Antrag auf Umwandlung von Geldstrafen in Sozialstunden beantragt: Tilgung dann noch möglich?

19. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
go499755-60
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Antrag auf Umwandlung von Geldstrafen in Sozialstunden beantragt: Tilgung dann noch möglich?

Hallo, kann ich nach der Beantragung der Umwandlung von Geldstrafen in Sozialstunden die Schuld dennoch noch tilgen oder droht dann sofort die Ersatzfreiheitsstrafe? Bin alg2 Empfänger auf dem Weg in die Privatinsolvenz. Tilgung würde durch einen Familienangehörigen erfolgen

-- Editiert von go499755-60 am 19.09.2018 12:35

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Wenn die Strafe komplett, also in einer Summe, gezahlt wird, ist das ohne weiteres möglich. Sobald gezahlt ist, kann keine Ersatzfreiheitsstrafe mehr vollstreckt werden.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
go499755-60
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Muss das vor dem Verstreichen der 14-tägigen Frist passiert sein, die man hat um eine Einrichtung anzugeben die bereit ist, dass man bei denen die Sozialstunden ableisten darf?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Nein, aber es sollte natürlich zeitnah geschehen. Wenn man weder die Umwandlung vorantreibt, noch zahlt, bekommt man irgendwann ein Problem. Rein theoretisch kann man auch noch bezahlen, wenn die Polizei mit dem Haftbefehl vor der Tür steht, aber soweit muss man es ja nicht unbedingt kommen lassen.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
go499755-60
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Wen muss ich konkret von meiner Entscheidung in Kenntnis setzen, den der Sachbearbeiter der die Umwandlung bewiilligt hat unterschrieben hat oder eine übergeordnete Stelle? Wird der Haftbefehl automatisch ausgestellt nach Verstreichung der Frist? Was mache ich wenn es unmöglich ist diesen Sachbearbeiter persönlich am Telefon zu erreichen (betreffende Stelle in Berlin scheint hoffnungslos überlastet zu sein). Kann ich auch zu einer Polizeidienststelle in einem anderen Bundesland (BaWü) gehen und dort meine Bereitschaft zur Tilgung der Geldstrafen bekannt geben oder ist sowas reine Ländersache? Frage deshalb weil Ich mittlerweile nicht mehr in Berlin wohnhaft bin. Danke für Deine überaus hilfreichen Antworten! Tausend Dank dafür!

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zuständig ist nach wie vor der Rechtspfleger bei der Staatsanwaltschaft, der auch die Umwandlung genehmigt hat. Der wäre auch für den Erlass des Haftbefehls zuständig, automatisch passiert das nicht. Die Polizei in BaWü interessiert sich nicht für den Fall, solange bis ihr nicht ein Haftbefehl und ein Festnahmeersuchen aus Berlin vorliegen würde.

Wie lange läuft die Frist zur Nennung der Einrichtung denn noch? Und wann will der Familienangehörige zahlen?



-- Editiert von !!Streetworker!! am 20.09.2018 04:53

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
go499755-60
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Freitag ist Stichtag. Zahlung wäre sofort möglich

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Na dann sofort zahlen und dem Rechtspfleger eine Kopie vom Beleg (z.B. Kontoauszug) schicken und mitteilen, dass sich das mit der gemeinnützigen Arbeit erledigt hat. Nebenbei kann man trotzdem versuchen ihn telefonisch zu erreichen. Muss aber nicht sein.

Man braucht auch wie gesagt keine Genehmigung, oder so was, um zu zahlen statt die Stunden zu machen. Eine Geldstrafe die von vornherein als Geldstrafe ausgeurteilt war, kann man jederzeit zahlen. Selbst wenn man mit den Stunden schon angefangen hätte.

Anders wäre es nur bei einer Bewährungsauflage, wenn dort Arbeitsstunden auferlegt worden wären. Wenn man die lieber in eine Geldstrafe umwandeln lassen will, müsste das der Richter machen. Bei einer Geldstrafe für die man Umwandlung in gemeinnützige Arbeit beantragt hat, ist das aber nicht notwendig.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.469 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.801 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen