Hallo,
seht euch bitte meinen letzten Artikel dazu an !!!!
Meine Frage !!! Wenn bei Diebstahl die Polizei vor Ort war und keine Sachen gefunden wurden bzw.alles durchsucht wurde Taschen etc. Warum kann dann der Bestohlene trotzdem drauf bestehen,dass ich noch mal zu Polizei muß.Es ist eine Vorladung gekommen das ich als ,,,,Beschuldigte ;;; zu dem Diebstahl befragt werde.
Hat er mich jetzt Angezeigt ?
Trotzdem die Polizei vor Ort war ?
Für eure Antworten wäre ich sehr dankbar !!!
Bin nämlich Stinksauer weil mir etwas vorgeworfen wird obwohl ich unschuldig bin !!!
Was soll ich der Polizei sagen,es war doch schon alles abgeklärt !! Außerdem ist die Angelegenheit schon 7 Wochen her.
Anschuldigung Diebstahl !!!
19. Juli 2007
Thema abonnieren
Frage vom 19. Juli 2007 | 15:15
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
Anschuldigung Diebstahl !!!
#1
Antwort vom 19. Juli 2007 | 17:18
Von
Status: Junior-Partner (5923 Beiträge, 1376x hilfreich)
Gehen Sie halt nicht hin, wenn Ihnen das nicht passt!
-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
299.584
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
7 Antworten
Top Strafrecht Themen
-
76 Antworten
-
54 Antworten