Anwalt bei Widerstand gegen Staatsgewalt holen

15. November 2021 Thema abonnieren
 Von 
Oralina
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)
Anwalt bei Widerstand gegen Staatsgewalt holen

Also ich wurde im Mai 2021 von der Polizei fwstgenommen weil ich über Rot gegangen bin und es Ausgangsperre war.
Post bekomme ich demnächst von der Staatsanwaltschaft.
Bin nicht vorbestraft.
Mir stellt sich die Frage ob es hilfreich sein könnte ein Anwalt hinzuzuziehen.
Es gab jetzt keine Gewalt oder so was, also nix dramatisches.
Trorzdem will ich unter 90 Tagessätze bleiben. Vorbestraft zu sein brauch ich nicht.
Hab zu der zeit meine adhs medikamente nicht eingenommen weil ich sie nicht bekommen habe falls das eine rolle spielt, daher war ich etwas mutig bzw hab das ganze eher als lustiges spiel gesehen


-- Editiert von Oralina am 15.11.2021 11:22

-- Editiert von Oralina am 15.11.2021 11:23

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23 Antworten
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#1
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3768 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von Oralina):
Hab zu der zeit meine adhs medikamente nicht eingenommen weil ich sie nicht bekommen habe


So etwas lässt sich leicht nachprüfen, falls es nicht stimmt, sollte man davon Abstand nehmen.

Zitat (von Oralina):
daher war ich etwas mutig bzw hab das ganze eher als lustiges spiel gesehen


Dann sollte man die Strafe ebenfalls als lustig einstufen.

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#2
 Von 
Oralina
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)

Naja es war aber tatsächlich so. Ich kam 2 monate lang nicht an die medikation tan das kann man ohne probleme nachweisen deswegen frsge ich ja ob das relevsnt ist.
Promille war 0,7 und naja ixh empfand es als spiel ja aber das ist halt mein leichtsinn.
Ich bin nur pber rot gegangen uns der einzige grund warum ich geflpchtet bin war einfach weil ich sehen wollte wie schnell die polizei rennt.
Was soll ich sagen ‍♂
Nö strafe finde ich nicht lustig!!!

-- Editiert von Oralina am 15.11.2021 12:26

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#3
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7887 Beiträge, 1621x hilfreich)

Zitat:
falls das eine rolle spielt, daher war ich etwas mutig bzw hab das ganze eher als lustiges spiel gesehen


Aus einem lustigen Spiel "bei rot gehen" kann auch mal ein unlustiger gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr vermutet werden. Zum Glück wirft man Dir zumindestens das nicht vor.

Zitat:
Trorzdem will ich unter 90 Tagessätze bleiben. Vorbestraft zu sein brauch ich nicht.


Da hilft nur Reue... und vor Gericht und auf hoher See..... (den Rest kennst du selber)

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#4
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3768 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von Oralina):
ch bin nur pber rot gegangen uns der einzige grund warum ich geflpchtet bin war einfach weil ich sehen wollte wie schnell die polizei rennt.


Nun wissen sie, die Polizei war schnell und das kostet nun etwas.
Kann die 2 Monate ein Arzt bestätigen oder warum kamen sie nicht an das Medikament? Lieferschwierigkeiten dauern nicht so lange.

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34017 Beiträge, 5877x hilfreich)

Zitat (von Oralina):
Post bekomme ich demnächst von der Staatsanwaltschaft.
Dann erst mal diese Post lesen. Dann dich selbst oder hier fragen, ob ein Anwalt für dich evtl. hilfreich arbeiten könnte.
Soviel Zeit ist dann immer noch.

Ich erinnere mal an die frühere Fragerei mit dem RTW. Auch nichts als heiße Luft.

https://www.123recht.de/Forum-__f574067.html


Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#6
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(17233 Beiträge, 9502x hilfreich)


Verstoß gegen die Ausgangssperre ist doch sowieso "nur" eine Ordnungswidrigkeit, für die ein Bußgeld kommt.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#7
 Von 
Oralina
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Nun wissen sie, die Polizei war schnell und das kostet nun etwas.


Eigentlich bin ich eher geflüchtet weil ich nicht für die Ausgangssperre zahlen wollte.

Also das mit der medikation: ich habe drn arzt gewechselz und in der zwischenzeit musste ich ohne medikamente auskommen, vielleicht führte das zum unüberlegtem handeln.
Aber nochmal: ist das überhauot relevant.
Die polizei fragte mich ob ich aif droge bin oder irgendwas ich verneinte dies vlt hätte ich aber mein adhs erwähnen sollen ?

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#8
 Von 
ChrisC
Status:
Schüler
(172 Beiträge, 90x hilfreich)

Und wo ist der Rest der Geschichte? Für bloßes weglaufen vor der Polizei gibt es keine Anzeige wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte.

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#9
 Von 
Oralina
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von ChrisC):
Und wo ist der Rest der Geschichte? Für bloßes weglaufen vor der Polizei gibt es keine Anzeige wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte.


Kurzfassung: wir waren im park feiern dann sind wir über rot gegangen und zufällig jam die polizei die ist ausgestiegen hat geschrien stehen bleiben ich nin nicht stehen geblieben.
Haben mich festgenommen und auf den boden gedrückt.
Ich hab sie 3stunden lang schön provoziert und beleidigt - warum? - weil wie du schon sagtest man eig nicht festgenommen wird nur weil man bei rot die straße durchquert.
Beleidgt weil ich schmerzen durch die handschellen hatte .... so das wars dann ab auf die wache und fingerabdrücke und co abgegeben und fertig.
In meinen u augen und den augen der anderer vollkommen ungerechtfertigte behandlung aber was interessiert den staatsanwalt meine meinung.
Für mich waren die polizisten in dem moment niedere wesen die ich verbal das spüren gelassen habe.
Können die mit dne ganzen junkies und drogenabhöngigen so umgehen nicht mit mir.
Wenn ich dke zeiz zurückdrehen könnte, hätte ich gerne dem einen polizisten die nase gebrochen, aber leider leider war ich viel zu gewaltlos.
Die polizei muss jem in handschellen legen der nicht stehen bleibt wenn sie das will, gabz egal ob jem über rot gwgangen ust oder gefurzt hat oder jem angeschossen hat.
Von daher....
Muss ich leider enttäuschen da gab es keinen dramatischen zwischenfall ich habe es örovoziert weil ich die polizei hasse, könnt ihr gut finden oder nich, mir bums.
Festnahme war in einer crackgegend, aus sicht der polizei verstehe ich die festnahme, ich könnte ja mit nem haftbefehl gesuxht werden. Das ist gang ung gebe in der gegend.


-- Editiert von Oralina am 15.11.2021 16:24

-- Editiert von Oralina am 15.11.2021 16:28

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#10
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3768 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von Oralina):
Für mich waren die polizisten in dem moment niedere wesen die ich verbal das spüren gelassen habe.
Können die mit dne ganzen junkies und drogenabhöngigen so umgehen nicht mit mir.


Die in ihren Augen niedrigen Wesen, handeln nach den Gesetzen, welche sie nun zu spüren bekommen. Warum soll es für sie Ausnahmen geben?


1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Oralina
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Die in ihren Augen niedrigen Wesen, handeln nach den Gesetzen, welche sie nun zu spüren bekommen. Warum soll es für sie Ausnahmen geben?


Oh ich muss noch erwähnen ich meine NICHT alle polizisten nur die die an dem abend durchgedreht sind

0x Hilfreiche Antwort


#13
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(17233 Beiträge, 9502x hilfreich)

In dieser Konstallation sollten Sie in der Tat einen Anwalt beauftragen.
Sonst wird das nix.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#14
 Von 
Oralina
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Flo Ryan):
Leider wirst du dir eher keine Sorgen machen müssen und die Strafe nicht über 90 TS ausfallen. Auch wenn du dir das deiner Schilderung und Wortwahl hier definitiv verdient hättest.

Bin einfach nur wütend meine hände sind immer noch gefühlstaub naja egal

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33331 Beiträge, 17412x hilfreich)

In dieser Konstallation sollten Sie in der Tat einen Anwalt beauftragen. Ich glaube nicht, dass der die 1.000 Euro einspart, die er kostet (falls die TE überhaupt 1.000 Euro hat).


Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#16
 Von 
ChrisC
Status:
Schüler
(172 Beiträge, 90x hilfreich)

Zitat:
Die polizei muss jem in handschellen legen der nicht stehen bleibt wenn sie das will, gabz egal ob jem über rot gwgangen ust oder gefurzt hat oder jem angeschossen hat.
Sie muss nicht, aber sie darf. Und bei dem aufbrausenden Verhalten das sie schon hier im Forum zeigen wundert es mich auch nicht, dass sie es getan hat.

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Oralina
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von ChrisC):
Sie muss nicht, aber sie darf. Und bei dem aufbrausenden Verhalten das sie schon hier im Forum zeigen wundert es mich auch nicht, dass sie es getan hat.


(Editiert)

-- Editiert von Moderator am 15.11.2021 18:38

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124090 Beiträge, 40322x hilfreich)

Zitat (von Oralina):
Vorbestraft zu sein brauch ich nicht.

Dann sollte man weniger "lustige Spiele" mit der Polizei spielen und sich mehr an die Gesetze halten.



Zitat (von muemmel):
Ich glaube nicht, dass der die 1.000 Euro einspart, die er kostet (falls die TE überhaupt 1.000 Euro hat).

