Hallo Forum-Gemeinde!
Ich hoffe, ich bin im richtigen Forum.....
Hat man einen gesetzlichen (oder sonst wie gearteten) Anspruch auf Auskunft über die Löschung von erkennungsdienstlichen Daten? Z.B. wenn das Verfahren nach § 170 II eingestellt wurde...
Zwei Zusatzfragen:
1. Welcher § bzw. Vorschrift würde dem zu Grunde liegen?
2. Was kann man tun, wenn die Polizeidienststelle nach Bitte um eine Bestätigung über die Datenlöschung einfach nicht antwortet?
(Bleibt einem dann nur dort persönlich zu erscheinen und dies einzufordern???)
Die Polizeidienststelle wurde im Mai 08 und Sept 08 angeschrieben, aber bisher keine Antwort.
Danke für Antworten und viele Grüße,
Marge
Anspruch auf Löschung von ED-Daten... Gibt es den?
9. Januar 2009
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Frage vom 9. Januar 2009 | 04:40
Von
Status: Frischling (44 Beiträge, 12x hilfreich)
Anspruch auf Löschung von ED-Daten... Gibt es den?
Notfall oder generelle Fragen?
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#1
Antwort vom 9. Januar 2009 | 17:26
Von
Status: Unbeschreiblich (32894 Beiträge, 17273x hilfreich)
Hi,
Ansprechpartner für solche Fragen ist der Datenschutzbeauftragte Ihres Bundeslandes.
Gruß vom mümmel
#2
Antwort vom 30. Januar 2009 | 05:33
Von
Status: Frischling (44 Beiträge, 12x hilfreich)
Hallo zusammen,
und Danke für die bisherige Antwort!
Kann man sich auf § 34
Bundesdatenschutzgesetz gegenüber der Polizei berufen, bzw. resultiert daraus ein Anspruch auf Auskunft?
Wo werden die ED-Daten gespeichert, bei der entsprechenden Dienststelle, beim LKA oder dort, wo die Daten erhoben wurden? Werden die Daten weitergeleitet?
Vllt. hat ja jemand eine Idee...?
Viele Grüße,
marge
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