Antrag stellen für Beweismaterial

15. September 2010 Thema abonnieren
 Von 
Dimens
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Antrag stellen für Beweismaterial

Hallo,

mich würde folgendes interessieren:
darf man einen Antrag stellen auf einen Gegenstand (in diesm Falle ein Laptop) der seit mehreren Monaten beschlagnahmt wurde als Beweismaterial für einen Anfangsverdacht (BtmG)? Dieser besagte Gegenstand wird für die Arbeit benötigt und ist wie gesagt schon eine sehr lange Zeit bei der Polizei. Diese ist so unfähig das Teil zu überprüfen und fragt tatsächtlich noch nach ob ein Netzgerät vorhanden sei da sie es sonst nicht an bekommen würden. Daher meine Frage ob ich einen Antrag stellen kann um diesen besagten Gegenstand wieder zu bekommen ud wenn ja wie sieht so ein Antrag aus bzw. was muss er beinhalten?

Vielen dank schon mal

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
DoctorWho
Status:
Praktikant
(929 Beiträge, 278x hilfreich)

quote:
darf man einen Antrag stellen


Ja, das ist nicht gesetzlich verboten.

quote:
Daher meine Frage ob ich einen Antrag stellen kann um diesen besagten Gegenstand wieder zu bekommen


Kannst du, allerdings wird das Beweisstück wohl vor Abschluß der Ermittlungen nicht mehr herausgegeben, insbesondere wenn es offenbar noch gar nicht untersucht werden konnte.

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#2
 Von 
Rechtsmacher
Status:
Lehrling
(1528 Beiträge, 354x hilfreich)

Dem Vorredner ist zuzustimmen, Sie können beim Amtsgericht beantragen das der Laptop herausgegeben wird. Der Ermittlungsrichter wird das ablehnen. Wenn die Polizei eben keine Kapazitäten frei hat kann es auch mal 3 Jahre dauern bis solche Geräte ausgewertet sind. Ihr Problem.

Es ist ja sowieso fraglich ob der Gegenstand nicht als Tatmittel eh der Einziehung unterliegt wenn Sie verurteilt werden.

-----------------
"MFG
Rechtsmacher PvDE-Mitte

Wer Rechtschreibfehler findet kann Sie behalten. "

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Dimens
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

vielen dank für die antworten.

das finde ich aber sehr blöd wieso gibt es hierfür keine ordentliche regelungen? man kann doch nicht ggf. drei jahre lang die sache hinaus zögern. hmmm dan bringt mir wohl auch ein antrag überhaupt nicht. schade...

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#4
 Von 
Anonymer_ist_besser
Status:
Praktikant
(956 Beiträge, 211x hilfreich)

Man kann auch den Antrag stellen, die Festplatte zu überspielen (lassen) wenn man die Daten dringend zur Arbeit braucht!

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"Wüßte ich alles, wäre ich Gott-so muss ich nachschlagen!"

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