Nun, wenn die man sich vor Gericht so aufführt wie hier, dann könnte das durchaus im Bereich des möglichen liegen ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Oralina
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)

Also ich hab die Staatsanwaltschaft angerufen die haben das Verfahren eingestellt WEIL der brief nicht zugestellt werden konnte.
Da mein kumpel der polizist ist gemeint hat es würde ein haftbefehl für mich auagestellt werden wenn der brief nicht zugestellt wird, rufte ich an und sprach mit der staatsanwälting und gab ihr dsnn meine richtige adresse, wobei ich eig einen nachsendeauftrag bei der post habe.

Jetzt wird das verfahren wieder aufegnommen.
Hättw ich nicht angerufen, wäre nix passiert und das verfahren qäre vom tisch ?
Oder wie ist es?

Das einzige was mir bei der sache wirklich leid tut ist die staatsanwaltschaft.
Die ist in berlin sowieso überfordert und hat viele fälle und da muss sie ihre recourcen für so popel kackfälle wie mich verschwenden.
Das ist echt schade

-- Editiert von Oralina am 19.11.2021 11:32

-- Editiert von Oralina am 19.11.2021 11:33

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(17233 Beiträge, 9502x hilfreich)

Zitat:
Also ich hab die Staatsanwaltschaft angerufen die haben das Verfahren eingestellt WEIL der brief nicht zugestellt werden konnte.

Ja - da Verfahren hätte so lange geruht, bis man die neue Adresse herausgefunden hätte.

Zitat:
Da mein kumpel der polizist ist gemeint hat es würde ein haftbefehl für mich auagestellt werden wenn der brief nicht zugestellt wird

Das wahrscheinlich nicht - aber man wäre zur "Aufenthaltsermittlung" ausgeschrieben worden.

Zitat:
wobei ich eig einen nachsendeauftrag bei der post habe.

Die Justiz verschickt oft mit privaten Billig-Briefdienstleistern, nicht mit der klassischen Post. Da nutzt ein Nachsendeauftrag bei der Post nichts.

Zitat:
Hättw ich nicht angerufen, wäre nix passiert und das verfahren qäre vom tisch ?

Nein, vom Tisch wäre es nicht gewesen. Es hätte "nur" geruht, bis man die neue Adresse gehabt hätte. Ohne Ihren Anruf hätte das vielleicht etwas länger gedauert.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34017 Beiträge, 5877x hilfreich)

Zitat (von Oralina):
Das einzige was mir bei der sache wirklich leid tut
Mir tut leid, dass du offenbar nicht nur *SO* drauf bist, wenn du keine Medikamente gegen/wegen ADHS hast. Sondern im Mai und danach und dann hier und heute wieder.

Ich hoffe, die StA zieht dein Verfahren vor und dann mit dem Gericht zusammen alle Register für einen solchen popel kackfall wie deinen.

Zitat (von Oralina):
nur die die an dem abend durchgedreht sind
Ich kann nur lesen, dass du mind. an dem Abend durchgedreht warst.
Zitat (von Oralina):
meine hände sind immer noch gefühlstaub naja egal
Von Mai bis Mitte November? Renitenz und Widerstand gegen die Staatsgewalt ---soll-- hart bestraft werden. Diese Schmerzen als Teil der Strafe gönne ich dir sogar.
Zitat (von Oralina):
Bin nicht vorbestraft.
Das wundert aber schon... :augenroll:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Oralina
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Ich kann nur lesen, dass du mind. an dem Abend durchgedreht warst.
du bist gemein

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39369 Beiträge, 14147x hilfreich)

Wieso ist Anami gemein? Dass Du randaliert hast, beleidigt hast u.s.w., das schreibst Du doch selbst. Und dem gingen Gesetzesverletzungen voraus, durch Dich, nicht durch die Polizisten. Und wenn man sich so benimmt, dann muss man mit den Konsequenzen rechnen. So einfach ist das. Und nein, ADHS ist kein Schuldausschließungsgrund, wirklich nicht. Warum auch? Du schreibst ja selbst, dass Du genau wusstest, was Du getan hast. Sei es nun, dass Du die körperliche Fitness der Polizisten testen wolltest, sei es, dass Du Dich der Feststellung Deiner Personalien entziehen wolltest, wie Du ja auch schreibst. Beides ist zielgerichtetes Handeln, Du studierst oder hast zumindest mal studiert, das alles spricht nicht unbedingt für einen "Hasch mich." Und abgesehen davon, niemand, wirklich niemand muss sich noch über Stunden beleidigen lassen. Und nur, weil Du meinst, das sei nichts, ist es nicht automatisch nichts. Sonst würden die gesetzlichen Regelungen anders aussehen. Auch für ADHSler gelten die Gesetze. Wenn Dich das überfordert, such Dir ein Land, wo Du willkürlich Berufsgruppen oder Völkergruppen grundlos angreifen und beleidigen dürfen

In Deutschland darf man das seit Ende der Nazi-Diktatur nicht mehr, und das ist auch gut so.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

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