hr size=1 noshade>


Warum? Dazu reicht schon der § 102 StPO

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"Wüßte ich alles, wäre ich Gott - so muss ich nachschlagen!"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12323.10.2010 20:18:24
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

ich glaube das ist aber nicht anwendbar bei anonymen hinwesen.
jeder hat ja das recht auf privatsphäre und wir leben zum glück in einen rechtsstaat wo die staatsanwaltschaft in der beweißflicht und nicht der angeschuldigte steht.
Sonst könnte die polizei ja jede durchsuchung,, aufgrund anoymer hinweise" rechtfertigen. Und wir breuchten dan auch keine richter da das dan ein polizeistaat wäre.
Aber wie gesagt ich bin kein anwalt

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#5
 Von 
Anonymer_ist_besser
Status:
Praktikant
(956 Beiträge, 211x hilfreich)

quote:
ich glaube das ist aber nicht anwendbar bei anonymen hinwesen.


Natürlich. Auch anonyme Anrufe/Schreiben ect sind nichts anderes als Anzeigen.


quote:
in einen rechtsstaat wo die staatsanwaltschaft in der beweißflicht


Und genau die wird bei einem Verdacht ja entweder belegt oder nicht. Und da Wissen einer Straftat begründet einen Verdacht.

quote:
Sonst könnte die polizei ja jede durchsuchung,, aufgrund anoymer hinweise" rechtfertigen. Und wir breuchten dan auch keine richter da das dan ein polizeistaat wäre.


Können sie (Polizei) ja auch. Deswegen sind wir noch lange kein Polizeistaat.

Stell dir vor, jemand ruft anonym die Polizei an und sagt "In der Wohnung von X findet gerade eine Hinrichtung/Vergewaltigung ect statt", meinst du die Polizei sagt dann, ach lass mal, war ja ein anonymer Anruf?!


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"Wüßte ich alles, wäre ich Gott - so muss ich nachschlagen!"

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#6
 Von 
guest-12323.10.2010 20:18:24
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Natürlich. Auch anonyme Anrufe/Schreiben ect sind nichts anderes als Anzeigen.


Das stimmt nicht ganz ich glaube sie verwechseln da was. man kann Strafanzeige gegen Unbekannt stellen doch nicht als unbekannt gegen jemanden. man kann anonym hinweise geben. solllten sich der verdacht erhärten kommt es dan durch die polizei zur anzeige . es würde z.b für eine schuldsprechung nicht reichen wen nur ein anonymer anrufer bestätigen würde etwas gesehen zu haben wie der angeklagte z.B die straftat beganngen hat.

Und genau die wird bei einem Verdacht ja entweder belegt oder nicht. Und da Wissen einer Straftat begründet einen Verdacht.


auch da bin ich leider auch anderer meinung. wen es nach ihnen geht dan bräuchte ja die polizei im allgemeinen gar kein durchsuchungsbefehl.
Ich hab das sogar selber mal erfahren dürfen. Bei mir wurde(kurz nach silvester) mal eine gaspistole im auto gefunden. die man damals ganz legal kaufen aber nicht mitführen durfte. So wurde ich deswegen Polizeidienstlich erfasst(Fotos, Fingerabdrücke, DNA) und bekamm eine 800 € schwere geldstrafe. einige monate darauf, es war im sommer, klingelte ein polizei beamter in zivil an meiner tür. und eröffnete mir das mehrere ec karten mit pins aus häusern von leuten die in urlaub waren gestohlen wurden. so hoben sie das geld an verschiedenen geldautomaten ab. und wurden dabei gefilmt. er zeigte mir auch das überwachungsviedeo bzw. foto. die spezis bei der polizei stellten fest das er etwa meine größe, breite, haarfarbe und sogar augenfarbe hatte. die aufnahmen waren nicht sonderlich gut da das foto von einen geldautomat vor einer tankstelle entstand und die beleuchtung zu der zeit auch nicht grade gut war.
Als er das sagte fragte er mich ob er sich bei mir in der wohnung umkucken dürfte. Ich war erstaunt und fragte erstmal nach ob er einen dursuchungsbefehl hatte wovon ich fest ausging. den war aber nicht so. er meint das würde für einen beschluss nicht reichen und erklärte mir noch warum er in zivil gekommen keine nachteile (also vor nachbarn, vermieter etc) habe. ich ließ ihn trotzdem rein um das ganze schnell möglichst aus der welt zu schaffen.

und zu guter letzt:

Können sie (Polizei) ja auch. Deswegen sind wir noch lange kein Polizeistaat.

Stell dir vor, jemand ruft anonym die Polizei an und sagt "In der Wohnung von X findet gerade eine Hinrichtung/Vergewaltigung ect statt", meinst du die Polizei sagt dann, ach lass mal, war ja ein anonymer Anruf?!



keine frage was vergewaltigung angeht haben sie vollkommen recht und in diser sitouation brauchen sie auch keine richterliche anordnung um die wohnung betreten zu dürfen. wen für einen menschen eine akute gefährdung besteht.
alo der anoyme anrufer muss sich in diesen fall seinen namen auch nicht preisgeben es würde auch reichenwen er hilfe schreie gehört hätte.
aber jetzt stellen sie sich auch folgendes vor:
nehme mal an das wir zumindest in den punkt einnig sind das die polizei jeden gleich behandeln sollte ? stimmt doch oder? und wen es nach ihrer theroie geht muss und sollte die polizei jedem hinweiß nachgehen und sofort alles durchsuchen wo was seien könte.
angenommen ich bi kein großer fan Bundeskanzlerin merkel(was auch stimmt aber nicht her gehört).
So ich schreib heute einen brief an die polizei das ich gesehen habe wie die merkel heroin gekauft haben soll und damit nachhause gefahren ist. denken sie die polizei wir bei ihr zuhasue nachsehen ?falls ja und es findet sich nichts. und nächsten tag ruf eine andere entäuschte wählerin anonym an und sagt merkel hätte in ihrer ferienwohnung illegale versteckt. polizei kommt findet selbstvertändlich nicht. tage darauf wieder ein anruf oder eine mail von einen anderen "Zeugen" er soll gesehen haben wie merkel mit osama bin laden gemeinsam sache macht. denken sie so sollte es laufen oder so wird das passieren?
Ok merkel ist jetzt ein krasses beispiel. stellen sie sich doch die abertausende verlassenen frauen und männer vor. die alles sagen und tuen würden um ihr.-/en ex in schwirigkeiten zu bringen. wen die richter dies zulassen würden so bräuchten wir erstens eine unmengen an polizisten und wen man eine oder zwie feinde hat bleibst auf langer sicht gesehen die privatshäre auf der strcke. oder stellen sie sich vor was der chef von ihnen halten würde wen sie das 2 oder 3 mal ,unschuldig, festgenommenegen oderzuspät zuarbeit erscheinen.

aber wie gesagt ich bin kein anwalt. ist nur meine meinung

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#7
 Von 
RoseTyler
Status:
Praktikant
(886 Beiträge, 301x hilfreich)

quote:
man kann Strafanzeige gegen Unbekannt stellen doch nicht als unbekannt gegen jemanden. man kann anonym hinweise geben


Du verwechselst offenbar Strafantrag und Strafanzeige. Letztere ist nur die Bekanntmachung einer möglichen Straftat. Das kann auch anonym passieren.

quote:
solllten sich der verdacht erhärten kommt es dan durch die polizei zur anzeige


Unfug, eine Anzeige ist zuerst da, dann kommen Ermittlungen, nicht umgekehrt.

quote:
es würde z.b für eine schuldsprechung nicht reichen wen nur ein anonymer anrufer bestätigen würde etwas gesehen zu haben wie der angeklagte z.B die straftat beganngen hat.


Wir reden hier von einer anonymen Anzeige, nicht von einer anonymen Zeugenaussage. Kann es eigentlich noch wirrer werden?

quote:
wen es nach ihnen geht dan bräuchte ja die polizei im allgemeinen gar kein durchsuchungsbefehl.


Doch. Der Richter, der den DB ausstellt, ist ja das Korrektiv, das sicherstellt, daß nicht völlig willkürlich durchsucht wird.

quote:
wen es nach ihrer theroie geht muss und sollte die polizei jedem hinweiß nachgehen und sofort alles durchsuchen wo was seien könte


"Muss" ist eine Einzelfallfrage, "kann" ebenso, "sollte" ist ein Werturteil.

quote:
denken sie so sollte es laufen oder so wird das passieren?


Deswegen ist es ja eine Einzelfallfrage. Natürlich ist die Polizei nicht vollblöd und wird sich fragen, wie glaubhaft so eine Anzeige im Einzelfall ist.

Entsprechend wird bei anonymen Hinweisen auch der Gesamtzusammenhang betrachtet (was für ein Vorwurf wird erhoben, gegen wen, wie glaubwürdig ist das im Einzelfall etc.).
Aber du kannst mir glauben, wenn jemand anruft und sagt "in der Wohnung XY passiert gerade ein Mord", dann rückt die Polizei aus. Genau wie bei Bombendrohungen, da sagt auch keiner "och, bisher ist ja immer nur heiße Luft gewesen".

Ergo: daß man das mißbräuchlich tun *kann*, heißt nicht, daß es deswegen nicht oder nicht so leicht möglich sein *darf*.

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#8
 Von 
pekaha
Status:
Schüler
(159 Beiträge, 76x hilfreich)

Ganz so einfach ist es dann doch nicht. Voraussetzung für die Anordnung der Durchsuchung ist die Vermutung, dass der Zweck der Durchsuchung erreicht wird. Die Vermutung muss durch tatsächliche Anhaltspunkte oder durch die kriminalistische Erfahrung belegbar sein (BGH StV 1988, 90; BVerfG NJW 1994, 2079).

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#9
 Von 
RoseTyler
Status:
Praktikant
(886 Beiträge, 301x hilfreich)

quote:
tatsächliche Anhaltspunkte


Ist eine Zeugenaussage kein "tatsächlicher Anhaltspunkt"? Das ist doch wieder eine Einzelfallfrage.

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#10
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

quote:
in einen rechtsstaat wo die staatsanwaltschaft in der beweißflicht und nicht der angeschuldigte steht.


Das ist in meinen Augen einer der faszinierendsten Rechtsirrtümer. Wieso glaubt eigentlich der juristische Laie immer, man bräuchte zuerst Beweise, um dann anschließend ermitteln zu dürfen ??

Ermittlungen dienen doch grade dem Zweck, Beweise zu finden. Wenn ich vorher schon Beweise hätte, bräuchte ich doch gar nicht mehr ermitteln, wozu auch ?

Wenn die Ermittlungen Beweise bringen, dann führt das nach Abschluss der Ermittlungen zu einer Anklage. Wenn die Ermittlungen keine Beweise bringen, dann wird das Verfahren eingestellt. Das ist doch eigentlich ganz einfach zu verstehen, oder ?




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"justice"

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#11
 Von 
RoseTyler
Status:
Praktikant
(886 Beiträge, 301x hilfreich)

quote:
Wieso glaubt eigentlich der juristische Laie immer, man bräuchte zuerst Beweise, um dann anschließend ermitteln zu dürfen


Er glaubt ja auch, daß "die Staatsanwaltschaft ermittelt" schon ein Anzeichen dafür sei, daß an der Anschuldigung etwas dran sei.

Das basteln sich die Leute halt selbst so zusammen, wie es ihnen in den Kram paßt. Gleich neben "wenn ich etwas über A behaupte und er widerspricht nicht, hat er es damit als wahr anerkannt" ist das doch eine der Lieblingsmaschen aus der Querulantenecke. So wird dann auch gerne in Privatkriegen mit "gegen den ermittelt sogar die Staatsanwaltschaft" argumentativ "gepunktet".

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